Gibéryen entgeht Prozess
Adr-politiker muss Quellen in Bezug auf illegale Abhöraktion nicht nennen – Vorwurf an Bettel
Es ist eine Entscheidung, die den Quellenschutz in Luxemburg stärkt: Die Klage gegen Gast Gibéryen wurde abgelehnt. Der Adr-abgeordnete hatte sich geweigert, seine Quellen zu einer illegalen Telefonüberwachung durch den Geheimdienst SREL zu nennen. Es handelt sich hierbei um eine Jurisprudenz, die den Parlamentariern einen ähnlichen Schutz ihrer Quellen zugesteht, wie dies für Journalisten bereits seit Längerem der Fall ist.
Der Vorfall ereignete sich im Januar 2017. Von Anfang bis Ende des Monats führte der SREL eine nicht genehmigte Abhöraktion aus. Gibéryen erfuhr davon, unternahm allerdings nichts, da seine Quellen keine Beweise vorlegen konnten. Im März machte das „Tageblatt“die Aktion durch einen Artikel öffentlich. Premierminister Xavier Bettel (DP) bestätigte die „Tageblatt“-informationen in einer öffentlichen Mitteilung, stellte es jedoch als unbeabsichtigten Fehler dar. Daraufhin stellte Gibéryen eine parlamentarische Frage an Bettel und die CSV forderte, die Ereignisse als zusätzlichen Punkt auf die Tagesordnung der anstehenden Sitzung der zuständigen Chamberkommission zu setzen. Während der Sitzung bestätigte Bettel die illegale Abhöraktion erneut. Da es sich nicht um eine geplante Aktion gehandelt habe, habe er die Staatsanwaltschaft nicht informiert, so der Premier. Laut Gibéryen hätte Bettel dies allerdings tun müssen. „Bettel hat sich mit seiner Untätigkeit strafbar gemacht“, sagte Gibéryen gestern bei einer Pressekonferenz. Er wundere sich daher, dass die Staatsanwaltschaft seinen Informationen zufolge nie Ermittlungen eingeleitet hat.
Auf Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft hieß es, dass man die Aussagen von Gibéryen zur Kenntnis genommen habe, sich zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht weiter dazu äußern werde.
Am Ende der Kommissionssitzung hat Gibéryen Bettel dann mitgeteilt, dass er bereits vorher von der Aktion erfahren hätte. Daraufhin fragte ihn Bettel, ob er seine Quellen nennen könne, was Gibéryen allerdings ablehnte. Am Nachmittag erhielt Gibéryen dann eine SMS von Bettel, in welcher der Premier ihm mitteilte, dass Srel-direktorin Doris Woltz eine Klage gegen unbekannt anstrengen werde und erneuerte seine Frage nach den Namen der Informanten. Gibéryen verweigerte deren Nennung erneut.
Woltz habe zu Protokoll gegeben, sie sehe ein, dass Journalisten ihre Quellen nicht nennen, die Weigerung eines Abgeordneten sei aber inakzeptabel. Gibéryen hingegen verwies auf seine parlamentarische Immunität und argumentierte, andernfalls würden sich Informanten Abgeordneten gegenüber nicht mehr anvertrauen.
Sei er zu Beginn der Ermittlungen gegen ihn noch entspannt gewesen, so hätten Warnungen von zwei Mitgliedern der Regierungsparteien, deren Namen Gibéryen gestern nicht nannte, ihn dann doch aufgeschreckt. Bei einem soll es sich sogar um ein Regierungsmitglied gehandelt haben. Erst daraufhin habe er einen Anwalt eingeschaltet und herausgefunden, dass ihm bei einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Haft und eine Geldstrafe bis zu 5 000 Euro drohten.
Gibéryen verwies darauf, dass aufgrund seiner Weigerung, Premierminister Bettel die Namen seiner Quellen zu verraten, dieser eine Klage angestoßen habe, die zu seiner Verurteilung hätte führen können. Zudem habe Gibéryen kein Verständnis für das Vorgehen der Ermittler, welche seine Telefonkontakte während eines längeren Zeitraums bei der Post konsultierten.
Gibéryen kündigte an, dass die ADR das Urteil an alle in Luxemburg akkreditierten Botschaften schicken werde, um zu verdeutlichen, wie im Großherzogtum mit der Opposition umgegangen werde. Die luxemburgische Regierung solle künftig auf Kritik an anderen Staaten in Bezug auf Presse- und Meinungsfreiheit verzichten.
Auf Nachfrage des „Luxemburger Wort“hieß es von der Pressesprecherin des Premierministers lediglich, dieser kommentiere keine Entscheidungen der Justiz. Im Januar 2017 kam es zu einer illegalen Abhöraktion des Geheimdienstes SREL.