Unkooperative Gemeinden
Ombudsman kritisiert Kommunen und fordert mehr Kompetenzen
Ob Ärger mit dem Steueramt, Streit mit dem Cedies um die Studienbeihilfe oder die Ablehnung einer Wohnsitzanmeldung: Bürger, die sich von einer Behörde, ob Staat oder Gemeinde, ungerecht behandelt fühlen, sind keine Seltenheit. Manche von ihnen möchten sich auch nicht mit der Ablehnung zufriedengeben. Nicht jeder besitzt jedoch die finanziellen Mittel, um sofort rechtliche Schritte einzuleiten und einen Anwalt einzuschalten. Manche scheuen auch vielleicht langwierige Gerichtsverfahren. Manch einer ist auch einfach nur überfordert, den negativen Bescheid der Behörde überhaupt erst zu verstehen.
Bereits am Anfang der Präsentation des Jahresberichts ihrer Behörde erinnerte die Bürgerbeauftragte Claudia Monti gestern im Kammerplenum an die Aufgabe dieser öffentlichen und kostenlosen Anlaufstelle. Im Rahmen seiner Zuständigkeiten darf der Ombudsman bei allen Verwaltungen schriftliche oder mündliche Auskünfte abfragen und Besichtigungen durchführen. So kann der Weg zum Ombudsman in vielen Fällen sinnvoll sein und die beiden Konfliktparteien im Dialog zu einer besseren Lösung bewegen. Dabei ist der Bürgerbeauftragte unparteiisch. Dass der Aktivitätsbericht für 2018 so spät erscheine, habe mit einer personellen Neuaufstellung in der Behörde zu tun, hielt Claudia Monti am Anfang ihrer Präsentation fest. „Der Bericht für 2019 wird den Abgeordneten noch vor der Sommerpause vorgelegt“, fügte sie hinzu.
Gemeinden unter Kritik
Wie auch ihre Vorgänger moniert Claudia Monti, dass gewisse Kommunen nicht einmal auf die Anfragen ihrer Institution Rückmeldung geben. Im Allgemeinen funktioniere die Zusammenarbeit mit den staatlichen Stellen besser. Da es sich immer wieder um dieselben Gemeinden handelt, die sich gänzlich unkooperativ zeigen, drohte Claudia Monti, während ihrer Präsentation, in ihrem nächsten Bericht die betroffenen Gemeinden mit Namen zu nennen. Auf die Frage des Chamberpräsidenten Fernand Etgen (DP) hin, ob dieses Problem hauptsächlich kleine Gemeinden mit geringen Personalressourcen betreffe, antwortete Monti, dass es nicht damit zusammenhänge. „Es sind eher die großen Kommunen, die sich wenig kooperativ zeigen“, sagte Monti.
Die Mehrzahl der an den Ombudsman verwiesenen Fälle, die Gemeinden betreffen, handeln von Problemen bei der Anmeldung des Wohnsitzes. Es besteht die Möglichkeit, dass Menschen, die über keinen festen Wohnsitz verfügen, eine Ersatzadresse bei den jeweiligen Sozialämtern anmelden können. Dies betreffe besonders Personen, die bereits mit Schwierigkeiten im Alltag zu kämpfen haben, wie Obdachlose und anerkannte Flüchtlinge. „Die Behörden sollen mehr Rücksicht auf Menschen nehmen, die sich in Notsituationen befinden“, sagte Monti.
Rechtsmittelbelehrung
Claudia Monti erklärte den Abgeordneten auch, dass einige Verwaltungen in ihren Ablehnungsentscheidungen nicht erwähnen, dass der Bürger über den Ombudsman gegen diese Entscheidung Berufung einlegen kann. Verschiedene Parlamentarier waren der Meinung, dass diese Form der Berufung gesetzlich geregelt werden sollte.
Bei der darauffolgenden Fragerunde interessierte die Abgeordnete besonders, wie man die Bürger besser über ihre Rechte informieren könnte. Sie verwiesen auf die Notwendigkeit einer Reform des Ombudsman-gesetzes. Monti äußerte den Wunsch, bei den Reformbestrebungen einbezogen zu werden.
Die Behörden sollen mehr Rücksicht auf Menschen nehmen, die sich in Notsituationen befinden.
Die Schwächsten schützen
Wie ihre Amtsvorgänger fordert Monti, die Zuständigkeit des Ombudsman auf private Einrichtungen auszuweiten, die mit öffentlichen Geldern finanziert werden. Dazu zählen Altersheime, Behindertenwerkstätten und Kinderheime. Die Bürgerschutzbeauftragte erklärte, dass sie regelmäßig von Menschen Notrufe erhalte, die in diesen Einrichtungen leben und sich in einer prekären Situation befinden. Monti nach, sollte ihnen die Möglichkeit gegeben werden, die Dienste des Ombudsman in Anspruch zu nehmen. Sie unterstrich auch, dass die belgischen, französischen und niederländischen Bürgerschutzbeauftragten über diese Kompetenz verfügen. Derzeit gibt es in Luxemburg keine Behörde, die für diese Personen zuständig ist.
Im weiteren Verlauf werden die verschiedenen in dem Bericht aufgeworfenen Probleme, von den dafür zuständigen Parlamentsausschüssen behandelt. Diese werden dann ein Positionspapier ausarbeiten. Der Bericht wird noch im Laufe des Jahres öffentlich in der Chamber debattiert.