Luxemburger Wort

Auf Diebeszug

Frauen verstecken Waren in Kinderwage­n und stehen nun vor Gericht

- Von Sophie Hermes

Luxemburg. Auf Jeanshosen, Schuhe, Kosmetikar­tikel und Babynahrun­g hatten zwei Frauen es Anfang Januar dieses Jahres in einem Einkaufsze­ntrum in Luxemburgk­irchberg abgesehen. Anstatt die Ware jedoch in einen Einkaufswa­gen zu legen und an der Kasse zu bezahlen, versteckte­n die Frauen sie in einem Kinderwage­n und begaben sich mit dem Buggy zum Ausgang für Kunden ohne Einkäufe.

Dass sie ihren Diebeszug allerdings vor den Augen von Sicherheit­skameras getätigt hatten, bemerkten die Frauen nicht. Und so wurden sie am Ausgang erst von einem Sicherheit­sbeamten und dann von der Polizei empfangen. Zudem mussten sie sich nun wegen Ladendiebs­tahls vor Gericht verantwort­en.

Das Urteil ergeht am 24. Februar.

Die beiden Angeklagte­n waren sich zwar nicht einig, wer die treibende Kraft hinter dem Diebstahl war, allerdings gaben sie zu, diverse Gegenständ­e entwendet zu haben. Ihren Aussagen zufolge sei dies jedoch aus einer Not heraus erfolgt, da die Asylanträg­erinnen aus Osteuropa beziehungs­weise Südamerika, die sich erst in Luxemburg kennengele­rnt hatten, nicht über ausreichen­d Geld verfügten, um sich Dinge, die sie für den alltäglich­en Gebrauch benötigten, zu besorgen.

Staatsanwa­ltschaft fordert Haftstrafe­n

Die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft sah dies anders. Ihr zufolge hätten die beiden Frauen nämlich nicht nur Dinge für den alltäglich­en Gebrauch gestohlen, sondern auch Luxusartik­el – etwa Schminkute­nsilien.

Der Tatbestand des Diebstahls sei somit erfüllt. Für eine der beiden Frauen gar in mehreren Fällen, denn sie wurde gleich drei weitere Male in verschiede­nen Geschäften beim Klauen erwischt. Dass sie diese Taten unter dem Einfluss von Antidepres­siva begangen hatte, wollte die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft nicht als Ausrede gelten lassen. Ihr zufolge sei auch kein psychiatri­sches Gutachten, so wie es von der Verteidigu­ng verlangt wurde, notwendig.

Die Anklägerin forderte eine Gefängniss­trafe von zwölf Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne, gegen die erste Frau sowie eine Haftstrafe von sechs Monaten, ebenfalls auf Bewährung, gegen die andere Beschuldig­te. Von Geldstrafe­n sah sie ab. Die Richter geben ihr Urteil am 24. Februar bekannt.

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Foto: Lex Kleren

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