Chancengleichheit
Bei der Trennung von Kirche und Staat ging es den linksliberalen politischen Kräften im Land in erster Linie darum, die privilegierte Stellung der katholischen Kirche in Luxemburg zu brechen, was ihnen auch gelang. Im Moment ist das Innenministerium allerdings dabei, die Kirche massiv zu benachteiligen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum es den Gemeinden nicht erlaubt wird, Kirchengebäude, die sich in ihrem Besitz befinden, für die exakte Zeit der tatsächlichen Nutzung durch eine Glaubensgemeinschaft, und nicht für ein ganzes Jahr, zur Verfügung zu stellen. Immerhin werden Kulturzentren auch für wesentlich kürzere Zeiträume an Vereine oder Privatpersonen vermietet. Neben der religiösen Bedeutung, die sie nach wie vor für eine nicht zu unterschätzende Zahl von Menschen haben, sind die Kirchengebäude wichtige architektonische Zeitzeugen und gehören schon alleine wegen ihres kulturellen Werts geschützt. Es ist unverständlich, dass das Ministerium den Kommunen dabei Steine in den Weg legt, während beispielsweise bei der Erschließung von Bauland, welches angesichts der ausufernden Immobilienpreise dringend benötigt wird, immer auf die hierzulande stark ausgeprägte Gemeindeautonomie verwiesen wird. Innenministerin Taina Bofferding (LSAP) kann zeigen, dass sie eine konstruktive Realpolitikerin ist, indem sie sich nicht hinter der im Gesetz verwendeten Formulierung „indemnité annuelle“versteckt, sondern in Zusammenarbeit mit den Gemeinden eine praktikable Lösung findet. Schließlich geht es am Ende des Tages auch um Chancengleichheit vor dem Gesetz.