Es knirscht im Gebälk
Rechnungshof übt in seinem neusten Spezialbericht heftige Kritik am Fond du logement
claires et fiables à ce sujet“, so das Fazit der Cour des Comptes.
Allerdings stellen die Rechnungsprüfer auch einige Fortschritte fest, dies nachdem das Basisgesetz des Fonds du logement 2017 reformiert worden war. Etwa beim Sitzungsgeld für die Mitglieder
des Direktionskomitees oder in Bezug auf die erforderliche Zustimmung des Wohnungsbauministers, die seither immer eingeholt wurde. Zwischen 2015 und 2017 fehlte die approbation ministérielle beispielsweise für den Verkauf von drei Stellplätzen und für den Ankauf von zwei Grundstücken
sowie für die Aufnahme eines Kredits in Höhe von immerhin 18,5 Millionen Euro. Der Rechnungshof hatte diese Praxis übrigens bereits in seinem letzten Kontrollbericht für das Jahr 2014 beanstandet.
Fehlende Leitlinien
Auch nach der Reform ist allerdings nicht alles in Ordnung. So gibt es keinen Fünfjahresplan, in dem die allgemeine Zielsetzungen des Fonds festgehalten sind, obwohl das Gesetz vom 24. April 2017 dies ausdrücklich verlangt. Auch das im Gesetz vorgesehene interne Reglement liegt nicht vor, oder zumindest nicht in der Form, wie der Rechnungshof sich dies gewünscht hätte. Die Rechnungsprüfer vermissen darüber hinaus konkrete Regeln hinsichtlich der Ankaufspolitik.
Auch in finanzieller Hinsicht setzt es Kritik. So wurden beispielsweise im Kontrollzeitraum 58 000 Euro für Überstunden und für Maklergebühren ausgegeben,
Belege liegen aber nicht vor. Gravierender wiegt der Vorwurf, der Fonds habe bei der Realisierung eines Projekts in Steinsel staatliche Beihilfen in Höhe von 103 580 Euro zu viel erhalten, dies nachdem statt der geplanten 14 Wohnungen nur noch acht gebaut wurden.
Die Bank hakt nach
Die Cour des Comptes geht in ihrem Bericht noch einmal auf den Betrug ein, dem der Fonds im Winter 2018–2019 aufgesessen war. Dem Bericht ist zu entnehmen, dass die Bank damals Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Überweisung hegte und deshalb beim öffentlichen Bauträger nachhakte. Vergeblich, die Gelder wurden dennoch überwiesen, auch deshalb, weil es keine konkrete interne Regeln im Fall von Änderungen an den Bankdaten gab, so die Rechnungsprüfer. Mittlerweile wurde nachgebessert. Von den 800 000 Euro hat der Fonds übrigens bislang 675 000 Euro zurückbekommen. DS