Zweiter Anlauf notwendig
Pattsituation bei Abstimmung über Bebauungsplan in Stadtbredimus
Stadtbredimus. Als einziger Punkt auf der jüngsten Sitzung des Gemeinderates Stadtbredimus stand die definitive Genehmigung des neuen allgemeinen Bebauungsplanes (PAG). Diese musste dann aber verschoben werden, weil es bei der Abstimmung über neun schützenswerte Gebäude zu einer Pattsituation gekommen war. Dazu kommen konnte es, da der Gemeinderat von Stadtbredimus seit dem Rücktritt des früheren Schöffen Pierre Zahlen nur noch aus acht Mitgliedern besteht.
Dies bedingt nun, dass die Abstimmung über den gesamten neuen PAG und den Teilbebauungsplan Quartiers existants aus formalen Gründen in der nächsten Sitzung am 5. November wiederholt werden muss. Sollte es wiederum zu einer Pattsituation kommen, dann wird diesmal jene des Bürgermeisters den Ausschlag geben. Wegen der Einwände von Hausbesitzern und der Vorschläge der staatlichen Kommissionen wurde einzeln über die jeweiligen Eintragungen abgestimmt.
Zur Erinnerung: Bereits am 13. Februar dieses Jahres hatte der Gemeinderat die Genehmigungsprozedur für den neuen allgemeinen Bebauungsplan gestartet. Anfang März wurden dann die Bürger in einer Versammlung informiert. Danach konnten die Einwohner die Pläne bis April einsehen und ihre Beanstandungen schriftlich einreichen. In den Monaten Mai und Juni wurden sie dann zu Gesprächen eingeladen. Im Juni erhielt die Gemeinde das Gutachten des Umweltministeriums und im Juli jenes des Innenministeriums. In zwei Arbeitssitzungen setzte sich der Gemeinderat mit den staatlichen Gutachten und den Einwänden der Bürger auseinander. Die beiden Ministerien reduzierten die Erweiterung des Bauperimeters um etwa 30 Prozent.
Da sich viele Bürger zur Sitzung eingefunden hatten, ging Bürgermeister Marco Albert trotzdem auf die einzelnen Änderungsanträge der Ministerien ein, die er zum besseren Verständnis mit genauen Lageplänen auf einer Leinwand zeigte.
Öffentlicher Transport. Rätin Octavie Modert erkundigte sich über ein Rundschreiben des Mobilitätsministeriums betreffend die Reorganisation des öffentlichen Busverkehrs, die ab Mai 2020 in Kraft treten soll. Die Gemeinden können dem Ministerium ihre Anmerkungen bis zum 1. November mitteilen. hlu