Mamer führt Airbnb-gebühr ein
Gemeinde will Onlinedienst für Zimmervermietungen im Auge behalten
Mamer. „Wir wollen Airbnb nicht verbieten“, stellt Gilles Roth (CSV), Bürgermeister von Mamer, klar. Aber die Gemeinde will die Aktivität des bekannten Internetportals, auf dem private Zimmer oder Wohnungen für kurzweilige Vermietungen angeboten werden, im Auge behalten. Deshalb hat sie in einer vergangenen Gemeinderatssitzung beschlossen, eine Gebühr in Höhe von drei Prozent des Übernachtungspreises einzuführen.
„Wir wurden durch ein Haus auf das Phänomen aufmerksam“, erzählt Gilles Roth. Dieses befindet sich in einer der Wohnsiedlungen der Gemeinde. „Nachbarn beschwerten sich, dass dort oft und viele Müllsäcke vor die Tür gestellt wurden. Auch parkten immer wieder Autos mit ausländischen Kennzeichen in der Straße.“
Bis auffiel, dass die Zimmer des Einfamilienhauses auf Airbnb zur Vermietung angeboten wurden. Dabei ist die Umgebung, in der sich das Haus befindet, im allgemeinen Bebauungsplan als Wohnzone angegeben, betont Gilles Roth.
Um zu verhindern, dass gewitzte Investoren auf dieselbe Idee kommen und Häuser in Wohnsiedlungen in Ferienwohnungen umwandeln, wurde beschlossen, besagte Gebühr einzuführen. „Es ist nicht viel“, sagt Gilles Roth, „bei einer Übernachtung zum Preis von 50 Euro wären dies 1,5 Euro.“
Ziel sei es nicht, damit die Gemeindekasse aufzubessern, sondern es gehe darum, die Wohnungen beziehungsweise deren Vermieter, zu erfassen. Und zu überprüfen, ob ihre Aktivität mit dem allgemeinen Bebauungsplan der Gemeinde konform ist.
Roth: Kein Feldzug gegen Airbnb
Demnach handle es sich nicht um einen Feldzug gegen Airbnb. „Wenn in einer Wohnung in einer Wohnsiedlung jemand ein Zimmer vermietet, dann kann das immer noch als Zweifamilienwohnung angesehen werden, was dann auch konform wäre“, erklärt Gilles Roth. Was aber nicht mehr der Fall ist, wenn mehrere beziehungsweise alle Zimmer gleichzeitig an verschiedene Personen vermietet werden. Auf der Route d'arlon dagegen, die als Zone urbaine mixte klassiert ist, bleibe eine solche Mehrfachvermietung, zum Beispiel in Mehrfamilienhäusern, möglich. „Wir verbieten Airbnb nicht“, wiederholt Gilles Roth, „es soll aber nur dort möglich sein, wo es auch erlaubt ist“.
Regelmäßig auf der Internetplattform kontrollieren, welche Wohnungen angeboten werden, sei nicht einmal nötig, schätzt Gilles Roth ein. Denn in der Nachbarschaft würde sich schnell herumsprechen, wenn eine Wohnung, die eigentlich ein Einfamilienhaus sein sollte, als Hotel missbraucht werde. Sollte sich dies herausstellen, werde die Gemeinde dies der Staatsanwaltschaft melden.
Die lokalen Hotels fallen übrigens auch unter die neue Gebühr. Für diese stelle sie aber nichts anderes als eine Taxe de séjour dar, wie es sie in vielen Großstädten gibt, so Gilles Roth. Betroffen dürfte in Mamer ein Betrieb sein. Eingeführt werden soll die Gebühr im Juli.
Außergewöhnlich viele Einwohner scheinen in Mamer aber nicht über den Onlinedienst Airbnb zu vermieten. Ende Mai waren 14 Unterkünfte im Angebot, davon ein Dutzend in der Ortschaft Mamer.