Schluss mit lustig
Am 1. November läuft die Frist für die Anpassung der kommunalen Bebauungspläne endgültig aus
Die unendliche Geschichte um die Anpassung der kommunalen Bebauungspläne bekommt jetzt ein Ende. Der Begriff „unendlich“trifft den Nagel ziemlich genau auf den Kopf, denn vor etwas mehr als 15 Jahren wurden die Gemeinden aufgefordert, ihren Plan d'aménagement général (PAG) an das Gesetz über die kommunale Flächennutzung vom 19. Juli 2004 anzupassen. Dieses Gesetz, das unter der damaligen Csv-dp-regierung in Kraft trat, ersetzte das Gesetz aus dem Jahr 1937.
Sechs Jahre gewährte man den Gemeinden, um ihren PAG an das neue Gesetz anzupassen. Doch nur zehn Gemeinden kamen dieser Aufforderung nach, so dass die Frist um ein Jahr verlängert wurde. Es folgte eine zweite Fristverlängerung bis August 2013, eine dritte bis August 2015 und eine vierte bis August 2018. Der damalige Innenminister Dan Kersch (LSAP) kündigte an, die Frist kein weiteres Mal zu verlängern. Als im April 2018 klar war, dass 64 von 102 Gemeinden immer noch nicht gesetzeskonform waren, verlängerte Kersch die Frist ein fünftes Mal, bis zum 1. November 2019.
Schönere Städte und Wohnviertel Zu einer weiteren Verlängerung wird es nicht kommen. „Les communes qui n'auront pas soumis le projet d'aménagement général ,nouvelle génération‘ au vote provisoire du conseil communal au 1er novembre 2019 se verront pénalisées“, heißt es im Regierungsprogramm. Daran hält die aktuelle Innenministerin Taina Bofferding (LSAP) fest, wie sie gestern auf Nachfrage dieser Zeitung und zuvor bereits mehrfach in der Öffentlichkeit bestätigte.
Ihre gehe es nicht darum, die Gemeinden zu bestrafen, sondern für qualitativ hochwertigen Urbanismus im allgemeinen Interesse zu sorgen. „Die PAG sind ein zentrales Instrument zur Entwicklung nachhaltiger Wohnviertel, zur Förderung der sozialen Durchmischung und zur Schaffung attraktiver Städte und Dörfer mit einer hohen Lebensqualität trotz höherer Baudichte“, so Bofferding.
Wenn die Frist am 1. November ausläuft, sind immer noch 28 Kommunen nicht konform. Konform ist eine Gemeinde erst, wenn der Gemeinderat ein erstes Mal über den neuen PAG abgestimmt hat. Mit dem ersten Votum ist die Prozedur eingeleitet. Aufgrund von Informationen aus den Gemeinden, geht das Innenministerium davon aus, dass die meisten in den kommenden Wochen oder Monaten über ihren PAG abstimmen werden, also spätestens im ersten Trimester 2020. Bei zwei oder drei Landgemeinden könnte sich das Votum bis Mitte 2020 verzögern, hieß es gestern auf Nachfrage aus dem Innenministerium.
Sanktionen sind praktischer Natur Die Bestrafung ist nicht finanzieller, sondern praktischer Natur. Gemeinden, die die Pag-prozedur
nicht eingeleitet haben, dürfen keine punktuelle Pag-änderung mehr vornehmen und sie dürfen keine Teilbebauungspläne für neue Wohnviertel (PAP nouveau quartier) genehmigen. Nicht von den Sanktionen betroffen sind Baugenehmigungen. Sie können weiterhin erstellt werden. Die Sanktionen werden eingestellt, sobald die Prozedur eingeleitet ist. Während der Prozedur, die laut Syvicol-präsident Emile Eicher gut sechs Monate dauern kann, sind sowohl der alte als auch der neue PAG in Kraft. Ist ein Grundstück vom alten und vom neuen PAG betroffen, wird der PAG mit der strengsten Auslegung angewandt. Zehn Gemeinden, schätzt Eicher, bräuchten wohl noch bis zum Sommer Zeit, unter anderem wegen Umweltprüfungen, die sie erst im Frühjahr machen können. Bis jetzt wurde kein Bebauungsplan von den zuständigen Ministerien verworfen. Theoretisch kann das noch passieren, doch die meisten Gemeinden beugen sich dem Willen der Behörden, weil sie kein Risiko eingehen möchten. Im Falle einer Ablehnung wäre die Gemeinde verpflichtet, die Prozedur wieder von vorne anzufangen, was nicht nur viel Arbeit und Zeit kostet, sondern auch mit hohen Kosten verbunden ist.