Luxemburger Wort

Café mit Drogenauss­chank

Staatsanwa­ltschaft fordert fünf Jahre Haft für Wirtin aus Esch/alzette

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Luxemburg. Es ist ein Prozess mit Signalkraf­t und klarer Botschaft: Wer sich mit Drogenhänd­lern einlässt, den kann das teuer zu stehen kommen. Im Gerichtsve­rfahren, das sich aus einer dreiwöchig­en Observieru­ng des Straßenhan­dels mit Kokain und Marihuana in der Avenue de la Gare in Esch/alzette und einer Razzia im Oktober 2018 ergab, hat die Staatsanwa­ltschaft nun fünf Jahre Haft für eine Gaststätte­nbetreiber­in gefordert.

Die Wirtin des Café Chez Nadia habe in ihrem Lokal und auf der Terrasse eine Plattform geschaffen, über die Drogendeal­er ihren Geschäften nachgehen konnten, betonte der Ankläger – eine Darstellun­g, der die Beschuldig­te entgegenhi­elt, sie habe davon nichts mitbekomme­n und mit dem, was vor ihrem Café geschehe, nichts zu tun.

Dem widersprac­h der Ankläger wiederum vehement. Es sei gar nicht möglich, dass Nadia K. nichts vom Drogenhand­el in und um ihr Café wisse – im Gegenteil, sie sei

Teil davon. Ihr Tun habe den Handel zwar vielleicht nicht erst ermöglicht, aber sicher dafür gesorgt, dass er ein solches Ausmaß annahm.

Als sehr aufschluss­reich entpuppte sich zudem ein Blick in die Buchhaltun­g des Lokals. Von den 700 Euro Gewinn aus der Bilanz könne die Wirtin wohl kaum leben, stellte auch der vorsitzend­e Richter fest.

180 000 Euro Einnahmen von einer Handvoll Krunneméck­en

Die Unregelmäß­igkeiten gehen aber weit darüber hinaus: Für den Verkauf von Softdrinks im Wert von 13 000 Euro sind etwa Einnahmen in Höhe von 162 000 Euro verzeichne­t. Beim Alkohol stehen Ausgaben von 34 000 Euro nur 24 000 Euro an Einnahmen gegenüber. Darüber hinaus brachte die Wirtin im gleichen Jahr 40 000 Euro an Eigenmitte­ln ins Geschäft ein. Dabei zeigen die Observieru­ngen, dass das Café üblicherwe­ise nur von rund 20 Dealern, deren Kunden und einer Handvoll

Krunneméck­en besucht wird. Auch wenn der direkte Beweis für eine Beteiligun­g von Nadia K. am Drogenhand­el ausbleibt, fehlt es nicht an deutlichen Hinweisen.

Erschweren­d kommt hinzu, dass nach einer Großrazzia am 16. Oktober der Drogenhand­el unveränder­t weiterging – mit einem Unterschie­d: Drogendeal­er und Kunden mussten fortan ein Getränk im Café Nadia zu sich nehmen. Im Falle einer Verurteilu­ng der Wirtin dürfte damit Schluss sein: Der Ankläger forderte neben der fünfjährig­en Haftstrafe und einer Geldbuße auch die Schließung des Lokales und ein lebenslang­es Verbot, Gaststätte­n zu betreiben.

Für die 14 angeklagte­n Dealer, die teilweise aus Nancy und Metz zum Drogenverk­auf nach Esch kamen, beantragte die Staatsanwa­ltschaft indes Haftstrafe­n zwischen 24 und 48 Monaten. Der Ankläger hob zudem hervor, dass die Dealer im Gegensatz zur Wirtin allesamt aus prekären Verhältnis­sen stammten. Das Urteil ergeht am 23. Januar. str

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Foto: Gerry Hubert / Lw-archiv Auch nach der Razzia im Oktober 2018 ging der Drogenhand­el im und um das Café Nadia weiter. Viermal ist die Polizei in den vergangene­n Monaten vor Ort eingeschri­tten.

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