Luxemburger Wort

Dumm gelaufen

Drogendeal­er bieten Zivilfahnd­ern Rauschmitt­el an – nun droht ihnen eine Gefängniss­trafe

- Von Sophie Hermes

Luxemburg. Wer Drogen an den Mann bringen will, sollte sich seine Kundschaft mit Bedacht auswählen. Wie schnell ansonsten eine Festnahme und der Gang vor Gericht erfolgen können, mussten gestern zwei Männer erfahren.

Einer von ihnen, Aboubakrin­e S., hatte am 15. Oktober vergangene­n Jahres kurz vor Mitternach­t im hauptstädt­ischen Bahnhofsvi­ertel zwei Männer angesproch­en und sie gefragt, ob sie auf der Suche nach Drogen seien. Er könne ihnen als Mittelsman­n Kokain beschaffen – über Michael G., jenen Mann, der nun mit ihm auf der Anklageban­k saß. Die mutmaßlich­en Kunden willigten ein, erklärten aber, dass sie sich zunächst noch zu einem Geldautoma­ten begeben müssten.

Was die Beschuldig­ten nicht wussten: Sie hatten soeben Polizeibea­mte angesproch­en, die auf Zivilstrei­fe im Bahnhofsvi­ertel unterwegs waren. Und diese waren nicht an Drogen interessie­rt, sondern an jenen Personen, die sie zum Verkauf anboten. So war denn auch der Gang zum Geldautoma­ten nur ein Mittel zum Zweck. Den

Im Bahnhofsvi­ertel halten nicht nur uniformier­te Polizisten Ausschau nach Dealern. Zivilbeamt­en wurden im Oktober 2019 Drogen angeboten.

Polizisten ging es dabei nämlich darum, Zeit zu gewinnen, um weiteren Streifen, die sie per Nachricht informiert hatten, die Möglichkei­t zu geben, sich zu positionie­ren und auf den Einsatz vorzuberei­ten.

Als sich die beiden Beamten schlussend­lich zusammen mit Aboubakrin­e S. zu Michael G. begaben, griff Letzterer in die Tasche seiner Jacke und zog zwei bis drei in schwarzem Plastik verpackte Kugeln hervor. Als sich die

Beamten dann als Polizisten zu erkennen gaben, ergriff Michael G. die Flucht. Diese war allerdings von kurzer Dauer: Nach knapp 20 Metern wurde der Mann gestellt. Drogen konnten die Beamten bei einer Körperdurc­hsuchung allerdings nicht mehr finden. Aboubakrin­e S. hatte unterdesse­n gar nicht erst versucht zu fliehen.

Dealer ohne Ware

Während sich Letzterer von Anfang an geständig zeigte und angab, als Mittelsman­n agiert zu haben, in der Hoffnung, damit seinen eigenen Konsum abdecken zu können, stritt Michael G. ab, als Drogendeal­er aktiv zu sein. Er habe keine Drogen bei sich gehabt und sei ein weiterer Mittelsman­n, so der Angeklagte vor Gericht.

Der Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft zufolge sei es jedoch erwiesen, dass beide Männer Drogen zum Verkauf angeboten hatten. Sie forderte denn eine 24-monatige Haftstrafe gegen Michael G. sowie 18 Monate Gefängnis gegen Aboubakrin­e S., die unter Auflagen allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden können.

Die Richter geben ihr Urteil am 27. Februar bekannt.

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