Neues Ungemach
Ehemalige Angestellte fordert hohe finanzielle Entschädigung vom Centre d'initiative et de gestion régional Syrdall
Sandweiler. Seit die polizeilichen Ermittlungen rund um angebliche Missstände beim CIGR (Centre d'initiative et de gestion régional) Syrdall begonnen haben, ist es in der Öffentlichkeit ruhig geworden um die Beschäftigungsinitiative. Dabei gibt es Entwicklungen, die den Mitgliedern des Verwaltungsrates und des Exekutivbüros Sorgenfalten auf die Stirn treiben dürften.
Rückblick: Am 9. Oktober vergangenen Jahres hatte der Schöffenrat der Gemeinde Contern Klage gegen unbekannt sowie einen Mitarbeiter des CIGR Syrdall eingereicht. Grund sind Vorgänge im Zusammenhang mit dem Betrieb, die möglicherweise strafrechtlich verfolgt werden müssen. Die Vorgehensweise des Schöffenrates habe sich aufgedrängt, nachdem den Vertretern der Gemeinde im Verwaltungsrat und im Exekutivbüro der Vereinigung Informationen von verschiedenen Mitarbeitern zugetragen wurden, die bedeutende Missstände in der finanziellen und personellen Verwaltung vermuten lassen.
Aufklärung sei unabdingbar, damit die Vereinigung sich wieder auf ihre Hauptaufgaben konzentrieren könne: Arbeitslosen dabei helfen, eine Stelle auf dem regulären Arbeitsmarkt zu finden und die Lebensqualität der Einwohner der fünf Mitgliedsgemeinden (Contern, Junglinster, Niederanven, Sandweiler, Schüttringen) zu verbessern, hieß es damals in einer Pressemitteilung. Transparenz sei auch notwendig, da der CIGR Syrdall vom Staat und den fünf Kommunen finanziell unterstützt werde.
Um Finanzen geht es ebenfalls aktuell bei der Beschäftigungsinitiative. Wie aus gut unterrichteter
Quelle zu erfahren war, hat eine vormalige Mitarbeiterin eine Klageschrift an das Arbeitsgericht gesandt, in der sie eine nicht unerhebliche Summe fordert. Die Frau hatte fünf Jahre in der Verwaltung des CIGR Syrdall gearbeitet und schließlich gekündigt, weil sie laut eigenen Aussagen monatelang gemobbt worden war.
Personaldelegierter will Betrieb verlassen
Doch damit nicht genug: Ein Mitglied der Personaldelegation hat den Conseil d'administration wissen lassen, dass er bereit ist, sich unter gewissen Bedingungen vom CIGR Syrdall zu trennen. Die Situation zwischen den Vertragspartnern
sei unzumutbar, heißt es im Brief seines Rechtsbeistandes an den Anwalt der Beschäftigungsinitiative. Infolgedessen ist der Mann, der seit vier Jahren als Gestionnaire atelier / magasinier in den Diensten der Beschäftigungsinitiative steht, bereit für eine Auflösung des Arbeitsvertrags in beidseitigem Einverständnis bei Zahlung einer gerechten Entschädigung. Wie des Weiteren zu erfahren war, ist bereits ein Nachfolger eingestellt worden für den Fall, dass der Mann den Betrieb verlässt.
An diesen Personaldelegierten hatten sich im vergangenen Jahr zwei beim CIGR Syrdall beschäftigte Frauen gewandt, als sie weder ein noch aus wussten. Sie gaben an, via SMS unmissverständliche Botschaften vom Coordinateur général erhalten zu haben und sexuell ausgenutzt worden zu sein.
Abmahnung für den Generalkoordinator
Laut Lw-informationen hat sich der Verwaltungsrat mittlerweile mehrheitlich auf eine Abmahnung an den Leiter geeinigt. In diesem Gremium sollen auch Stimmen laut geworden sein, die meinten, der Generalkoordinator hätte sofort nach Bekanntwerden der mutmaßlichen Belästigungen suspendiert werden müssen. Immerhin habe der Arbeitgeber in diesem Fall nicht für die Sicherheit und die
Gesundheit der Beschäftigten gesorgt, wie dies laut geltendem Gesetz sein solle.
Was die Klage wegen sexueller Belästigung angeht, hatte die Staatsanwaltschaft bereits Ende Oktober bestätigt, dass die Ermittlungen im Sommer wegen mangelnder Beweise eingestellt worden waren (das LW berichtete). Diese waren aufgenommen worden, nachdem die Gemeinde Contern die Staatsanwaltschaft im Mai 2019 auf Missstände innerhalb des CIGR hingewiesen hatte. Allerdings ist die Staatsanwaltschaft, nachdem die Gemeinde Contern im Oktober Klage eingereicht hat, wieder mit der Prüfung von Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs befasst.
Renovierung der Halle: externes Gutachten im Februar
Auch betreffend die angemietete Halle im Industriegebiet Schaedhaff in Sandweiler, wo der CIGR Syrdall seinen Sitz hat, gibt es Neuigkeiten. Im Februar wird der beauftragte Experte sein Gutachten vorlegen. Ziel des Audits ist es, die mutmaßlichen Ungereimtheiten bei der Renovierung unter die Lupe zu nehmen.
Dass es weiterhin in den Gremien der Beschäftigungsinitiative brodelt, das zeigt die Aussage eines Verwaltungsratsmitglieds, das nicht namentlich genannt werden möchte: „Vieles hätte besser verwaltet werden müssen. Der CIGR selbst ist schlecht aufgestellt. Leute, die Fehler gemacht haben, sollten aus dem Verkehr gezogen werden.“
Und: „Die Mitarbeiter des CIGR Syrdall arbeiten gut, die Gemeindeverantwortlichen sind zufrieden. Es wäre dumm, wenn wir diesen Leuten ihre zweite Chance auf dem Arbeitsmarkt nehmen würden.“