Botox: Nur Mediziner dürfen Falten glätten
Gesundheitsminister sieht keinen Bedarf für eine neue gesetzliche Regelung
Luxemburg. Botox- und Hyaluroninjektionen dürfen im Großherzogtum nur von Medizinern ausgeführt werden. Das stellt Gesundheitsminister Etienne Schneider (LSAP) in seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Marc Angel (LSAP) klar. Diese Behandlungen würden mit einem nicht unwesentlichen Risiko einhergehen. So könnten etwa Gesichtslähmungen entstehen oder Venen perforiert werden. Wer solche Dienste ohne als Arzt zugelassen zu sein, mache sich strafbar.
Der Abgeordnete hatte festgestellt, dass immer mehr Kosmetiker aus Luxemburg im Ausland Kurse belegen würden, um selbst Botox und Hyaluron zu verabreichen. Zudem gebe es auch Ärzte ohne Zulassung im Großherzogtum, die hierzulande Injektionen anbieten würden. Auf Frage hin, erklärte der Gesundheitsminister, die Gesundheitsverwaltung habe der Justiz im Jahre 2018 nur einen einzigen Verstoß gemeldet.
Marc Angel hatte außerdem hervorgehoben, dass eine spezifische Regulierung der Botox- und Hyaluron-anwendung fehle, Ärzte würden lediglich auf ihren Deontologie-kodex verwiesen. Für Etienne Schneider besteht hierbei jedoch kein Handlungsbedarf: Die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen, welche die Anwendung von Botox und Hyaluron Ärzten vorbehalten, seien explizit genug, so der Gesundheitsminister. str