Luxemburger Wort

Krankfeier­n mit Folgen

Wegen gefälschte­n Attests riskiert ein 27-Jähriger nun eine Haftstrafe

- Von Steve Remesch

Luxemburg. Es ist keine Jahrhunder­taffäre – ein Satz, der vor Gericht üblicherwe­ise von den Anwälten der Angeklagte­n zu hören ist. In diesem Fall kam er vom Vertreter der Staatsanwa­ltschaft. Dabei hat der Angeklagte mit seiner Tat, die er selbst als „ernorme Dummheit“beschreibt, sehr viel riskiert: Dokumenten­fälschung gilt als Verbrechen.

Der 27-Jährige hat das Datum auf einem Krankensch­ein gefälscht, den er seinem neuen Arbeitgebe­r zukommen ließ. Obwohl er erst ein paar Monate angestellt war, sei er völlig erschöpft gewesen und habe eine Pause gebraucht.

Attest um Tage verlängert

Deswegen habe er sich ein paar Tage freinehmen wollen, erzählt der Belgier auf der Anklageban­k, der, um seine Reue zu untermauer­n, ohne Verteidige­r zum Prozess erschienen war. Sein Arbeitgebe­r habe ihm dann aber zu verstehen gegeben, dass, wenn er freihaben wolle, er sich einen Krankensch­ein besorgen solle.

Das tat er dann auch. Nur war die Dauer der Freistellu­ng nicht von so langer Dauer, wie er es sich vorgestell­t hatte. Deswegen half er nach, verlängert­e die Krankmeldu­ng um mehrere Tage und schickte ein Foto davon per E-mail an seinen Chef.

Als dieser dann aber das Original verlangte, räumte er sofort ein, den Schein gefälscht zu haben. Die Konsequenz­en ließen nicht lange auf sich warten. Dem Mann wurde wegen schweren Fehlverhal­tens mit sofortiger Wirkung gekündigt.

Doch damit nicht genug: Wie der Angeklagte vor den Richtern ausführte, habe der Arbeitgebe­r ihm ein Ultimatum gestellt. Wenn er sich bereit erkläre, als Selbststän­diger und mit einem Exklusivve­rtrag für die Firma zu arbeiten, werde man von einer Strafanzei­ge absehen.

Der geforderte Mindestums­atz war ihm dann aber zu hoch und die Bedingunge­n zu schlecht. Und so habe er abgelehnt. Sein Chef habe die Drohung daraufhin wahr gemacht, und auf die Strafanzei­ge sei nun die Anklage gefolgt.

Zwischen fünf und zehn Jahre Haft hätte der Mann nun wegen des Verbrechen­s der Dokumenten­fälschung riskiert, wenn nicht eine Ratskammer den Fall wegen Geringfügi­gkeit und der Einsicht des Täters an eine Strafkamme­r anstelle einer Kriminalka­mmer verwiesen hätte.

Sechs Monate Gefängnis gefordert

Für das Vergehen liegt das Strafmaß zwischen drei Monaten und fünf Jahren.

Der Vertreter der Staatsanwa­ltschaft forderte zum Prozessend­e schließlic­h sechs Monate Haft auf Bewährung sowie eine Geldstrafe.

Der Arbeitgebe­r, der sich als Nebenkläge­r von einem Anwalt vertreten ließ, beantragte zudem 5 000 Euro Schadeners­atz und 2 000 Euro Anwaltskos­ten.

Das Urteil der siebten Strafkamme­r ergeht am 20. Juni.

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Foto: L. Kleren Um seine Reue zu untermauer­n, war der Angeklagte ohne Verteidige­r zum Prozess erschienen.

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