Luxemburger Wort

Kleine Räder, großes Risiko

Nach Erfahrunge­n mit E-tretroller­n im Ausland arbeitet Luxemburg an einer gesetzlich­en Regelung

- Von Sophie Hermes

Luxemburg. In vielen Metropolen sind sie nicht mehr aus dem Stadtbild wegzudenke­n: Elektrisch­e Tretroller, auf denen sich nicht nur Einheimisc­he schnell von A nach B bewegen, sondern die auch von Touristen genutzt werden, um während ihrer Sightseein­gtour rascher von Sehenswürd­igkeit zu Sehenswürd­igkeit zu gelangen.

Auch in Luxemburg sind die Gefährte längst angekommen, wenn auch derzeit nur als private Beförderun­gsmittel. Gegen ein Verleihsys­tem, so wie es dieses mit den vel'oh!-pedelecs für E-bikes in der Hauptstadt bereits gibt, wehrt sich Lydie Polfer, Bürgermeis­terin der Stadt Luxemburg, nämlich vehement. In einem Interview auf wort.lu/fr hatte sie Sicherheit­sbedenken geäußert: „Ich will keine (elektrisch­en Tretroller) in der Hauptstadt. Ich will keine Toten, so wie dies in Paris der Fall war.“

Wie ein Fahrrad

Dass die Roller für die Fahrer und das Umfeld nicht ganz ungefährli­ch sind, ist nicht umstritten (siehe Kasten). Ebenso wenig, dass sie insbesonde­re bei kurzen Strecken in Städten als schnelle Fortbewegu­ngsmittel gelten.

Verleihsys­tem hin oder her, im Mobilitäts­ministeriu­m ist man sich bewusst, dass die Anzahl an elektrisch­en Tretroller­n auch in Luxemburg zugenommen hat. Bisher werden sie in der Straßenver­kehrsordnu­ng jedoch nicht berücksich­tigt.

Eine Arbeitsgru­ppe soll sich nun mit dem Thema befassen und einen Text ausarbeite­n, der es ermöglicht, dass die Sicherheit aller Verkehrste­ilnehmer – von den Autofahrer­n über jene Personen, die mit E-rollern und Fahrrädern unterwegs sind, bis zu den Fußgängern – gewährt wird.

Bis ein spezifisch­es Gesetz ausgearbei­tet worden ist, fallen elektrisch­e Tretroller in die Kategorie der sogenannte­n Cycles électrique­s und sind somit ebenso wie die leistungss­chwächeren E-bikes den Fahrrädern gleichgest­ellt. Dafür darf die Leistung des Motors allerdings 0,5 Kilowatt nicht überschrei­ten. Zudem ist die maximale Geschwindi­gkeit auf 25 km/h festgelegt.

Der Straßenver­kehrsordnu­ng zufolge dürfen sie auf Straßen, Fahrradweg­en und in gemischten Zonen, in denen Fahrräder ausdrückli­ch zugelassen sind, genutzt werden. Auf Bürgerstei­gen sind sie hingegen tabu – es sei denn, sie werden von Kindern bis zwölf Jahren benutzt oder von einem Erwachsene­n, der ein Kind begleitet. Dabei sollte man allerdings die Hersteller­beschreibu­ng beachten: Nicht alle Roller sind für Kinder unter zwölf Jahren geeignet.

Wer mit seinem elektrisch­en Tretroller auf öffentlich­en Straßen verkehren will, sollte weiter darauf achten, dass das Gefährt über die benötigten Sicherheit­sausrüstun­gen verfügt. Insbesonde­re adäquate Bremsen und eine ausreichen­de Beleuchtun­g – vorne und hinten – sind Pflicht. Auch eine Klingel und Reflektore­n sind vorgeschri­eben. Werden diese Bedingunge­n nicht erfüllt, droht ein Strafzette­l.

Eine Helmpflich­t besteht in Luxemburg unterdesse­n nicht, aus Sicherheit­sgründen empfiehlt es sich dennoch, einen Kopfschutz zu tragen. Anmeldung und Führersche­in sind nicht notwendig.

Fahrzeuge und Spielzeuge

Elektrisch­e Tretroller sind den Fahrrädern gleichgest­ellt.

Anders ist dies bei E-rädern, die ohne Eigenantri­eb auf Geschwindi­gkeiten von über 25 km/h kommen. Sie fallen nämlich in die Kategorie der Cyclomoteu­rs, also der Kleinkraft­räder. Hier muss der Fahrer nicht nur einen Helm tragen, er muss auch über eine für sein Gefährt gültige Fahrerlaub­nis verfügen.

Zudem müssen diese Räder bei der Société nationale de circulatio­n automobile (SNCA) angemeldet werden. Sie dürfen auf Straßen zirkuliere­n, nicht aber auf Fahrradweg­en. Wer sich nicht an diese Regeln hält, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Monowheels und E-skateboard­s fallen unterdesse­n in keine der oben genannten Kategorien. Sie gelten laut Straßenver­kehrsordnu­ng als Spielzeuge und dürfen nur dort genutzt werden, wo dies explizit – durch ein weißes Schild mit einem schwarzen Rollschuhf­ahrer – erlaubt ist.

Dennoch haben Monowheels und E-skateboard­s eines mit elektrisch­en Tretroller­n gemeinsam: Im Gegenteil zu E-bikes und Fahrrädern sind diese Geräte nicht steuerlich absetzbar.

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Foto: Guy Wolff Busse, Autos, Fahrräder, Tretroller: Sie alle dürfen die Straße nutzen. Insbesonde­re an Letztere haben sich aber noch nicht sämtliche Verkehrste­ilnehmer gewöhnt.

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