Eckpunkte für neues Weingesetz
Weinetiketten sollen in Deutschland präzise Angaben zu Herkunft und Qualität enthalten
Präziser, klare Herkunft und Qualitätsangaben sollen zukünftig auf das Weinetiketten. Dieses Ziel nannte die deutsche Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) am Dienstag auf der Mitgliederversammlung des Deutschen Weinbauverbands in Bad Kreuznach. Die „Herkunftsprofilierung“steht an erster Stelle eines Eckpunktepapiers zur Reform des Weingesetzes. „Wir sind in den letzten Zügen bei der Reform des Weingesetzes.“
„Ziel muss es sein, dass die Angabe einer geografischen Lage Rückschlüsse auf die Qualität ermöglicht“, sagte Klöckner. Daher soll das Bundesministerium Vorgaben für Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung (Qualitätsweine aus einem der 13 deutschen Anbaugebiete) oder geschützter geografischer Angabe (Landweine) festlegen können, etwa zum Hektarertrag oder zum Mindestalkoholgehalt.
Klöckner kritisierte, die deutschen Bundesländer hätten es in den vergangenen drei Jahren versäumt, durchschnittlich 3,5 Millionen Euro an Fördermitteln aus dem Nationalen Stützungsprogramm für die Weinbranche abzurufen – etwa zur Absatzförderung oder zur Umstellung von Rebflächen. „Nach meinem Eindruck gelingt es vor allem Rheinland-pfalz nicht, sein Budget auszuschöpfen.“
Das Weinbauministerium in Mainz wies dies zurück: Das Land erhalte aus dem Programm jährlich rund 23,2 Millionen Euro von der EU. Nicht abgerufen würden etwa drei Millionen Euro, darunter geblockte Mittel für Investitionsvorhaben, die erst in einem späteren Jahr fertiggestellt würden. „Es ist an Frau Klöckner, die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass die Mittel auch dahin fließen können, wo unsere Weinbaubetriebe tatsächlichen Bedarf haben“, sagte eine Sprecherin des Landesministeriums. „Sie muss den Weg dafür frei machen, dass Mittel umgeschichtet werden können.“
Rheinland-pfalz für Steuersenkung bei Dürreversicherungen
Um Landwirte finanziell zu entlasten, will Rheinland-pfalz über den Bundesrat eine Steuersenkung bei Dürreversicherungen erreichen. Der Ministerrat habe eine entsprechende Bundesratsentschließung verabschiedet, teilte das Landwirtschaftsministerium in Mainz am Dienstag mit.
Bei Dürreversicherungen liegt der Steuersatz bei 19 Prozent. Bei Absicherungen gegen andere extreme Wetterlagen wie Hagel, Starkregen oder Sturm werden nur 0,03 Prozent fällig. Das Land wolle die Angleichung an diesen niedrigeren Steuersatz erreichen, erklärte das Ministerium. Der Bauernund Winzerverband Rheinlandpfalz Süd begrüßte die Bundesratsentschließung. Eine niedrigere Steuer sei leicht umsetzbar und könne helfen, flächendeckend Dürreversicherungen einzuführen.
Das Ministerium wies außerdem auf die Fahrerlaubnis für landwirtschaftliche Transporte in der kommenden Erntezeit hin. Ab Mitte Juni bis Mitte November seien Transporte für Getreide, Mais, Ölsaaten und Trauben auch an Sonn- und Feiertagen erlaubt. Je nach Erzeugnis gilt die Ausnahmeregelung für einen anderen Zeitraum. Im Falle von beispielsweise Getreide und Raps greift sie den Angaben zufolge vom 16. Juni bis zum 25. August. dpa/chl