IRM in der Arztpraxis bald möglich
Verfassungsgericht erklärt Gesetz als nicht verfassungskonform – Léon Gloden stellt dringende Frage an Gesundheitsminister
2017 hat Gesundheitsministerin Lydia Mutsch (LSAP) einem Radiologen verwehrt, ein IRM (Imagerie par Résonance Magnétique) für seine Praxis zu kaufen. Der hat vor dem Verwaltungsgericht geklagt und erhielt am Freitag Schützenhilfe vom Verfassungsgericht. Die Verfassungsschützer waren von den Verwaltungsrichtern mit der „question préjudicielle“befasst worden, ob das Gesetz, auf das die Ministerin sich beruft überhaupt verfassungskonform sei.
Nein, ist es nicht, sagen sie in ihrem Urteil. Das Gesetz zur Berufsausübung von Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten kann nicht einfach festlegen, dass in einer großherzoglichen Verordnung die Gerätschaften aufgelistet werden, die ein Arzt nicht für seine Praxis kaufen und betreiben darf. Ein solcher Eingriff in die Freiheit der Ausübung eines liberalen Berufs darf laut Art 11, § 6 der Verfassung nur durch ein Gesetz geschehen.
Dem Verwaltungsgericht wird nach diesem Urteil nun nichts anderes übrig bleiben, als den Bescheid von Mutsch zu annullieren. Bis ein neues Gesetz verabschiedet ist, das dann entweder die Geräte explizit aufführt oder zumindest ganz klare Kriterien dafür festschreibt, welche Geräte unter das Verbot fallen sollen, wird aber einige Zeit vergehen. „Das zaubert man nicht von heute auf morgen aus dem Hut und solange kann der Gesundheitsminister keinem Mediziner den Betrieb eines IRM oder anderer Geräte im Rahmen seiner fachärztlichen Tätigkeit und den Betriebsauflagen entsprechend verweigern“, erklärte der Anwalt des Klägers, Maître André Lutgen auf Nachfrage.
„Mich überrascht das Urteil nicht“, sagte Gesundheitsminister Etienne Schneider dem „Luxemburger Wort“. „Als ich das Dossier, das ich geerbt habe, analysiert habe, war ich mir ziemlich sicher, dass das Gesetz nicht haltbar ist.“Nun müsse das Verwaltungsgericht ja noch das Urteil sprechen. „Bis dahin müssen wir eine Lösung gefunden haben, wie wir dem Urteil gerecht werden, ohne das System komplett untragbar zu machen.“Ohnehin hatte die Regierung bereits in ihrem Koalitionsprogramm festgehalten, über die Möglichkeit nachzudenken, dass auch außerhalb der Krankenhäuser technische Angebote zur Diagnose und Behandlung eingerichtet werden können und Gesundheitsminister Etienne Schneider (LSAP) hatte auch im Januar schon angekündigt, dass er sich das für den ländlichen Raum durchaus vorstellen könne.
Fragen über Fragen
Mit einer „question urgente“wandte sich gestern Léon Gloden (CSV) an Schneider: Innerhalb von welcher Frist möchte der Minister die Gesetzgebung nun anpassen, damit ein IRM installiert werden kann und wird er die Zonen dafür begrenzen? Welche anderen Apparate könnten das noch sein, die in Privatpraxen installiert werden, will er wissen. Die Lsap-abgeordneten Claude Haagen und Mars Di Bartolomeo fragen zudem, welche Konsequenzen sich aus dem Urteil ergeben und nach welchen Kriterien die Liste der Geräte aufgestellt wird, die eine Genehmigung künftig brauchen sollen.