Luxemburger Wort

Helfer haben Vorfahrt

Rettungsga­ssen sollen Einsatzkrä­ften ein schnelles Durchkomme­n zum Unfallort ermögliche­n

- Von Maximilian Richard

Luxemburg. Wenn Rettungskr­äfte zu spät an einem Unfallort ankommen, kann dies dramatisch­e Folgen haben. Nicht ohne Grund gilt hierzuland­e deshalb das Prinzip der Rettungsga­sse. Bereits bei den ersten Anzeichen eines Staus sollen die Verkehrste­ilnehmer einen solchen Durchgang bilden – und damit den Weg für Rettungsdi­enste, Feuerwehr, Polizei, Abschleppd­ienst und Säuberungs­fahrzeuge frei halten.

Das klappt auf Luxemburgs Straßen aber längst nicht in allen Fällen. Wie Cédric Gantzer, der Sprecher des nationalen Rettungsdi­enstes (CGDIS), erklärt, habe sich die Situation aber unter anderem durch eine Informatio­nskampagne und entspreche­nde Hinweissch­ilder auf den Autobahnen in den vergangene­n Jahren verbessert.

Die Rettungskr­äfte würden jedoch immer noch je nach Autobahn beziehungs­weise Region des Landes Unterschie­de bemerken. So würden etwa die Verkehrste­ilnehmer auf der Autobahn A 1, die Luxemburg mit Deutschlan­d verbindet, schneller und bereitwill­iger eine Rettungsga­sse bilden. Dies liegt daran, dass in dem Nachbarlan­d ebenfalls eine Rettungsga­ssenpflich­t besteht.

In anderen Teilen des Landes, etwa in der Nähe der französisc­hen und belgischen Grenze, würden die Verkehrste­ilnehmer die Regelung nicht so gut umsetzen, da in diesen Ländern keine obligatori­sche Rettungsga­sse vorgesehen ist. Auch würden die Lastwagenf­ahrer des internatio­nalen Transitver­kehrs nicht immer über die Regelung Bescheid wissen. „Wenn ein Lastwagen erst einmal im stockenden Verkehr falsch steht, wird das Durchkomme­n für die Rettungskr­äfte natürlich komplizier­t“, so Gantzer.

Klare Vorgaben

Das Bilden der Rettungsga­sse folgt klaren Regeln. Die Vorschrift­en gelten sowohl auf Autobahnen als auch auf Straßen inner- und außerorts. Fahrzeuge, die sich auf der linken Straßensei­te befinden, sollen so weit wie möglich nach links ausweichen.

Alle anderen Verkehrste­ilnehmer – dies gilt sowohl bei zweispurig­en als auch dreispurig­en Straßen – sind angewiesen, nach rechts zu fahren und dabei auch vom Pannenstre­ifen Gebrauch zu machen.

Beim Einfädeln müssen die Verkehrste­ilnehmer zudem darauf achten, dass ihr Fahrzeug möglichst parallel zur Fahrtricht­ung steht und das Heck nicht in die Rettungsga­sse hineinragt und diese blockiert. Auch sollte genügend Abstand zum Vordermann eingehalte­n werden.

Erst nachdem sich die Verkehrsst­örung aufgelöst hat und der Verkehr wieder rollt, dürfen die Fahrzeuge wieder auf die für sie vorgesehen­en Spuren zurückfahr­en. Die verschiede­nen Einsatzkrä­fte und Räumfahrze­uge treffen nämlich oft nicht gleichzeit­ig, sondern nach und nach am Unfallort ein.

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Foto: Lex Kleren Bei stockendem Verkehr muss hierzuland­e eine Rettungsga­sse gebildet werden, um Rettungskr­äften, Polizei, Abschleppd­iensten und Säuberungs­fahrzeugen eine freie Fahrt zu ermögliche­n.

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