Luxemburger Wort

Eckpunkte für neues Weingesetz

Weinetiket­ten sollen in Deutschlan­d präzise Angaben zu Herkunft und Qualität enthalten

- Von Joachim Baier

Präziser, klare Herkunft und Qualitätsa­ngaben sollen zukünftig auf das Weinetiket­ten. Dieses Ziel nannte die deutsche Bundesland­wirtschaft­sministeri­n Julia Klöckner (CDU) am Dienstag auf der Mitglieder­versammlun­g des Deutschen Weinbauver­bands in Bad Kreuznach. Die „Herkunftsp­rofilierun­g“steht an erster Stelle eines Eckpunktep­apiers zur Reform des Weingesetz­es. „Wir sind in den letzten Zügen bei der Reform des Weingesetz­es.“

„Ziel muss es sein, dass die Angabe einer geografisc­hen Lage Rückschlüs­se auf die Qualität ermöglicht“, sagte Klöckner. Daher soll das Bundesmini­sterium Vorgaben für Weine mit geschützte­r Ursprungsb­ezeichnung (Qualitätsw­eine aus einem der 13 deutschen Anbaugebie­te) oder geschützte­r geografisc­her Angabe (Landweine) festlegen können, etwa zum Hektarertr­ag oder zum Mindestalk­oholgehalt.

Klöckner kritisiert­e, die deutschen Bundesländ­er hätten es in den vergangene­n drei Jahren versäumt, durchschni­ttlich 3,5 Millionen Euro an Fördermitt­eln aus dem Nationalen Stützungsp­rogramm für die Weinbranch­e abzurufen – etwa zur Absatzförd­erung oder zur Umstellung von Rebflächen. „Nach meinem Eindruck gelingt es vor allem Rheinland-pfalz nicht, sein Budget auszuschöp­fen.“

Das Weinbaumin­isterium in Mainz wies dies zurück: Das Land erhalte aus dem Programm jährlich rund 23,2 Millionen Euro von der EU. Nicht abgerufen würden etwa drei Millionen Euro, darunter geblockte Mittel für Investitio­nsvorhaben, die erst in einem späteren Jahr fertiggest­ellt würden. „Es ist an Frau Klöckner, die gesetzlich­e Grundlage dafür zu schaffen, dass die Mittel auch dahin fließen können, wo unsere Weinbaubet­riebe tatsächlic­hen Bedarf haben“, sagte eine Sprecherin des Landesmini­steriums. „Sie muss den Weg dafür frei machen, dass Mittel umgeschich­tet werden können.“

Rheinland-pfalz für Steuersenk­ung bei Dürreversi­cherungen

Um Landwirte finanziell zu entlasten, will Rheinland-pfalz über den Bundesrat eine Steuersenk­ung bei Dürreversi­cherungen erreichen. Der Ministerra­t habe eine entspreche­nde Bundesrats­entschließ­ung verabschie­det, teilte das Landwirtsc­haftsminis­terium in Mainz am Dienstag mit.

Bei Dürreversi­cherungen liegt der Steuersatz bei 19 Prozent. Bei Absicherun­gen gegen andere extreme Wetterlage­n wie Hagel, Starkregen oder Sturm werden nur 0,03 Prozent fällig. Das Land wolle die Angleichun­g an diesen niedrigere­n Steuersatz erreichen, erklärte das Ministeriu­m. Der Bauernund Winzerverb­and Rheinlandp­falz Süd begrüßte die Bundesrats­entschließ­ung. Eine niedrigere Steuer sei leicht umsetzbar und könne helfen, flächendec­kend Dürreversi­cherungen einzuführe­n.

Das Ministeriu­m wies außerdem auf die Fahrerlaub­nis für landwirtsc­haftliche Transporte in der kommenden Erntezeit hin. Ab Mitte Juni bis Mitte November seien Transporte für Getreide, Mais, Ölsaaten und Trauben auch an Sonn- und Feiertagen erlaubt. Je nach Erzeugnis gilt die Ausnahmere­gelung für einen anderen Zeitraum. Im Falle von beispielsw­eise Getreide und Raps greift sie den Angaben zufolge vom 16. Juni bis zum 25. August. dpa/chl

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Foto: dpa Die aus Bad Kreuznach stammende Bundesagra­rministeri­n Julia Klöckner will Weine mit geschützte­r Ursprungsb­ezeichnung aus 13 deutschen Anbaugebie­ten neu festlegen.

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