Nachsitzen
258 Firmen sind aufgefordert, die im März boykottierte Sozialwahl am 5. November nachzuholen
Schon in den Tagen zuvor wurden die luxemburgischen Gewerkschaften nicht müde zu betonen, dass mit den Sozialwahlen vom 12. März der demokratischste Urnengang des Landes bevorstehe. Schließlich dürften alle Personen, die in Luxemburg arbeiten daran teilnehmen. Völlig unabhängig von ihrer Nationalität. Doch dies entspricht nur bedingt der Wahrheit.
Die Sozialwahl teilt sich nämlich in zwei Urnengänge auf. Dabei geht es einerseits um die Bestimmung der 60 Mitglieder der Chambre des salariés du Luxembourg (CSL) und andererseits um die Wahl der Personaldelegationen. An Letzterer mussten alle Unternehmen mit mindestens 15 Mitarbeitern teilnehmen. Im Vorfeld bezifferte der damalige Arbeitsminister Dan Kersch (LSAP) deren Zahl auf exakt 3 806.
Von schlussendlich 3 800 Firmen nutzten 3 237 die digitale Plattform der Inspection du travail et des mines (ITM), um ihre Kandidaten anzukündigen. Von den restlichen 563 befinden sich 258 auch heute noch in der Illegalität. Dies entspricht immerhin rund 6,8 Prozent.
Dies teilte die ITM Ende Juli, also gut vier Monate nach den Wahlen, mit. Trotzdem fiel die Bilanz positiv aus, denn nie zuvor sei die Wahlbeteiligung höher gewesen. Darüber hinaus war es die Ankündigung, dass jene 258 Betriebe schriftlich dazu aufgefordert würden, am 5. November Wahlen abzuhalten. Andererseits drohten Strafen und strafrechtliche Verfolgung. Wie hoch die Beteiligung unter den Betrieben bei den vorherigen Sozialwahlen war, dazu macht die ITM auf Nachfrage keine Angaben. Dies weil es das aktuelle Verfahren bei den bisherigen Wahlen noch nicht gab.
Strafen reichen von 25 bis 25 000 Euro
Was jene 305 Firmen angeht, die ihre Kandidaten nicht auf der digitalen Plattform der ITM präsentiert haben, sich aber jetzt nicht mehr in der Illegalität befinden, so gibt es dafür unterschiedliche Gründe. In 118 Fällen erhielt die Firma einen Brief, in dem sie zu einer sogenannten stillen Wahl, die auch noch als amtliche Ernennung bezeichnet wird, aufgefordert wird. Dies nachdem ihnen zuvor ein Protokoll über eine unzureichende Zahl an Kandidaten zukommen gelassen wurde. 159 Unternehmen hatten zwar Wahlen organisiert, der ITM bis Mitte Juni allerdings noch nicht sämtliche erforderlichen Dokumente geschickt. In 28 Fällen kam es zu Vorladungen wegen Wahlbeschwerden. Jene Unternehmen, deren Ergebnisse daraufhin annulliert wurden, mussten bis spätestens Anfang August Neuwahlen durchführen.
Die ITM gibt zwei Hauptgründe an. So hätten viele der 305 Firmen die elektronische Prozedur zwar begonnen, aber schlicht nicht abgeschlossen. Andere hätten ihre Resultate wie bei den vorherigen Sozialwahlen mit der Post geschickt. Diese wurden dann mit einiger Verzögerung in das elektronische System übernommen.
Die angedrohten Verwaltungsstrafen reichen von 25 bis 25 000 Euro. Diese werden aber nur fällig, wenn die Betriebe auch am 5. November keine Wahlen organisieren. Tun sie dies, so entstehen für sie trotz des ersten Boykotts keine Nachteile.
Auf die Frage, wie viele Arbeitnehmer in den 258 betroffenen Unternehmen zusammen um ihr Wahlrecht gebracht wurden, antwortet die Behörde, dass dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden könne. Begründet wird dies mit dem Argument, es könne nicht vorhergesagt werden, wie viele Arbeitnehmer von ihrem Recht denn auch tatsächlich Gebrauch machen werden, respektive es am 12. März getan hätten.
Auch ob es sich bei einigen der 258 Firmen um „Wiederholungstäter“handelt, kann die Gewerbeaufsicht nicht mitteilen. Zudem ist es die Aussage, dass kein spezifischer Wirtschaftszweig überproportional von diesem Phänomen betroffen sei. Die Resultate der Wahl vom 5. November werden am darauffolgenden Tag auf der Internetseite der ITM veröffentlicht.