Dumm gelaufen
Drogendealer bieten Zivilfahndern Rauschmittel an – nun droht ihnen eine Gefängnisstrafe
Luxemburg. Wer Drogen an den Mann bringen will, sollte sich seine Kundschaft mit Bedacht auswählen. Wie schnell ansonsten eine Festnahme und der Gang vor Gericht erfolgen können, mussten gestern zwei Männer erfahren.
Einer von ihnen, Aboubakrine S., hatte am 15. Oktober vergangenen Jahres kurz vor Mitternacht im hauptstädtischen Bahnhofsviertel zwei Männer angesprochen und sie gefragt, ob sie auf der Suche nach Drogen seien. Er könne ihnen als Mittelsmann Kokain beschaffen – über Michael G., jenen Mann, der nun mit ihm auf der Anklagebank saß. Die mutmaßlichen Kunden willigten ein, erklärten aber, dass sie sich zunächst noch zu einem Geldautomaten begeben müssten.
Was die Beschuldigten nicht wussten: Sie hatten soeben Polizeibeamte angesprochen, die auf Zivilstreife im Bahnhofsviertel unterwegs waren. Und diese waren nicht an Drogen interessiert, sondern an jenen Personen, die sie zum Verkauf anboten. So war denn auch der Gang zum Geldautomaten nur ein Mittel zum Zweck. Den
Im Bahnhofsviertel halten nicht nur uniformierte Polizisten Ausschau nach Dealern. Zivilbeamten wurden im Oktober 2019 Drogen angeboten.
Polizisten ging es dabei nämlich darum, Zeit zu gewinnen, um weiteren Streifen, die sie per Nachricht informiert hatten, die Möglichkeit zu geben, sich zu positionieren und auf den Einsatz vorzubereiten.
Als sich die beiden Beamten schlussendlich zusammen mit Aboubakrine S. zu Michael G. begaben, griff Letzterer in die Tasche seiner Jacke und zog zwei bis drei in schwarzem Plastik verpackte Kugeln hervor. Als sich die
Beamten dann als Polizisten zu erkennen gaben, ergriff Michael G. die Flucht. Diese war allerdings von kurzer Dauer: Nach knapp 20 Metern wurde der Mann gestellt. Drogen konnten die Beamten bei einer Körperdurchsuchung allerdings nicht mehr finden. Aboubakrine S. hatte unterdessen gar nicht erst versucht zu fliehen.
Dealer ohne Ware
Während sich Letzterer von Anfang an geständig zeigte und angab, als Mittelsmann agiert zu haben, in der Hoffnung, damit seinen eigenen Konsum abdecken zu können, stritt Michael G. ab, als Drogendealer aktiv zu sein. Er habe keine Drogen bei sich gehabt und sei ein weiterer Mittelsmann, so der Angeklagte vor Gericht.
Der Vertreterin der Staatsanwaltschaft zufolge sei es jedoch erwiesen, dass beide Männer Drogen zum Verkauf angeboten hatten. Sie forderte denn eine 24-monatige Haftstrafe gegen Michael G. sowie 18 Monate Gefängnis gegen Aboubakrine S., die unter Auflagen allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden können.
Die Richter geben ihr Urteil am 27. Februar bekannt.