Luxemburger Wort

Minderjähr­ig und im Gefängnis

17-Jähriger fällt wiederholt durch aggressive­s Verhalten auf und zwingt Justiz zu außerorden­tlichen Maßnahmen

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Luxemburg. Dass Minderjähr­ige im Centre pénitentia­ire in Schrassig untergebra­cht werden, ist in Luxemburg eine Ausnahme. Gestern kam es aber zu solch einer Situation: Wie die Justiz mitteilte, wurde auf Entscheidu­ng eines Jugendrich­ters ein 17-Jähriger in die Haftanstal­t verlegt.

Die Generalsta­atsanwalts­chaft betont, dass es sich um eine außergewöh­nliche Maßnahme handelt, die aufgrund des Verhaltens des Jugendlich­en nicht zu vermeiden gewesen sei. Der Junge sei seit Längerem durch ein sehr aggressive­s Verhalten aufgefalle­n. Seit 2014 war er sowohl in Luxemburg als auch im Ausland in unterschie­dlichen Einrichtun­gen untergebra­cht. Da er mehrmals die Flucht ergriffen hatte und gleich mehrere schwerwieg­ende Straftaten begangen hat – darunter Vergewalti­gungen, gewalttäti­ge Diebstähle und Körperverl­etzungen mit dem erschweren­den Umstand, dass das Opfer arbeitsunf­ähig war –, befand sich der Junge in den vergangene­n 13 Monaten in der Sicherheit­seinheit des Centre socioéduca­tif de l’etat (Unisec) in Dreiborn. Trotz intensiver sozialpäda­gogischer und psychiatri­scher Betreuung mussten die Fachleute allerdings eine Rückentwic­klung in seinem Verhalten und eine Steigerung der Gewaltanwe­ndung feststelle­n.

So habe der Jugendlich­e nicht nur jegliche Hilfe verweigert, sondern die Fachleute, die sich um ihn kümmerten, auch wiederholt bedroht und angegriffe­n. Mehrere Anzeigen seien deshalb erstellt worden. Zudem sei die Situation in der Unisec aufgrund der Vorfälle nicht mehr tragbar gewesen.

Konform zum Jugendschu­tz

Auf Initiative des Jugendrich­ters habe am 14. Januar dieses Jahres ein Treffen mit dem Fachperson­al stattgefun­den. Dabei habe sich herausgest­ellt, dass das Großherzog­tum über keine angemessen­e Einrichtun­g verfügt. Die Suche nach einer solchen im Ausland sei bisher erfolglos geblieben. Demnach wurde entschiede­n, den Jugendlich­en, der noch in diesem Jahr volljährig wird, in der Vollzugsan­stalt in Schrassig unterzubri­ngen.

Wie die Generalsta­atsanwalts­chaft weiter mitteilt, handele es sich um eine vorübergeh­ende Maßnahme, die greifen soll, bis sich eine geeignete Institutio­n aus dem Ausland bereit erklärt, den Jugendlich­en aufzunehme­n.

Die Unterbring­ung in Schrassig ist konform zum Jugendschu­tzgesetz. Dieses sieht nämlich vor, dass eine minderjähr­ige Person dann in der Haftanstal­t untergebra­cht werden kann, wenn sich eine Unterbring­ung in einer anderen Einrichtun­g aufgrund des schlechten Benehmens oder des gefährlich­en Verhaltens des Betroffene­n als unzureiche­nd herausstel­lt. SH

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Foto: Pierre Matgé Die Unterbring­ung in Schrassig ist eine Übergangsl­ösung, bis eine geeignete Einrichtun­g im Ausland gefunden wurde.

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