Milderes Urteil für Fluchtfahrer
In Berufung: Kürzeres Fahrverbot nach tödlichem Unfall am Autobahnzubringer Um Monkeler
Luxemburg. Er hatte am Abend des 18. Juni 2016 sehr viel getrunken. Und doch setzte sich ein 49-jähriger Mann aus dem Süden des Landes sich mit einem Alkoholwert von 1,84 Promille ans Steuer. Am Autobahnzubringer Monkeler fuhr er dann einen Mann an – und beging Fahrerflucht. Der 24-jährige Mann war sofort tot.
Im November 2018 verurteilten die Richter den Unfallfahrer in erster Instanz wegen fahrlässiger Tötung, der Alkoholfahrt und der Fahrerflucht zu 15 Monaten Haft auf Bewährung, zu einer Geldbuße in Höhe von 1 500 Euro und zur Zahlung von rund 72 000 Euro an die Hinterbliebenen.
Zudem wurde ihm ein Fahrverbot von sechs Jahren auferlegt, wobei drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden und ihm während der anderen drei Jahre Arbeitsfahrten erlaubt blieben.
Der Angeklagte hatte nach dem Urteil Berufung eingelegt und bekam diese Woche nun zum Teil Genugtuung. Von sechs Jahren Führerscheinentzug bleiben viereinhalb, wobei das Fahrverbot, bei dem ihm nur Fahrten zur Arbeit erlaubt sind, um die Hälfte auf 18 Monate reduziert wurde.
Täter und Opfer in gleichem Maß verantwortlich
Die Richter des Appellationshofs legten zudem auch die Verantwortung beim Unfall neu fest. In erster Instanz hatte die Strafkammer die Teilschuld des Opfers, das sein Fahrzeug auf dem Autobahnzubringer verlassen hatte, um einen Streit mit einem Lastwagenfahrer auszudiskutieren, auf 25 Prozent festgelegt.
In zweiter Instanz bestimmte nun aber das Appellationsgericht, dass das Opfer die gleiche Verantwortung für den Unfall trug, wie der Angeklagte. Die Schadenersatzzahlungen wurden deswegen auf rund 41 000 Euro gesenkt.
Im Prozess hatte der Beschuldigte stets unterstrichen, dass nicht sein Alkoholkonsum oder sein Fehlverhalten für den Unfall verantwortlich gewesen sei, sondern die Umstände vor Ort. str