Luxemburger Wort

Heiß auf Luxus

Ladendieb muss sich vor der Strafkamme­r verantwort­en

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Luxemburg. Moët et Chandon, Louis Roederer, Chanel. Auf seinen Streifzüge­n durch einen Supermarkt und eine Parfümerie hatte es ein Mann Ende Dezember 2019 und Anfang Januar dieses Jahres gleich mehrmals auf Luxusmarke­n abgesehen. Nun musste er sich wegen Diebstahls vor Gericht verantwort­en.

Dem 48-jährigen Georgier werden drei Vorfälle vorgeworfe­n. Zugegeben hat der Beschuldig­te nur einen. Diesen konnte er auch nicht leugnen, waren am 2. Januar dieses Jahres am Ausgang eines Supermarkt­es doch drei unbezahlte Champagner- und zwei Wodkaflasc­hen bei ihm sichergest­ellt worden.

Bei den beiden anderen Vorfällen gehen die Aussagen der zuständige­n Sicherheit­sbeamten und des Angeklagte­n auseinande­r.

Haftstrafe gefordert

Dem Mitarbeite­r eines Supermarkt­es zufolge soll der Mann auch am 27. Dezember 2019 am Diebstahl von vier Champagner­flaschen beteiligt gewesen sein. Der Beschuldig­te stritt dies ab und schob einem anderen Mann den Diebstahl zu. Die Flaschen waren in der Tat in einer Tasche gefunden worden, die dieser Mann bei sich trug. Da dieser zweite Mann bisher allerdings nicht ausfindig gemacht werden konnte, konnte er auch nicht belangt werden.

Der Sicherheit­sbeamte einer Parfümerie hatte unterdesse­n am 9. Januar bemerkt, wie der Mann im Geschäft ein Flakon Chanel no 19 im Wert von rund 116 Euro in seine Tasche gleiten ließ und den Laden dann verlassen wollte, ohne zu bezahlen. Auch hiervon wollte der Beschuldig­te nichts wissen.

Für die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft hingegen ist der Diebstahl dennoch nicht nur in dem einen Fall, sondern in allen drei Fällen erwiesen. Es handele sich wohl um einfache Diebstähle, erschweren­d komme aber hinzu, dass der Beschuldig­te sich erst seit Dezember 2019 in Luxemburg aufhält und in seinen ersten drei Wochen im Großherzog­tum gleich drei Mal bei Diebstähle­n erwischt wurde. Sie forderte eine 18-monatige Haftstrafe und eine angemessen­e Geldbuße. Das Urteil ergeht am 27. Februar. SH

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Foto: Pierre Matgé Die Richter geben ihr Urteil am 27. Februar bekannt.

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