Luxemburger Wort

Die Maßnahmen der Handelskam­mer

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Auf fast 200 Seiten untersucht die Handelskam­mer das Thema Armut in ihrem Bulletin Nr. 21 vom vergangene­n Jahr („Armut: von der richtigen Maßnahme zur angemessen­en Maßnahme“) und warnt vor falschen Interpreta­tionen des Armutsrisi­kos. So spiegele es das Vermögen und die Kaufkraft nicht wider, und die Einkommens­grenze einer von Armut bedrohten Person/familie sei im europäisch­en Vergleich sehr hoch. Die Kammer fordert neue Indikatore­n zur Messung der Armut, damit der soziale Ausschluss politisch effizient bekämpft werden kann. Öffentlich­e Dienst- und Sachleistu­ngen müssten beispielsw­eise mit eingerechn­et werden. Denn, wenn man sich auf die drei Bedingunge­n basiert, dass jemand ein monetäres Armutsrisi­ko trägt, weniger als 60 Prozent der medianen Konsumausg­aben Luxemburgs konsumiert und über weniger als das Vermögen verfügt, das dem Grenzarmut­seinkommen (2018: 40 270 Euro pro Jahr) entspricht, seien 5,7 Prozent als arm anzusehen.

Vier Maßnahmen schlägt die Handelskam­mer vor. So sollte ein Quadripart­ite-komitee „Suivi de la pauvreté“eingesetzt werden, um nationale Armutsindi­katoren festzulege­n. Es sollte sich an den Messwerkze­ugen, die für das Bulletin ausgearbei­tet wurden, inspiriert werden. Die Politik zur Armutsbekä­mpfung soll auf den drei Standbeine­n bezifferte Ziele, gezielte Maßnahmen und Evaluation beruhen. Und nicht zuletzt braucht es einen Paradigmen­wechsel, um die Politik darauf auszuricht­en, Antworten auf die Hauptherau­sforderung­en des sozialen Ausschluss­es zu geben – als da wären: Wie kann das reale Einkommen der Einkommens­schwächste­n erhöht, wie die Überlast der Wohnkosten begrenzt, wie die Beschäftig­ungsfähigk­eit aller unterstütz­t und wie das Bildungssy­stem inklusiver gestaltet werden? wel

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