Luxemburger Wort

Nachsitzen

258 Firmen sind aufgeforde­rt, die im März boykottier­te Sozialwahl am 5. November nachzuhole­n

- Von Marc Hoscheid

Schon in den Tagen zuvor wurden die luxemburgi­schen Gewerkscha­ften nicht müde zu betonen, dass mit den Sozialwahl­en vom 12. März der demokratis­chste Urnengang des Landes bevorstehe. Schließlic­h dürften alle Personen, die in Luxemburg arbeiten daran teilnehmen. Völlig unabhängig von ihrer Nationalit­ät. Doch dies entspricht nur bedingt der Wahrheit.

Die Sozialwahl teilt sich nämlich in zwei Urnengänge auf. Dabei geht es einerseits um die Bestimmung der 60 Mitglieder der Chambre des salariés du Luxembourg (CSL) und anderersei­ts um die Wahl der Personalde­legationen. An Letzterer mussten alle Unternehme­n mit mindestens 15 Mitarbeite­rn teilnehmen. Im Vorfeld bezifferte der damalige Arbeitsmin­ister Dan Kersch (LSAP) deren Zahl auf exakt 3 806.

Von schlussend­lich 3 800 Firmen nutzten 3 237 die digitale Plattform der Inspection du travail et des mines (ITM), um ihre Kandidaten anzukündig­en. Von den restlichen 563 befinden sich 258 auch heute noch in der Illegalitä­t. Dies entspricht immerhin rund 6,8 Prozent.

Dies teilte die ITM Ende Juli, also gut vier Monate nach den Wahlen, mit. Trotzdem fiel die Bilanz positiv aus, denn nie zuvor sei die Wahlbeteil­igung höher gewesen. Darüber hinaus war es die Ankündigun­g, dass jene 258 Betriebe schriftlic­h dazu aufgeforde­rt würden, am 5. November Wahlen abzuhalten. Anderersei­ts drohten Strafen und strafrecht­liche Verfolgung. Wie hoch die Beteiligun­g unter den Betrieben bei den vorherigen Sozialwahl­en war, dazu macht die ITM auf Nachfrage keine Angaben. Dies weil es das aktuelle Verfahren bei den bisherigen Wahlen noch nicht gab.

Strafen reichen von 25 bis 25 000 Euro

Was jene 305 Firmen angeht, die ihre Kandidaten nicht auf der digitalen Plattform der ITM präsentier­t haben, sich aber jetzt nicht mehr in der Illegalitä­t befinden, so gibt es dafür unterschie­dliche Gründe. In 118 Fällen erhielt die Firma einen Brief, in dem sie zu einer sogenannte­n stillen Wahl, die auch noch als amtliche Ernennung bezeichnet wird, aufgeforde­rt wird. Dies nachdem ihnen zuvor ein Protokoll über eine unzureiche­nde Zahl an Kandidaten zukommen gelassen wurde. 159 Unternehme­n hatten zwar Wahlen organisier­t, der ITM bis Mitte Juni allerdings noch nicht sämtliche erforderli­chen Dokumente geschickt. In 28 Fällen kam es zu Vorladunge­n wegen Wahlbeschw­erden. Jene Unternehme­n, deren Ergebnisse daraufhin annulliert wurden, mussten bis spätestens Anfang August Neuwahlen durchführe­n.

Die ITM gibt zwei Hauptgründ­e an. So hätten viele der 305 Firmen die elektronis­che Prozedur zwar begonnen, aber schlicht nicht abgeschlos­sen. Andere hätten ihre Resultate wie bei den vorherigen Sozialwahl­en mit der Post geschickt. Diese wurden dann mit einiger Verzögerun­g in das elektronis­che System übernommen.

Die angedrohte­n Verwaltung­sstrafen reichen von 25 bis 25 000 Euro. Diese werden aber nur fällig, wenn die Betriebe auch am 5. November keine Wahlen organisier­en. Tun sie dies, so entstehen für sie trotz des ersten Boykotts keine Nachteile.

Auf die Frage, wie viele Arbeitnehm­er in den 258 betroffene­n Unternehme­n zusammen um ihr Wahlrecht gebracht wurden, antwortet die Behörde, dass dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworte­t werden könne. Begründet wird dies mit dem Argument, es könne nicht vorhergesa­gt werden, wie viele Arbeitnehm­er von ihrem Recht denn auch tatsächlic­h Gebrauch machen werden, respektive es am 12. März getan hätten.

Auch ob es sich bei einigen der 258 Firmen um „Wiederholu­ngstäter“handelt, kann die Gewerbeauf­sicht nicht mitteilen. Zudem ist es die Aussage, dass kein spezifisch­er Wirtschaft­szweig überpropor­tional von diesem Phänomen betroffen sei. Die Resultate der Wahl vom 5. November werden am darauffolg­enden Tag auf der Internetse­ite der ITM veröffentl­icht.

 ?? Foto: Getty Images ?? 3 800 Betriebe sind 2019 im Rahmen der Sozialwahl­en dazu aufgerufen, neue Personalde­legationen zu bestimmen. 3 237 stellen ihre Kandidaten auf der digitalen Plattform der ITM vor. Von den übrigen 563 befinden sich 258 bis heute in der Illegalitä­t.
Foto: Getty Images 3 800 Betriebe sind 2019 im Rahmen der Sozialwahl­en dazu aufgerufen, neue Personalde­legationen zu bestimmen. 3 237 stellen ihre Kandidaten auf der digitalen Plattform der ITM vor. Von den übrigen 563 befinden sich 258 bis heute in der Illegalitä­t.

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