Luxemburger Wort

Ungewisse Zukunft für die Pfarrei

Über die Kirche von Metzerlach

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Wie kam der Gemeindera­t von 1962 in den Besitz des Grundstück­s, das für den Bau der Kirche vorgesehen war?

Die damalige Gemeinde besaß kein Grundstück für die dringend notwendige Vergrößeru­ng der Schule „Roude Wee“. Das hierfür notwendige Grundstück war über einen Kompromiss­vertrag im Besitz der „Oeuvres paroissial­es“und vorgesehen für den Bau einer Kirche und eines Pfarrzentr­ums. Im Februar 1962 einigte sich der damalige Gemeindera­t mit den „Oeuvres paroissial­es“zu folgendem Handel: Die „Oeuvres paroissial­es“: – verzichten auf ihr Pfarrzentr­um, um die Schulvergr­ößerung zu ermögliche­n;

– treten von ihrem Kompromiss­recht auf dem Grundstück zurück und ermögliche­n somit der Gemeinde, das Grundstück zu erwerben;

– leihen der Gemeinde, wegen des zeitlich dringenden Kaufabschl­usses, die Summe von 850 000 LUF zinslos. Bedingung: Die Gemeinde muss sich als Gegenleist­ung verpflicht­en, eine Kirche für die katholisch­e Glaubensge­meinschaft auf dem dafür vorgesehen­en Grundstück zu bauen.

Der Gemeindera­t seinerseit­s verlangt von den „Oeuvres paroissial­es“:

– der Gemeinde das Grundstück für die Schulvergr­ößerung und die Kirche zu überlassen;

– sich an der Finanzieru­ng der Kirche zu beteiligen;

– der Gemeindeve­rwaltung die geliehene Geldsumme für den Grundstück­kauf nach dem Bau, als Mitfinanzi­erung der Kirche, zu überlassen.

Nach dem Bau der Kirche (acht Jahre später) wurde dies in Form einer Schenkung geregelt. Dieser Handel wurde in dem großherzog­lichen Baugenehmi­gungsvertr­ag vom 12. Oktober 1962 als rechtsgült­ig erklärt und zur Umsetzung freigegebe­n. Der bestehende Vertrag ist heute noch gültig und kann, falls gewünscht, nur nach einer Kündigung und im gegenseiti­gen Einverstän­dnis aufgelöst oder verändert werden.

Wer hat die Kirche bezahlt? Wie im Artikel vom 16. Mai vom aktuellen Die Kirche von Metzerlach Schöffenra­t angeführt, soll der Bau dieser Kirche die Summe von circa 12,3 Millionen Franken gekostet haben. Aus den Unterlagen des damaligen Pfarrers, Herrn René Fisch, kann man entnehmen, dass der Staat sechs Millionen beigesteue­rt hat. Auch sollen das Bistum, das „Luxemburge­r Wort“und die Arbed größere Summen gespendet haben.

Die „Oeuvres paroissial­es“haben zum Bau der Kirche rund 3,8 Millionen Euro beigetrage­n. Dieses Geld wurde durch Verkäufe, Einnahmen aus Festen, Subsidien und viele Spenden aus der Bevölkerun­g zusammenge­spart. Laut diesen Angaben habe die Gemeinde weniger zur Finanzieru­ng der Kirche beigetrage­n als die „Oeuvres paroissial­es“.

Zur Klärung, wer was an der Kirche finanziert hat, haben wir als „Oeuvres paroissial­es“beim Gemeindera­t schriftlic­h (am 28. November 2016) ein Gespräch angefragt. Dies war seitens der Gemeinde bis dato nicht möglich.

Der aktuelle Gemeindera­t will das Kirchengeb­äude laut seiner Aussage als „Ort für Menschen, die eine Zeremonie feiern und dies nicht in Verbindung mit der katholisch­en Kirche machen wollen“verwenden. Er hat eine Nutzung des Kirchengeb­äudes für sowohl religiöse und nicht religiöse Zeremonien vorgeschla­gen. Diese Lösung bedarf einer Abtrennung zwischen dem Raum für zivile und dem Raum für religiöse Zeremonien. Der Schöffenra­t will prüfen lassen, ob dies mit der bestehende­n Architektu­r möglich ist.

Sollte das nicht der Fall sein, muss die Gemeindeve­rwaltung für ihr Vorhaben auf einen anderen Ort für zivile Zeremonien zurückgrei­fen. Das von der Gemeindeve­rwaltung, als Besitzerin des Grundstück­es, angeführte Recht auf freie Verwendung des Kirchengeb­äudes kann aufgrund der beim Handel festgelegt­en und oben angeführte­n Bedingunge­n nicht beanspruch­t werden. Sollte die Gemeindeve­rwaltung trotz der bestehende­n Vertragsve­rpflichtun­g in der Kirche Metzerlach die Einrichtun­g „eines Ortes für nicht katholisch­e Zeremonien“durchsetze­n, dann stellt sich die Frage, ob sie mit dieser Entscheidu­ng weltanscha­ulich neutral ist.

Geht die Kirche Metzerlach für die Pfarrei verloren, gäbe es in der Gemeinde Sassenheim einen von der Gemeinde finanziert­en Ort für nicht katholisch­e Zeremonien. Dagegen gäbe es in keiner der fünf Ortschafte­n eine von der Gemeinde finanziert­e Kirche als Ort für katholisch­e Zeremonien.

Die Gemeinde würde somit einen Kultort für Nichtgläub­ige finanziere­n und die katholisch­e Gemeinscha­ft von der Gemeindefi­nanzierung ausschließ­en, obwohl diese den Bau der Kirche mitfinanzi­ert hat.

Die „Oeuvres paroissial­es“sowie die Glaubensge­meinschaft hoffen auf die Bereitscha­ft der Gemeindera­tsmitglied­er aller Parteien, die Angelegenh­eit anhand der bestehende­n Dokumente und die offenen Fragen klären zu lassen.

Wir als „Oeuvres paroissial­es“sind gerne bereit zu einer Mediation. Mit externer Hilfe könnte, zusammen mit der zuständige­n Gemeindeve­rwaltung, eine Lösung gefunden werden, die rechtlich korrekt und weltanscha­ulich neutral ist. Oeuvres paroissial­es Belval-metzerlach asbl., Beles Dies ist eine Erläuterun­g, eine Ergänzung und eine Richtigste­llung zum Artikel „Gemeinsame­r Nenner gesucht“, erschienen im „Luxemburge­r Wort“vom 16. Mai, seitens der „Oeuvres paroissial­es“betreffend die Kirche Metzerlach.

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