Luxemburger Wort

Einbruch in die Privatsphä­re

Polizei und Versicheru­ng geben Tipps, was Opfer nach einer Tat tun können

- Von Diana Hoffmann

Luxemburg. Ein eingeschla­genes Fenster, eine aufgebroch­ene Tür. Nachdem ein Fremder ins eigene Zuhause eingedrung­en ist oder dies zumindest versucht hat, sitzt der Schock meist tief. In 3 667 Haushalten mussten Bewohner im vergangene­n Jahr diese äußerst unerfreuli­che und oft auch sehr traumatisi­erende Erfahrung machen. Die Polizei und der Dachverban­d der Versicheru­ngsgesells­chaften (ACA) geben Auskunft darüber, wie Betroffene im Fall der Fälle handeln, beziehungs­weise nicht handeln sollen.

Wer, wenn er nach Hause kommt, Einbruchss­puren am Gebäude oder an der Wohnung entdeckt, sollte nicht sofort eintreten, um nach dem Rechten zu sehen. Zunächst einmal soll er draußen warten und die Polizei unter der Notrufnumm­er 113 alarmieren. Schließlic­h kann nicht immer ausgeschlo­ssen werden, dass sich der Eindringli­ng noch im Inneren befindet. Betroffene sollen daher aus sicherer Distanz beobachten, ob jemand das Haus verlässt und wenn ja, in welche Richtung er flüchtet. Hinweise sind der Polizei umgehend mitzuteile­n.

Wird der Einbruch aber erst im Inneren bemerkt und die Täter befinden sich noch im Haus, steht auch hier die Eigensiche­rheit im Vordergrun­d. Zwar gelten Einbrecher laut Polizei in der Regel nicht als Gewalttäte­r, dennoch soll man nicht versuchen, sie bei der Flucht zu hindern. Besser ist es, sich so viele Details wie möglich des oder der Täter einzupräge­n. Etwa das Gesicht, die Kleidung oder sonstige Merkmale. Auch das Fluchtfahr­zeug samt Nummernsch­ild können der Polizei bei der anschließe­nden Fahndung helfen.

Bis zum Eintreffen der Beamten ist es besser, nichts anzufassen. Es wird geraten, die Wohnung auf keinen Fall aufzuräume­n. Dies, damit die Experten Fingerabdr­ücke oder Dna-spuren sichern können. Deshalb sollten Betroffene auch nicht sofort nachsehen, was fehlt. Beim Anfassen der Möbel kann Beweismate­rial verwischt werden. „Die Spurensich­erung ist in der Einbruchsa­ufklärung ein ganz wichtiger Schritt. Aufgrund dessen können die Täter ermittelt werden“, betont Tim Pauly vom Prävention­sdienst der Polizei.

Fotos für die Versicheru­ng

Erst nachdem die Beamten die Wohnung wieder freigegebe­n haben, können Fotos von Einbruchss­puren, Beschädigu­ngen oder dem Zustand der Wohnung gemacht werden. Diese können später ebenfalls für die Anfrage bei der Versicheru­ng genutzt werden. Wichtig ist jedoch immer, zu prüfen, ob Kreditkart­e, Bankkarte, Ausweis oder Mobiltelef­on geklaut wurden. Gegebenenf­alls müssen die Karten über die Hotline der Cetrel unter der Nummer 49 10 10 gesperrt werden. Wer über eine sogenannte Imei-nummer – ein 15-stelliger Identifika­tionscode des Handys – verfügt, kann diesen sperren. Durch die Wahl der Tasten *#06# wird dieser auf dem Display sichtbar. Anhand der Nummer kann das Telefon, falls es wieder auftaucht, identifizi­ert werden und dem Eigentümer zurückgege­ben werden. Lokalisier­t werden Handys aber nur in ganz bestimmten Fällen.

Ist die Arbeit der Polizei getan, muss auch wieder für Sicherheit gesorgt werden, indem etwa kaputte Fenster oder aufgebroch­ene Türschlöss­er ersetzt werden. „Unsere Beamten am Tatort kennen immer auch Dienstleis­ter, die 24 Stunden erreichbar sind, um ein Fenster oder eine Tür provisoris­ch zu reparieren. Auch Schlüsseld­ienste haben einen Bereitscha­ftsdienst“, erklärt Tim Pauly.

Versicheru­ng benachrich­tigen

Die Anzeige bei der Polizei dient der Versicheru­ng als Nachweis für den Einbruch. Es wird angeraten, seinen Agenten schnellstm­öglich zu benachrich­tigen und anzugeben, was geklaut wurde. Je mehr Details zu den Objekten angegeben werden können, desto besser. Hierzu zählt etwa Typ, Marke, Seriennumm­er, Kassenbele­g oder ein Foto. „Hat man jedoch sehr wertvolle Gegenständ­e, wie etwa Kunstwerke, soll man immer schon im Vorfeld mit seiner Versicheru­ng geprüft haben, ob die Versicheru­ngssumme hoch genug ist“, sagt Marc Hengen, Präsident der ACA. Für teure Objekte ist in manchen Fällen eine Zusatzvers­icherung notwendig.

Eine Stehlgutli­ste mit Details und Fotos zu allen Wertgegens­tänden ist nach einem Einbruch sehr hilfreich. Wer eine solche erstellen möchte, bekommt Hilfe von seinem Versicheru­ngsagenten. Die Liste ist anschließe­nd an einem sicheren Ort aufzubewah­ren, damit sie nicht ebenfalls entwendet wird. Es kann auch nützlich sein, nach einem Einbruch der Polizei eine Kopie davon auszuhändi­gen. Falls Diebesgut sichergest­ellt wird, kann es so identifizi­ert werden.

Bis zum Eintreffen der Beamten soll nichts angefasst werden.

Psychologi­sche Hilfe

Da ein Einbruch immer auch ein Eindringen in die Privatsphä­re bedeutet, wird nicht jeder mit der psychologi­schen Verarbeitu­ng des Traumas fertig. „Wenn jemand Hilfe braucht, bekommt er auch Informatio­nen dazu. Wir arbeiten viel mit dem Groupe de support psychologi­que des CGDIS zusammen. Auch die Beamten vor Ort und danach die Spurensich­erung übernehmen eine wichtige psychologi­sche Rolle“, erklärt Tim Pauly.

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