Luxemburger Wort

Nur kein Neid

- Von Annette Welsch

Gesundheit­sminister Etienne Schneider wird heute das Datum für seinen Rückzug aus der Regierung mitteilen. Er wird nicht am „Gesundheit­stisch“sitzen, wenn er das tut. Der war zwar nach der Quadripart­ite-sitzung im November noch für diesen Monat angekündig­t, trotz Themen, die festgelegt waren, ist aber nichts mehr passiert. Schneider war viel im Ausland unterwegs – vielleicht hatte er keine Zeit mehr dafür, vielleicht will er seinem Nachfolger im Amt auch nicht mehr vorgreifen.

Aber ohnehin hätte er in der kurzen Zeit, die ihm noch verbleibt, kaum die Probleme lösen können, die sich angestaut haben und über Jahre schlicht ignoriert wurden. Ob Tiers payant, bessere Prävention, elektronis­che Patientena­kte, E-santé, veraltete Nomenklatu­ren, Ärzte- und Personalma­ngel, mangelnde Primärvers­orgung, überfüllte Notaufnahm­en und überlastet­e Krankenhau­sstrukture­n – es gibt viel Gesprächsb­edarf.

Das dringlichs­te Thema dürfte das Verwaltung­sgerichtsu­rteil sein, das erst für März erwartet wurde, nun aber schon am 9. Dezember gesprochen wurde: Ärzte dürfen eine ganze Reihe an technische­n Leistungen, wie IRM, Scanner, Mammografi­en, Dialysen oder Vollnarkos­en, auch außerhalb der Spitäler anbieten. Mit ein bisschen Sachkenntn­is und Fantasie hätte man schon vor zehn Jahren damit rechnen können, dass das Monopol der Krankenhäu­ser für diese Leistungen auf tönernen Füßen steht.

Die Tatsache, dass es sich bei einem Großteil der Mediziner um Freiberufl­er handelt, die, auch wenn sie in einem öffentlich finanziert­en System arbeiten, über verfassung­sund europarech­tlich geschützte Freiheiten verfügen, wurde in der gesundheit­spolitisch­en Sphäre erfolgreic­h verdrängt – geradezu für unerhört gehalten. Nun ist nicht mehr die Frage, ob der Krankenhau­ssektor durch ambulante Strukturen ergänzt wird, sondern wie es vonstatten gehen kann, ohne dass die Kliniken Gefahr laufen, in Zeiten allgemeine­n Ärztemange­ls unter knappem medizinisc­hen Personal zu leiden. Und dafür müssen alle schleunigs­t an einen Tisch. Schon 2017, als die Klage eingereich­t wurde, hätte man juristisch Vorsorge treffen müssen, wenn man denn unbedingt am System des Krankenhau­smonopols hätte festhalten wollen. Spätestens aber seit dem 5. Juli dieses Jahres, als das Verfassung­sgericht den Urteilsten­or vorgab, hätte man sich vorbereite­n können. Stattdesse­n gab die Regierung die Parole aus: Erst einmal das Urteil des Verwaltung­sgerichts abwarten.

Nun können also Scanner, IRM und Co für Privatprax­en gekauft werden, und in der Logik des Urteils kann die CNS sich auch nicht weigern, Tarife dafür zu verhandeln. Es bleibt abzuwarten, ob sich in einem Gesundheit­ssystem, das gelobt wird für seine umfassende Versorgung, an der sich ja auch nichts ändert, private Angebote tatsächlic­h lohnen.

Für die Patienten gilt weiterhin: Wer schneller einen Termin oder ein bisschen mehr Chichi wollte, der ging jetzt schon ins Ausland und bezahlte im Zweifel aus der eigenen Tasche oder schloss eine Zusatzvers­icherung ab. Warum sollte es auch verboten sein, sein Geld in medizinisc­he Zusatzleis­tungen stecken zu wollen oder solche anzubieten?

Durch private

Medizinang­ebote geht Versichert­en

nichts verloren.

Kontakt: annette.welsch@wort.lu

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