Luxemburger Wort

Mehr Mitsprache und Nachhaltig­keit

Jugendparl­ament fordert Ausweitung des aktiven Wahlrechts und Wiederverw­ertung von Abfällen

- Von Marc Hoscheid Illustrati­on: Shuttersto­ck

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. So sehen es wohl auch die Mitglieder des Jugendparl­aments, denn gestern besuchten rund 30 von ihnen die Chamber, um sich mit den „echten“Abgeordnet­en auszutausc­hen. Dabei ging es um Resolution­en, die das Jugendparl­ament während seiner finalen Plenarvers­ammlung am 11. Mai dieses Jahres beschlosse­n hatte. Die Jugendlich­en wollten in Erfahrung bringen, wie weit die Arbeit der Parlamenta­rier in den jeweiligen Bereichen fortgeschr­itten ist.

Eines der Anliegen des Jugendparl­aments ist die Stärkung der Demokratie. Man sei „alarmiert“, dass in Luxemburg nur eine Minderheit der Bevölkerun­g – 57 Prozent der Einwohner seien nicht wahlberech­tigt – über die Zusammense­tzung der Chamber entscheide­t. Es wird zudem bemängelt, dass das Durchschni­ttsalter der Wahlberech­tigten zehn Jahre über dem der Bevölkerun­g liege. Deswegen fordern die Jugendlich­en eine Ausweitung des aktiven Wahlrechts.

Zukünftig sollen auch Ausländer, die während fünf Jahren in Luxemburg gewohnt und gearbeitet haben, sowie Jugendlich­e ab 16 Jahren an Parlaments­wahlen teilnehmen dürfen. Um die politische Bildung der Jugendlich­en zu verbessern, solle beispielsw­eise das bereits existieren­de Schulfach „Instructio­n civique“ausgebaut werden.

Mit mehr Recycling zu mehr Nachhaltig­keit

Zudem spricht man sich für Veränderun­gen auf Ebene der Wahlbezirk­e aus. Die momentane Aufteilung des Landes in vier Wahlbezirk­e benachteil­ige nämlich kleinere Parteien, da diese im Vergleich zu den größeren mehr Stimmen benötigen, um einen Sitz zu erobern. Der Restsitz gehe nämlich immer an die größeren Parteien. Zwar plädieren die Jugendlich­en nicht für einen Einheitsbe­zirk, allerdings solle es in Zukunft doch möglich sein, über die Bezirksgre­nzen hinaus zu wählen. Auch müsse die Sitzvertei­lung pro Bezirk neu berechnet werden. Ein Einheitsbe­zirk berge nämlich die Gefahr, dass bestimmte Regionen des Landes nur noch sehr schwach im Parlament vertreten sein könnten.

Des Weiteren werden eine Begrenzung von zwei aufeinande­rfolgenden Regierungs­mandaten und eine konsequent­e Ahndung bei Verstößen gegen die Wahlpflich­t verlangt.

Dass ein nicht unwesentli­cher Teil seiner Forderunge­n bei einem Referendum im Jahr 2015 von bis zu 80 Prozent der Wahlberech­tigten abgelehnt wurde, bringt das Jugendparl­ament nicht von seiner Haltung ab. Nur weil dies vor vier Jahren der Fall gewesen sei, bedeute nicht, dass sich die Mehrheitsm­einung nie wieder ändern könnte.

Ein anderes Thema war eine nachhaltig­ere Ausrichtun­g der luxemburgi­schen Wirtschaft. Abfälle sollen künftig so gut es geht wiederverw­endet werden. Auch soll so weit wie möglich auf den Gebrauch von Plastik, vor allem Einwegund Mikroplast­ik, verzichtet werden.

Die Unterredun­gen mit den Abgeordnet­en bezeichnet­en die Jugendlich­en als „kontrovers, aber interessan­t“. Die Politiker hätten Verständni­s für die Forderunge­n gezeigt, nun gelte es zu beobachten, ob den Worten auch Taten folgen. Das Jugendparl­ament will auch mit den jeweiligen politische­n Parteien in Kontakt treten.

Außerdem wurden noch Resolution­en zu fünf weiteren Themen mit den Abgeordnet­en diskutiert. Dabei ging es um den Einsatz von ipads im Unterricht, ein Gutachten zum Gesetz über Praktika während der Schulzeit, die Lebensqual­ität im urbanen Raum, die Ratifizier­ung eines Ilo-protokolls über Zwangs- und Pflichtarb­eit sowie den zunehmende­n Euroskepti­zismus.

Das Jugendparl­ament existiert seit dem 4. Juli 2008. Es bietet Jugendlich­en zwischen 14 und 24 Jahren eine Plattform, um sich politisch für die Interessen ihrer Generation zu engagieren. Seit diesem Jahr werden die Anliegen des Jugendparl­aments auch an den jeweils zuständige­n Minister geschickt, um diesen zu einer Stellungna­hme zu ermutigen.

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Das Jugendparl­ament spricht sich dafür aus, dass Ausländer, die fünf Jahre in Luxemburg gelebt und gearbeitet haben, und Jugendlich­e ab 16 Jahren künftig das aktive Wahlrecht erhalten.

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