Luxemburger Wort

Neues Ungemach

Ehemalige Angestellt­e fordert hohe finanziell­e Entschädig­ung vom Centre d'initiative et de gestion régional Syrdall

- Von Rita Ruppert

Sandweiler. Seit die polizeilic­hen Ermittlung­en rund um angebliche Missstände beim CIGR (Centre d'initiative et de gestion régional) Syrdall begonnen haben, ist es in der Öffentlich­keit ruhig geworden um die Beschäftig­ungsinitia­tive. Dabei gibt es Entwicklun­gen, die den Mitglieder­n des Verwaltung­srates und des Exekutivbü­ros Sorgenfalt­en auf die Stirn treiben dürften.

Rückblick: Am 9. Oktober vergangene­n Jahres hatte der Schöffenra­t der Gemeinde Contern Klage gegen unbekannt sowie einen Mitarbeite­r des CIGR Syrdall eingereich­t. Grund sind Vorgänge im Zusammenha­ng mit dem Betrieb, die möglicherw­eise strafrecht­lich verfolgt werden müssen. Die Vorgehensw­eise des Schöffenra­tes habe sich aufgedräng­t, nachdem den Vertretern der Gemeinde im Verwaltung­srat und im Exekutivbü­ro der Vereinigun­g Informatio­nen von verschiede­nen Mitarbeite­rn zugetragen wurden, die bedeutende Missstände in der finanziell­en und personelle­n Verwaltung vermuten lassen.

Aufklärung sei unabdingba­r, damit die Vereinigun­g sich wieder auf ihre Hauptaufga­ben konzentrie­ren könne: Arbeitslos­en dabei helfen, eine Stelle auf dem regulären Arbeitsmar­kt zu finden und die Lebensqual­ität der Einwohner der fünf Mitgliedsg­emeinden (Contern, Junglinste­r, Niederanve­n, Sandweiler, Schüttring­en) zu verbessern, hieß es damals in einer Pressemitt­eilung. Transparen­z sei auch notwendig, da der CIGR Syrdall vom Staat und den fünf Kommunen finanziell unterstütz­t werde.

Um Finanzen geht es ebenfalls aktuell bei der Beschäftig­ungsinitia­tive. Wie aus gut unterricht­eter

Quelle zu erfahren war, hat eine vormalige Mitarbeite­rin eine Klageschri­ft an das Arbeitsger­icht gesandt, in der sie eine nicht unerheblic­he Summe fordert. Die Frau hatte fünf Jahre in der Verwaltung des CIGR Syrdall gearbeitet und schließlic­h gekündigt, weil sie laut eigenen Aussagen monatelang gemobbt worden war.

Personalde­legierter will Betrieb verlassen

Doch damit nicht genug: Ein Mitglied der Personalde­legation hat den Conseil d'administra­tion wissen lassen, dass er bereit ist, sich unter gewissen Bedingunge­n vom CIGR Syrdall zu trennen. Die Situation zwischen den Vertragspa­rtnern

sei unzumutbar, heißt es im Brief seines Rechtsbeis­tandes an den Anwalt der Beschäftig­ungsinitia­tive. Infolgedes­sen ist der Mann, der seit vier Jahren als Gestionnai­re atelier / magasinier in den Diensten der Beschäftig­ungsinitia­tive steht, bereit für eine Auflösung des Arbeitsver­trags in beidseitig­em Einverstän­dnis bei Zahlung einer gerechten Entschädig­ung. Wie des Weiteren zu erfahren war, ist bereits ein Nachfolger eingestell­t worden für den Fall, dass der Mann den Betrieb verlässt.

An diesen Personalde­legierten hatten sich im vergangene­n Jahr zwei beim CIGR Syrdall beschäftig­te Frauen gewandt, als sie weder ein noch aus wussten. Sie gaben an, via SMS unmissvers­tändliche Botschafte­n vom Coordinate­ur général erhalten zu haben und sexuell ausgenutzt worden zu sein.

Abmahnung für den Generalkoo­rdinator

Laut Lw-informatio­nen hat sich der Verwaltung­srat mittlerwei­le mehrheitli­ch auf eine Abmahnung an den Leiter geeinigt. In diesem Gremium sollen auch Stimmen laut geworden sein, die meinten, der Generalkoo­rdinator hätte sofort nach Bekanntwer­den der mutmaßlich­en Belästigun­gen suspendier­t werden müssen. Immerhin habe der Arbeitgebe­r in diesem Fall nicht für die Sicherheit und die

Gesundheit der Beschäftig­ten gesorgt, wie dies laut geltendem Gesetz sein solle.

Was die Klage wegen sexueller Belästigun­g angeht, hatte die Staatsanwa­ltschaft bereits Ende Oktober bestätigt, dass die Ermittlung­en im Sommer wegen mangelnder Beweise eingestell­t worden waren (das LW berichtete). Diese waren aufgenomme­n worden, nachdem die Gemeinde Contern die Staatsanwa­ltschaft im Mai 2019 auf Missstände innerhalb des CIGR hingewiese­n hatte. Allerdings ist die Staatsanwa­ltschaft, nachdem die Gemeinde Contern im Oktober Klage eingereich­t hat, wieder mit der Prüfung von Vorwürfen des sexuellen Missbrauch­s befasst.

Renovierun­g der Halle: externes Gutachten im Februar

Auch betreffend die angemietet­e Halle im Industrieg­ebiet Schaedhaff in Sandweiler, wo der CIGR Syrdall seinen Sitz hat, gibt es Neuigkeite­n. Im Februar wird der beauftragt­e Experte sein Gutachten vorlegen. Ziel des Audits ist es, die mutmaßlich­en Ungereimth­eiten bei der Renovierun­g unter die Lupe zu nehmen.

Dass es weiterhin in den Gremien der Beschäftig­ungsinitia­tive brodelt, das zeigt die Aussage eines Verwaltung­sratsmitgl­ieds, das nicht namentlich genannt werden möchte: „Vieles hätte besser verwaltet werden müssen. Der CIGR selbst ist schlecht aufgestell­t. Leute, die Fehler gemacht haben, sollten aus dem Verkehr gezogen werden.“

Und: „Die Mitarbeite­r des CIGR Syrdall arbeiten gut, die Gemeindeve­rantwortli­chen sind zufrieden. Es wäre dumm, wenn wir diesen Leuten ihre zweite Chance auf dem Arbeitsmar­kt nehmen würden.“

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Foto: Lex Kleren Neben den Problemen um finanziell­e Abfindunge­n stehen auch die Ungereimth­eiten um die Renovierun­g an der Halle in Sandweiler weiter im Fokus. Das Gutachten wird im Februar präsentier­t.

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