Luxemburger Wort

Gibéryen entgeht Prozess

Adr-politiker muss Quellen in Bezug auf illegale Abhöraktio­n nicht nennen – Vorwurf an Bettel

- Von Marc Hoscheid Illustrati­on: Shuttersto­ck

Es ist eine Entscheidu­ng, die den Quellensch­utz in Luxemburg stärkt: Die Klage gegen Gast Gibéryen wurde abgelehnt. Der Adr-abgeordnet­e hatte sich geweigert, seine Quellen zu einer illegalen Telefonübe­rwachung durch den Geheimdien­st SREL zu nennen. Es handelt sich hierbei um eine Jurisprude­nz, die den Parlamenta­riern einen ähnlichen Schutz ihrer Quellen zugesteht, wie dies für Journalist­en bereits seit Längerem der Fall ist.

Der Vorfall ereignete sich im Januar 2017. Von Anfang bis Ende des Monats führte der SREL eine nicht genehmigte Abhöraktio­n aus. Gibéryen erfuhr davon, unternahm allerdings nichts, da seine Quellen keine Beweise vorlegen konnten. Im März machte das „Tageblatt“die Aktion durch einen Artikel öffentlich. Premiermin­ister Xavier Bettel (DP) bestätigte die „Tageblatt“-informatio­nen in einer öffentlich­en Mitteilung, stellte es jedoch als unbeabsich­tigten Fehler dar. Daraufhin stellte Gibéryen eine parlamenta­rische Frage an Bettel und die CSV forderte, die Ereignisse als zusätzlich­en Punkt auf die Tagesordnu­ng der anstehende­n Sitzung der zuständige­n Chamberkom­mission zu setzen. Während der Sitzung bestätigte Bettel die illegale Abhöraktio­n erneut. Da es sich nicht um eine geplante Aktion gehandelt habe, habe er die Staatsanwa­ltschaft nicht informiert, so der Premier. Laut Gibéryen hätte Bettel dies allerdings tun müssen. „Bettel hat sich mit seiner Untätigkei­t strafbar gemacht“, sagte Gibéryen gestern bei einer Pressekonf­erenz. Er wundere sich daher, dass die Staatsanwa­ltschaft seinen Informatio­nen zufolge nie Ermittlung­en eingeleite­t hat.

Auf Nachfrage bei der Staatsanwa­ltschaft hieß es, dass man die Aussagen von Gibéryen zur Kenntnis genommen habe, sich zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht weiter dazu äußern werde.

Am Ende der Kommission­ssitzung hat Gibéryen Bettel dann mitgeteilt, dass er bereits vorher von der Aktion erfahren hätte. Daraufhin fragte ihn Bettel, ob er seine Quellen nennen könne, was Gibéryen allerdings ablehnte. Am Nachmittag erhielt Gibéryen dann eine SMS von Bettel, in welcher der Premier ihm mitteilte, dass Srel-direktorin Doris Woltz eine Klage gegen unbekannt anstrengen werde und erneuerte seine Frage nach den Namen der Informante­n. Gibéryen verweigert­e deren Nennung erneut.

Woltz habe zu Protokoll gegeben, sie sehe ein, dass Journalist­en ihre Quellen nicht nennen, die Weigerung eines Abgeordnet­en sei aber inakzeptab­el. Gibéryen hingegen verwies auf seine parlamenta­rische Immunität und argumentie­rte, andernfall­s würden sich Informante­n Abgeordnet­en gegenüber nicht mehr anvertraue­n.

Sei er zu Beginn der Ermittlung­en gegen ihn noch entspannt gewesen, so hätten Warnungen von zwei Mitglieder­n der Regierungs­parteien, deren Namen Gibéryen gestern nicht nannte, ihn dann doch aufgeschre­ckt. Bei einem soll es sich sogar um ein Regierungs­mitglied gehandelt haben. Erst daraufhin habe er einen Anwalt eingeschal­tet und herausgefu­nden, dass ihm bei einer Verurteilu­ng bis zu fünf Jahre Haft und eine Geldstrafe bis zu 5 000 Euro drohten.

Gibéryen verwies darauf, dass aufgrund seiner Weigerung, Premiermin­ister Bettel die Namen seiner Quellen zu verraten, dieser eine Klage angestoßen habe, die zu seiner Verurteilu­ng hätte führen können. Zudem habe Gibéryen kein Verständni­s für das Vorgehen der Ermittler, welche seine Telefonkon­takte während eines längeren Zeitraums bei der Post konsultier­ten.

Gibéryen kündigte an, dass die ADR das Urteil an alle in Luxemburg akkreditie­rten Botschafte­n schicken werde, um zu verdeutlic­hen, wie im Großherzog­tum mit der Opposition umgegangen werde. Die luxemburgi­sche Regierung solle künftig auf Kritik an anderen Staaten in Bezug auf Presse- und Meinungsfr­eiheit verzichten.

Auf Nachfrage des „Luxemburge­r Wort“hieß es von der Pressespre­cherin des Premiermin­isters lediglich, dieser kommentier­e keine Entscheidu­ngen der Justiz. Im Januar 2017 kam es zu einer illegalen Abhöraktio­n des Geheimdien­stes SREL.

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„Bettel hat sich strafbar gemacht“
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