Praktische Informationen für die Teilnehmer und Zuschauer
Jeder hat grundsätzlich das Recht, an der Prozession teilzunehmen, falls er dies aus religiösen Motiven tut, sich ordnungsgemäß benimmt und die Anweisungen der Ordner befolgt.
Für jeden ist ein geeigneter Platz vorgesehen. Wer den Prozessionsweg singend gehen will, kann sich der Gruppe der Sänger anschließen, welche die Litanei des heiligen Willibrord singen (Gruppe C). Wer sich nicht im Stande fühlt, den ganzen Prozessionsweg springend zu bewältigen, kann sich den Betern anschließen (Gruppen D-H). Auf keinen Fall ist es erlaubt, sich in eine Springergruppe einzureihen, ohne regelrecht mitzuspringen. Die Sänger und Beter finden Aufstellung im Ehrenhof der Abtei hinter den entsprechenden Schildern (siehe Seite 37).
Wer mitspringen will, aber nicht zu einer angemeldeten und zugelassenen Gruppe gehört, kann dies in den Reihen der Einzelpilger (Springergruppen 12-18) tun. Diese Einzelpilger stellen sich im unteren Abteihof unter dem großen Schild „Einzelpilger“auf, und werden dort von den Ordnern in die verschiedenen Gruppen aufgeteilt. Auf keinen Fall soll man sich auf eigene Faust in eine bereits aufgestellte Gruppe hineinzwängen, oder sich unterwegs einer Gruppe anschließen.
Eine religiöse Kundgebung
Von den Springern wird erwartet, dass sie den ganzen Weg ernst und würdig mitspringen. Auffälliges Benehmen (wie z. B. Zuwinken, Tücher schwenken, ... ) soll man vermeiden, da es dem Gesamteindruck der Prozession, die ja eine religiöse Kundgebung ist, nur schadet. Es wird auch von den Zuschauern erwartet, dass sie das religiöse Empfinden der Teilnehmer nicht stören. Die Prozession ist keine Folklore, deshalb ist es auch nicht angebracht, Beifall zu spenden. Wenn die Bischöfe und Prälaten vorbeiziehen, ist es auch sinnvoll, der Segenspendung des Bischofs mit einem Kreuzzeichen zu antworten.
An alle ergeht die Bitte, den Anweisungen der Polizei sowie der Ordner des Willibrordus-bauvereins nachzukommen. Da die Musikgesellschaften und Springergruppen beim Ein- und Ausgang der Basilika nicht behindert werden dürfen, können die Kommissare des Willibrordus-bauvereins Einzelpersonen nur dann Zugang zur Basilika gewähren, wenn es der Verlauf der Prozession und die Zahl der Kirchenbesucher zulassen.
Kostenloser Buspendeldienst
Die Polizei und der Willibrordusbauverein weisen darauf hin, dass mit Ausnahme der Bahnhofsumgebung nur wenige Parkmöglichkeiten im Stadtzentrum zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund wird ein kostenloser Buspendeldienst die Pilger vom „Parking du Lac“in der Route de Luxembourg im 15-Minuten-takt von 8.30 bis 16 Uhr hin- und zurückbringen.
Behindertenparkplatz
Für Autofahrer mit Behindertenausweis sind Parkmöglichkeiten hinter dem Gymnasium vorgesehen. Die Zufahrt erfolgt vom Parkplatz des Busbahnhofs aus.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.willibrordus.lu.