Die Maßnahmen der Handelskammer
Auf fast 200 Seiten untersucht die Handelskammer das Thema Armut in ihrem Bulletin Nr. 21 vom vergangenen Jahr („Armut: von der richtigen Maßnahme zur angemessenen Maßnahme“) und warnt vor falschen Interpretationen des Armutsrisikos. So spiegele es das Vermögen und die Kaufkraft nicht wider, und die Einkommensgrenze einer von Armut bedrohten Person/familie sei im europäischen Vergleich sehr hoch. Die Kammer fordert neue Indikatoren zur Messung der Armut, damit der soziale Ausschluss politisch effizient bekämpft werden kann. Öffentliche Dienst- und Sachleistungen müssten beispielsweise mit eingerechnet werden. Denn, wenn man sich auf die drei Bedingungen basiert, dass jemand ein monetäres Armutsrisiko trägt, weniger als 60 Prozent der medianen Konsumausgaben Luxemburgs konsumiert und über weniger als das Vermögen verfügt, das dem Grenzarmutseinkommen (2018: 40 270 Euro pro Jahr) entspricht, seien 5,7 Prozent als arm anzusehen.
Vier Maßnahmen schlägt die Handelskammer vor. So sollte ein Quadripartite-komitee „Suivi de la pauvreté“eingesetzt werden, um nationale Armutsindikatoren festzulegen. Es sollte sich an den Messwerkzeugen, die für das Bulletin ausgearbeitet wurden, inspiriert werden. Die Politik zur Armutsbekämpfung soll auf den drei Standbeinen bezifferte Ziele, gezielte Maßnahmen und Evaluation beruhen. Und nicht zuletzt braucht es einen Paradigmenwechsel, um die Politik darauf auszurichten, Antworten auf die Hauptherausforderungen des sozialen Ausschlusses zu geben – als da wären: Wie kann das reale Einkommen der Einkommensschwächsten erhöht, wie die Überlast der Wohnkosten begrenzt, wie die Beschäftigungsfähigkeit aller unterstützt und wie das Bildungssystem inklusiver gestaltet werden? wel