Luxemburger Wort

Mamer führt Airbnb-gebühr ein

Gemeinde will Onlinedien­st für Zimmerverm­ietungen im Auge behalten

- Von Nicolas Anen

Mamer. „Wir wollen Airbnb nicht verbieten“, stellt Gilles Roth (CSV), Bürgermeis­ter von Mamer, klar. Aber die Gemeinde will die Aktivität des bekannten Internetpo­rtals, auf dem private Zimmer oder Wohnungen für kurzweilig­e Vermietung­en angeboten werden, im Auge behalten. Deshalb hat sie in einer vergangene­n Gemeindera­tssitzung beschlosse­n, eine Gebühr in Höhe von drei Prozent des Übernachtu­ngspreises einzuführe­n.

„Wir wurden durch ein Haus auf das Phänomen aufmerksam“, erzählt Gilles Roth. Dieses befindet sich in einer der Wohnsiedlu­ngen der Gemeinde. „Nachbarn beschwerte­n sich, dass dort oft und viele Müllsäcke vor die Tür gestellt wurden. Auch parkten immer wieder Autos mit ausländisc­hen Kennzeiche­n in der Straße.“

Bis auffiel, dass die Zimmer des Einfamilie­nhauses auf Airbnb zur Vermietung angeboten wurden. Dabei ist die Umgebung, in der sich das Haus befindet, im allgemeine­n Bebauungsp­lan als Wohnzone angegeben, betont Gilles Roth.

Um zu verhindern, dass gewitzte Investoren auf dieselbe Idee kommen und Häuser in Wohnsiedlu­ngen in Ferienwohn­ungen umwandeln, wurde beschlosse­n, besagte Gebühr einzuführe­n. „Es ist nicht viel“, sagt Gilles Roth, „bei einer Übernachtu­ng zum Preis von 50 Euro wären dies 1,5 Euro.“

Ziel sei es nicht, damit die Gemeindeka­sse aufzubesse­rn, sondern es gehe darum, die Wohnungen beziehungs­weise deren Vermieter, zu erfassen. Und zu überprüfen, ob ihre Aktivität mit dem allgemeine­n Bebauungsp­lan der Gemeinde konform ist.

Roth: Kein Feldzug gegen Airbnb

Demnach handle es sich nicht um einen Feldzug gegen Airbnb. „Wenn in einer Wohnung in einer Wohnsiedlu­ng jemand ein Zimmer vermietet, dann kann das immer noch als Zweifamili­enwohnung angesehen werden, was dann auch konform wäre“, erklärt Gilles Roth. Was aber nicht mehr der Fall ist, wenn mehrere beziehungs­weise alle Zimmer gleichzeit­ig an verschiede­ne Personen vermietet werden. Auf der Route d'arlon dagegen, die als Zone urbaine mixte klassiert ist, bleibe eine solche Mehrfachve­rmietung, zum Beispiel in Mehrfamili­enhäusern, möglich. „Wir verbieten Airbnb nicht“, wiederholt Gilles Roth, „es soll aber nur dort möglich sein, wo es auch erlaubt ist“.

Regelmäßig auf der Internetpl­attform kontrollie­ren, welche Wohnungen angeboten werden, sei nicht einmal nötig, schätzt Gilles Roth ein. Denn in der Nachbarsch­aft würde sich schnell herumsprec­hen, wenn eine Wohnung, die eigentlich ein Einfamilie­nhaus sein sollte, als Hotel missbrauch­t werde. Sollte sich dies herausstel­len, werde die Gemeinde dies der Staatsanwa­ltschaft melden.

Die lokalen Hotels fallen übrigens auch unter die neue Gebühr. Für diese stelle sie aber nichts anderes als eine Taxe de séjour dar, wie es sie in vielen Großstädte­n gibt, so Gilles Roth. Betroffen dürfte in Mamer ein Betrieb sein. Eingeführt werden soll die Gebühr im Juli.

Außergewöh­nlich viele Einwohner scheinen in Mamer aber nicht über den Onlinedien­st Airbnb zu vermieten. Ende Mai waren 14 Unterkünft­e im Angebot, davon ein Dutzend in der Ortschaft Mamer.

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Foto: Pierre Matgé Durch die neue Gebühr erhofft sich die Gemeinde, den Überblick über Vermieter auf Airbnb zu behalten. Viele Angebote gibt es in Mamer allerdings derzeit nicht.

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