Café mit Drogenausschank
Staatsanwaltschaft fordert fünf Jahre Haft für Wirtin aus Esch/alzette
Luxemburg. Es ist ein Prozess mit Signalkraft und klarer Botschaft: Wer sich mit Drogenhändlern einlässt, den kann das teuer zu stehen kommen. Im Gerichtsverfahren, das sich aus einer dreiwöchigen Observierung des Straßenhandels mit Kokain und Marihuana in der Avenue de la Gare in Esch/alzette und einer Razzia im Oktober 2018 ergab, hat die Staatsanwaltschaft nun fünf Jahre Haft für eine Gaststättenbetreiberin gefordert.
Die Wirtin des Café Chez Nadia habe in ihrem Lokal und auf der Terrasse eine Plattform geschaffen, über die Drogendealer ihren Geschäften nachgehen konnten, betonte der Ankläger – eine Darstellung, der die Beschuldigte entgegenhielt, sie habe davon nichts mitbekommen und mit dem, was vor ihrem Café geschehe, nichts zu tun.
Dem widersprach der Ankläger wiederum vehement. Es sei gar nicht möglich, dass Nadia K. nichts vom Drogenhandel in und um ihr Café wisse – im Gegenteil, sie sei
Teil davon. Ihr Tun habe den Handel zwar vielleicht nicht erst ermöglicht, aber sicher dafür gesorgt, dass er ein solches Ausmaß annahm.
Als sehr aufschlussreich entpuppte sich zudem ein Blick in die Buchhaltung des Lokals. Von den 700 Euro Gewinn aus der Bilanz könne die Wirtin wohl kaum leben, stellte auch der vorsitzende Richter fest.
180 000 Euro Einnahmen von einer Handvoll Krunnemécken
Die Unregelmäßigkeiten gehen aber weit darüber hinaus: Für den Verkauf von Softdrinks im Wert von 13 000 Euro sind etwa Einnahmen in Höhe von 162 000 Euro verzeichnet. Beim Alkohol stehen Ausgaben von 34 000 Euro nur 24 000 Euro an Einnahmen gegenüber. Darüber hinaus brachte die Wirtin im gleichen Jahr 40 000 Euro an Eigenmitteln ins Geschäft ein. Dabei zeigen die Observierungen, dass das Café üblicherweise nur von rund 20 Dealern, deren Kunden und einer Handvoll
Krunnemécken besucht wird. Auch wenn der direkte Beweis für eine Beteiligung von Nadia K. am Drogenhandel ausbleibt, fehlt es nicht an deutlichen Hinweisen.
Erschwerend kommt hinzu, dass nach einer Großrazzia am 16. Oktober der Drogenhandel unverändert weiterging – mit einem Unterschied: Drogendealer und Kunden mussten fortan ein Getränk im Café Nadia zu sich nehmen. Im Falle einer Verurteilung der Wirtin dürfte damit Schluss sein: Der Ankläger forderte neben der fünfjährigen Haftstrafe und einer Geldbuße auch die Schließung des Lokales und ein lebenslanges Verbot, Gaststätten zu betreiben.
Für die 14 angeklagten Dealer, die teilweise aus Nancy und Metz zum Drogenverkauf nach Esch kamen, beantragte die Staatsanwaltschaft indes Haftstrafen zwischen 24 und 48 Monaten. Der Ankläger hob zudem hervor, dass die Dealer im Gegensatz zur Wirtin allesamt aus prekären Verhältnissen stammten. Das Urteil ergeht am 23. Januar. str