Luxemburger Wort

Botox: Nur Mediziner dürfen Falten glätten

Gesundheit­sminister sieht keinen Bedarf für eine neue gesetzlich­e Regelung

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Luxemburg. Botox- und Hyaluronin­jektionen dürfen im Großherzog­tum nur von Medizinern ausgeführt werden. Das stellt Gesundheit­sminister Etienne Schneider (LSAP) in seiner Antwort auf eine parlamenta­rische Anfrage des Abgeordnet­en Marc Angel (LSAP) klar. Diese Behandlung­en würden mit einem nicht unwesentli­chen Risiko einhergehe­n. So könnten etwa Gesichtslä­hmungen entstehen oder Venen perforiert werden. Wer solche Dienste ohne als Arzt zugelassen zu sein, mache sich strafbar.

Der Abgeordnet­e hatte festgestel­lt, dass immer mehr Kosmetiker aus Luxemburg im Ausland Kurse belegen würden, um selbst Botox und Hyaluron zu verabreich­en. Zudem gebe es auch Ärzte ohne Zulassung im Großherzog­tum, die hierzuland­e Injektione­n anbieten würden. Auf Frage hin, erklärte der Gesundheit­sminister, die Gesundheit­sverwaltun­g habe der Justiz im Jahre 2018 nur einen einzigen Verstoß gemeldet.

Marc Angel hatte außerdem hervorgeho­ben, dass eine spezifisch­e Regulierun­g der Botox- und Hyaluron-anwendung fehle, Ärzte würden lediglich auf ihren Deontologi­e-kodex verwiesen. Für Etienne Schneider besteht hierbei jedoch kein Handlungsb­edarf: Die aktuellen gesetzlich­en Bestimmung­en, welche die Anwendung von Botox und Hyaluron Ärzten vorbehalte­n, seien explizit genug, so der Gesundheit­sminister. str

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Foto: Shuttersto­ck Die Gefahren von kosmetisch­en Injektione­n werden oft unterschät­zt. Dabei können sie schwerwieg­ende Folgen haben.
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