Notwehr und Freispruch
Prozess um Schlägerei zwischen Polizisten und Soldaten vor Abschluss
Luxemburg. Üblicherweise ist es bei Gerichtsverfahren so, dass es nicht immer selbstverständlich ist, von den Zuschauerreihen aus zu hören, was vor dem Richterpult debattiert wird. Gestern, im Prozess um eine Schlägerei 2016 in der hauptstädtischen Rue de Bouillon zwischen Polizisten einerseits und Soldaten und Zivilisten andererseits, war dies gänzlich anders. Einer der Verteidiger redete sich derart in Rage, dass der Richter die Lautsprecheranlage abstellen ließ – um Kopfschmerzen zu verhindern, wie es hieß.
Mit lauter Stimme geißelte der Anwalt jenes Polizisten, der im Prozess als besonders streitsuchend beschrieben wurde, das Vorgehen der Ermittler. Die Untersuchungen seien völlig einseitig geführt worden, mit dem alleinigen Ziel, die Polizisten an den Pranger zu stellen, so der Anwalt.
Vorfall im Jahr zuvor
Insbesondere zeige sich das dadurch, dass der sogenannten Diffsider-spur nicht nachgegangen worden sei. Dabei sei aktenkundig, dass es in Differdingen im August 2015 einen Angriff auf Polizisten gegeben habe, in den sowohl zwei der angeklagten Beamten als auch die beiden beschuldigten Zivilisten verwickelt gewesen seien.
Einen der Beteiligten habe ein Beamter denn auch bei der Schlägerei vor dem M-club wiedererkannt. Daher sei er zum Schluss gekommen, dass es sich um einen Gang-angriff gehandelt habe.
Obwohl offensichtlich bei der Auseinandersetzung am Valentinstag 2016 in der Rue de Bouillon viel Gewalt im Spiel war, beantragten alle acht Angeklagten gestern den Freispruch. Falls es zu Schlägen ihrerseits gekommen sei, dann nur, um sich selbst oder andere zu verteidigen. Zuvor hatten sieben der acht Beschuldigten zudem Schadenersatzzahlungen zwischen 250 und 20 000 Euro gefordert.
Heute wird der Prozess mit dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft abgeschlossen. Dabei wird besonders interessant sein, an welcher von beiden widersprüchlichen Darstellungen der Polizisten und ihrer Kontrahenten sich die Anklägerin orientieren wird – und wem nach vier Prozesstagen welche Tat vorgeworfen wird.