Helfer haben Vorfahrt
Rettungsgassen sollen Einsatzkräften ein schnelles Durchkommen zum Unfallort ermöglichen
Luxemburg. Wenn Rettungskräfte zu spät an einem Unfallort ankommen, kann dies dramatische Folgen haben. Nicht ohne Grund gilt hierzulande deshalb das Prinzip der Rettungsgasse. Bereits bei den ersten Anzeichen eines Staus sollen die Verkehrsteilnehmer einen solchen Durchgang bilden – und damit den Weg für Rettungsdienste, Feuerwehr, Polizei, Abschleppdienst und Säuberungsfahrzeuge frei halten.
Das klappt auf Luxemburgs Straßen aber längst nicht in allen Fällen. Wie Cédric Gantzer, der Sprecher des nationalen Rettungsdienstes (CGDIS), erklärt, habe sich die Situation aber unter anderem durch eine Informationskampagne und entsprechende Hinweisschilder auf den Autobahnen in den vergangenen Jahren verbessert.
Die Rettungskräfte würden jedoch immer noch je nach Autobahn beziehungsweise Region des Landes Unterschiede bemerken. So würden etwa die Verkehrsteilnehmer auf der Autobahn A 1, die Luxemburg mit Deutschland verbindet, schneller und bereitwilliger eine Rettungsgasse bilden. Dies liegt daran, dass in dem Nachbarland ebenfalls eine Rettungsgassenpflicht besteht.
In anderen Teilen des Landes, etwa in der Nähe der französischen und belgischen Grenze, würden die Verkehrsteilnehmer die Regelung nicht so gut umsetzen, da in diesen Ländern keine obligatorische Rettungsgasse vorgesehen ist. Auch würden die Lastwagenfahrer des internationalen Transitverkehrs nicht immer über die Regelung Bescheid wissen. „Wenn ein Lastwagen erst einmal im stockenden Verkehr falsch steht, wird das Durchkommen für die Rettungskräfte natürlich kompliziert“, so Gantzer.
Klare Vorgaben
Das Bilden der Rettungsgasse folgt klaren Regeln. Die Vorschriften gelten sowohl auf Autobahnen als auch auf Straßen inner- und außerorts. Fahrzeuge, die sich auf der linken Straßenseite befinden, sollen so weit wie möglich nach links ausweichen.
Alle anderen Verkehrsteilnehmer – dies gilt sowohl bei zweispurigen als auch dreispurigen Straßen – sind angewiesen, nach rechts zu fahren und dabei auch vom Pannenstreifen Gebrauch zu machen.
Beim Einfädeln müssen die Verkehrsteilnehmer zudem darauf achten, dass ihr Fahrzeug möglichst parallel zur Fahrtrichtung steht und das Heck nicht in die Rettungsgasse hineinragt und diese blockiert. Auch sollte genügend Abstand zum Vordermann eingehalten werden.
Erst nachdem sich die Verkehrsstörung aufgelöst hat und der Verkehr wieder rollt, dürfen die Fahrzeuge wieder auf die für sie vorgesehenen Spuren zurückfahren. Die verschiedenen Einsatzkräfte und Räumfahrzeuge treffen nämlich oft nicht gleichzeitig, sondern nach und nach am Unfallort ein.