Auf Diebeszug
Frauen verstecken Waren in Kinderwagen und stehen nun vor Gericht
Luxemburg. Auf Jeanshosen, Schuhe, Kosmetikartikel und Babynahrung hatten zwei Frauen es Anfang Januar dieses Jahres in einem Einkaufszentrum in Luxemburgkirchberg abgesehen. Anstatt die Ware jedoch in einen Einkaufswagen zu legen und an der Kasse zu bezahlen, versteckten die Frauen sie in einem Kinderwagen und begaben sich mit dem Buggy zum Ausgang für Kunden ohne Einkäufe.
Dass sie ihren Diebeszug allerdings vor den Augen von Sicherheitskameras getätigt hatten, bemerkten die Frauen nicht. Und so wurden sie am Ausgang erst von einem Sicherheitsbeamten und dann von der Polizei empfangen. Zudem mussten sie sich nun wegen Ladendiebstahls vor Gericht verantworten.
Das Urteil ergeht am 24. Februar.
Die beiden Angeklagten waren sich zwar nicht einig, wer die treibende Kraft hinter dem Diebstahl war, allerdings gaben sie zu, diverse Gegenstände entwendet zu haben. Ihren Aussagen zufolge sei dies jedoch aus einer Not heraus erfolgt, da die Asylanträgerinnen aus Osteuropa beziehungsweise Südamerika, die sich erst in Luxemburg kennengelernt hatten, nicht über ausreichend Geld verfügten, um sich Dinge, die sie für den alltäglichen Gebrauch benötigten, zu besorgen.
Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sah dies anders. Ihr zufolge hätten die beiden Frauen nämlich nicht nur Dinge für den alltäglichen Gebrauch gestohlen, sondern auch Luxusartikel – etwa Schminkutensilien.
Der Tatbestand des Diebstahls sei somit erfüllt. Für eine der beiden Frauen gar in mehreren Fällen, denn sie wurde gleich drei weitere Male in verschiedenen Geschäften beim Klauen erwischt. Dass sie diese Taten unter dem Einfluss von Antidepressiva begangen hatte, wollte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft nicht als Ausrede gelten lassen. Ihr zufolge sei auch kein psychiatrisches Gutachten, so wie es von der Verteidigung verlangt wurde, notwendig.
Die Anklägerin forderte eine Gefängnisstrafe von zwölf Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne, gegen die erste Frau sowie eine Haftstrafe von sechs Monaten, ebenfalls auf Bewährung, gegen die andere Beschuldigte. Von Geldstrafen sah sie ab. Die Richter geben ihr Urteil am 24. Februar bekannt.