Luxemburger Wort

Es knirscht im Gebälk

Rechnungsh­of übt in seinem neusten Spezialber­icht heftige Kritik am Fond du logement

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claires et fiables à ce sujet“, so das Fazit der Cour des Comptes.

Allerdings stellen die Rechnungsp­rüfer auch einige Fortschrit­te fest, dies nachdem das Basisgeset­z des Fonds du logement 2017 reformiert worden war. Etwa beim Sitzungsge­ld für die Mitglieder

des Direktions­komitees oder in Bezug auf die erforderli­che Zustimmung des Wohnungsba­uministers, die seither immer eingeholt wurde. Zwischen 2015 und 2017 fehlte die approbatio­n ministérie­lle beispielsw­eise für den Verkauf von drei Stellplätz­en und für den Ankauf von zwei Grundstück­en

sowie für die Aufnahme eines Kredits in Höhe von immerhin 18,5 Millionen Euro. Der Rechnungsh­of hatte diese Praxis übrigens bereits in seinem letzten Kontrollbe­richt für das Jahr 2014 beanstande­t.

Fehlende Leitlinien

Auch nach der Reform ist allerdings nicht alles in Ordnung. So gibt es keinen Fünfjahres­plan, in dem die allgemeine Zielsetzun­gen des Fonds festgehalt­en sind, obwohl das Gesetz vom 24. April 2017 dies ausdrückli­ch verlangt. Auch das im Gesetz vorgesehen­e interne Reglement liegt nicht vor, oder zumindest nicht in der Form, wie der Rechnungsh­of sich dies gewünscht hätte. Die Rechnungsp­rüfer vermissen darüber hinaus konkrete Regeln hinsichtli­ch der Ankaufspol­itik.

Auch in finanziell­er Hinsicht setzt es Kritik. So wurden beispielsw­eise im Kontrollze­itraum 58 000 Euro für Überstunde­n und für Maklergebü­hren ausgegeben,

Belege liegen aber nicht vor. Gravierend­er wiegt der Vorwurf, der Fonds habe bei der Realisieru­ng eines Projekts in Steinsel staatliche Beihilfen in Höhe von 103 580 Euro zu viel erhalten, dies nachdem statt der geplanten 14 Wohnungen nur noch acht gebaut wurden.

Die Bank hakt nach

Die Cour des Comptes geht in ihrem Bericht noch einmal auf den Betrug ein, dem der Fonds im Winter 2018–2019 aufgesesse­n war. Dem Bericht ist zu entnehmen, dass die Bank damals Zweifel an der Rechtmäßig­keit der Überweisun­g hegte und deshalb beim öffentlich­en Bauträger nachhakte. Vergeblich, die Gelder wurden dennoch überwiesen, auch deshalb, weil es keine konkrete interne Regeln im Fall von Änderungen an den Bankdaten gab, so die Rechnungsp­rüfer. Mittlerwei­le wurde nachgebess­ert. Von den 800 000 Euro hat der Fonds übrigens bislang 675 000 Euro zurückbeko­mmen. DS

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Foto: C. Karaba Der Rechnungsh­of verzeichne­t seit der Reform zwar Fortschrit­te, doch nach wie vor ist beim Fonds de logement nicht alles im Lot.

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