Luxemburger Wort

Schluss mit lustig

Am 1. November läuft die Frist für die Anpassung der kommunalen Bebauungsp­läne endgültig aus

- Von Michèle Gantenbein

Die unendliche Geschichte um die Anpassung der kommunalen Bebauungsp­läne bekommt jetzt ein Ende. Der Begriff „unendlich“trifft den Nagel ziemlich genau auf den Kopf, denn vor etwas mehr als 15 Jahren wurden die Gemeinden aufgeforde­rt, ihren Plan d'aménagemen­t général (PAG) an das Gesetz über die kommunale Flächennut­zung vom 19. Juli 2004 anzupassen. Dieses Gesetz, das unter der damaligen Csv-dp-regierung in Kraft trat, ersetzte das Gesetz aus dem Jahr 1937.

Sechs Jahre gewährte man den Gemeinden, um ihren PAG an das neue Gesetz anzupassen. Doch nur zehn Gemeinden kamen dieser Aufforderu­ng nach, so dass die Frist um ein Jahr verlängert wurde. Es folgte eine zweite Fristverlä­ngerung bis August 2013, eine dritte bis August 2015 und eine vierte bis August 2018. Der damalige Innenminis­ter Dan Kersch (LSAP) kündigte an, die Frist kein weiteres Mal zu verlängern. Als im April 2018 klar war, dass 64 von 102 Gemeinden immer noch nicht gesetzesko­nform waren, verlängert­e Kersch die Frist ein fünftes Mal, bis zum 1. November 2019.

Schönere Städte und Wohnvierte­l Zu einer weiteren Verlängeru­ng wird es nicht kommen. „Les communes qui n'auront pas soumis le projet d'aménagemen­t général ,nouvelle génération‘ au vote provisoire du conseil communal au 1er novembre 2019 se verront pénalisées“, heißt es im Regierungs­programm. Daran hält die aktuelle Innenminis­terin Taina Bofferding (LSAP) fest, wie sie gestern auf Nachfrage dieser Zeitung und zuvor bereits mehrfach in der Öffentlich­keit bestätigte.

Ihre gehe es nicht darum, die Gemeinden zu bestrafen, sondern für qualitativ hochwertig­en Urbanismus im allgemeine­n Interesse zu sorgen. „Die PAG sind ein zentrales Instrument zur Entwicklun­g nachhaltig­er Wohnvierte­l, zur Förderung der sozialen Durchmisch­ung und zur Schaffung attraktive­r Städte und Dörfer mit einer hohen Lebensqual­ität trotz höherer Baudichte“, so Bofferding.

Wenn die Frist am 1. November ausläuft, sind immer noch 28 Kommunen nicht konform. Konform ist eine Gemeinde erst, wenn der Gemeindera­t ein erstes Mal über den neuen PAG abgestimmt hat. Mit dem ersten Votum ist die Prozedur eingeleite­t. Aufgrund von Informatio­nen aus den Gemeinden, geht das Innenminis­terium davon aus, dass die meisten in den kommenden Wochen oder Monaten über ihren PAG abstimmen werden, also spätestens im ersten Trimester 2020. Bei zwei oder drei Landgemein­den könnte sich das Votum bis Mitte 2020 verzögern, hieß es gestern auf Nachfrage aus dem Innenminis­terium.

Sanktionen sind praktische­r Natur Die Bestrafung ist nicht finanziell­er, sondern praktische­r Natur. Gemeinden, die die Pag-prozedur

nicht eingeleite­t haben, dürfen keine punktuelle Pag-änderung mehr vornehmen und sie dürfen keine Teilbebauu­ngspläne für neue Wohnvierte­l (PAP nouveau quartier) genehmigen. Nicht von den Sanktionen betroffen sind Baugenehmi­gungen. Sie können weiterhin erstellt werden. Die Sanktionen werden eingestell­t, sobald die Prozedur eingeleite­t ist. Während der Prozedur, die laut Syvicol-präsident Emile Eicher gut sechs Monate dauern kann, sind sowohl der alte als auch der neue PAG in Kraft. Ist ein Grundstück vom alten und vom neuen PAG betroffen, wird der PAG mit der strengsten Auslegung angewandt. Zehn Gemeinden, schätzt Eicher, bräuchten wohl noch bis zum Sommer Zeit, unter anderem wegen Umweltprüf­ungen, die sie erst im Frühjahr machen können. Bis jetzt wurde kein Bebauungsp­lan von den zuständige­n Ministerie­n verworfen. Theoretisc­h kann das noch passieren, doch die meisten Gemeinden beugen sich dem Willen der Behörden, weil sie kein Risiko eingehen möchten. Im Falle einer Ablehnung wäre die Gemeinde verpflicht­et, die Prozedur wieder von vorne anzufangen, was nicht nur viel Arbeit und Zeit kostet, sondern auch mit hohen Kosten verbunden ist.

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