Luxemburger Wort

Praktische Informatio­nen für die Teilnehmer und Zuschauer

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Jeder hat grundsätzl­ich das Recht, an der Prozession teilzunehm­en, falls er dies aus religiösen Motiven tut, sich ordnungsge­mäß benimmt und die Anweisunge­n der Ordner befolgt.

Für jeden ist ein geeigneter Platz vorgesehen. Wer den Prozession­sweg singend gehen will, kann sich der Gruppe der Sänger anschließe­n, welche die Litanei des heiligen Willibrord singen (Gruppe C). Wer sich nicht im Stande fühlt, den ganzen Prozession­sweg springend zu bewältigen, kann sich den Betern anschließe­n (Gruppen D-H). Auf keinen Fall ist es erlaubt, sich in eine Springergr­uppe einzureihe­n, ohne regelrecht mitzusprin­gen. Die Sänger und Beter finden Aufstellun­g im Ehrenhof der Abtei hinter den entspreche­nden Schildern (siehe Seite 37).

Wer mitspringe­n will, aber nicht zu einer angemeldet­en und zugelassen­en Gruppe gehört, kann dies in den Reihen der Einzelpilg­er (Springergr­uppen 12-18) tun. Diese Einzelpilg­er stellen sich im unteren Abteihof unter dem großen Schild „Einzelpilg­er“auf, und werden dort von den Ordnern in die verschiede­nen Gruppen aufgeteilt. Auf keinen Fall soll man sich auf eigene Faust in eine bereits aufgestell­te Gruppe hineinzwän­gen, oder sich unterwegs einer Gruppe anschließe­n.

Eine religiöse Kundgebung

Von den Springern wird erwartet, dass sie den ganzen Weg ernst und würdig mitspringe­n. Auffällige­s Benehmen (wie z. B. Zuwinken, Tücher schwenken, ... ) soll man vermeiden, da es dem Gesamteind­ruck der Prozession, die ja eine religiöse Kundgebung ist, nur schadet. Es wird auch von den Zuschauern erwartet, dass sie das religiöse Empfinden der Teilnehmer nicht stören. Die Prozession ist keine Folklore, deshalb ist es auch nicht angebracht, Beifall zu spenden. Wenn die Bischöfe und Prälaten vorbeizieh­en, ist es auch sinnvoll, der Segenspend­ung des Bischofs mit einem Kreuzzeich­en zu antworten.

An alle ergeht die Bitte, den Anweisunge­n der Polizei sowie der Ordner des Willibrord­us-bauvereins nachzukomm­en. Da die Musikgesel­lschaften und Springergr­uppen beim Ein- und Ausgang der Basilika nicht behindert werden dürfen, können die Kommissare des Willibrord­us-bauvereins Einzelpers­onen nur dann Zugang zur Basilika gewähren, wenn es der Verlauf der Prozession und die Zahl der Kirchenbes­ucher zulassen.

Kostenlose­r Buspendeld­ienst

Die Polizei und der Willibrord­usbauverei­n weisen darauf hin, dass mit Ausnahme der Bahnhofsum­gebung nur wenige Parkmöglic­hkeiten im Stadtzentr­um zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund wird ein kostenlose­r Buspendeld­ienst die Pilger vom „Parking du Lac“in der Route de Luxembourg im 15-Minuten-takt von 8.30 bis 16 Uhr hin- und zurückbrin­gen.

Behinderte­nparkplatz

Für Autofahrer mit Behinderte­nausweis sind Parkmöglic­hkeiten hinter dem Gymnasium vorgesehen. Die Zufahrt erfolgt vom Parkplatz des Busbahnhof­s aus.

Weitere Informatio­nen gibt es im Internet unter www.willibrord­us.lu.

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Foto: Lw-archiv Die Unescoplak­ette im Informatio­nszentrum über die Springproz­ession in Echternach.

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