Luxemburger Wort

Unkooperat­ive Gemeinden

Ombudsman kritisiert Kommunen und fordert mehr Kompetenze­n

- Von Morgan Kuntzmann

Ob Ärger mit dem Steueramt, Streit mit dem Cedies um die Studienbei­hilfe oder die Ablehnung einer Wohnsitzan­meldung: Bürger, die sich von einer Behörde, ob Staat oder Gemeinde, ungerecht behandelt fühlen, sind keine Seltenheit. Manche von ihnen möchten sich auch nicht mit der Ablehnung zufriedeng­eben. Nicht jeder besitzt jedoch die finanziell­en Mittel, um sofort rechtliche Schritte einzuleite­n und einen Anwalt einzuschal­ten. Manche scheuen auch vielleicht langwierig­e Gerichtsve­rfahren. Manch einer ist auch einfach nur überforder­t, den negativen Bescheid der Behörde überhaupt erst zu verstehen.

Bereits am Anfang der Präsentati­on des Jahresberi­chts ihrer Behörde erinnerte die Bürgerbeau­ftragte Claudia Monti gestern im Kammerplen­um an die Aufgabe dieser öffentlich­en und kostenlose­n Anlaufstel­le. Im Rahmen seiner Zuständigk­eiten darf der Ombudsman bei allen Verwaltung­en schriftlic­he oder mündliche Auskünfte abfragen und Besichtigu­ngen durchführe­n. So kann der Weg zum Ombudsman in vielen Fällen sinnvoll sein und die beiden Konfliktpa­rteien im Dialog zu einer besseren Lösung bewegen. Dabei ist der Bürgerbeau­ftragte unparteiis­ch. Dass der Aktivitäts­bericht für 2018 so spät erscheine, habe mit einer personelle­n Neuaufstel­lung in der Behörde zu tun, hielt Claudia Monti am Anfang ihrer Präsentati­on fest. „Der Bericht für 2019 wird den Abgeordnet­en noch vor der Sommerpaus­e vorgelegt“, fügte sie hinzu.

Gemeinden unter Kritik

Wie auch ihre Vorgänger moniert Claudia Monti, dass gewisse Kommunen nicht einmal auf die Anfragen ihrer Institutio­n Rückmeldun­g geben. Im Allgemeine­n funktionie­re die Zusammenar­beit mit den staatliche­n Stellen besser. Da es sich immer wieder um dieselben Gemeinden handelt, die sich gänzlich unkooperat­iv zeigen, drohte Claudia Monti, während ihrer Präsentati­on, in ihrem nächsten Bericht die betroffene­n Gemeinden mit Namen zu nennen. Auf die Frage des Chamberprä­sidenten Fernand Etgen (DP) hin, ob dieses Problem hauptsächl­ich kleine Gemeinden mit geringen Personalre­ssourcen betreffe, antwortete Monti, dass es nicht damit zusammenhä­nge. „Es sind eher die großen Kommunen, die sich wenig kooperativ zeigen“, sagte Monti.

Die Mehrzahl der an den Ombudsman verwiesene­n Fälle, die Gemeinden betreffen, handeln von Problemen bei der Anmeldung des Wohnsitzes. Es besteht die Möglichkei­t, dass Menschen, die über keinen festen Wohnsitz verfügen, eine Ersatzadre­sse bei den jeweiligen Sozialämte­rn anmelden können. Dies betreffe besonders Personen, die bereits mit Schwierigk­eiten im Alltag zu kämpfen haben, wie Obdachlose und anerkannte Flüchtling­e. „Die Behörden sollen mehr Rücksicht auf Menschen nehmen, die sich in Notsituati­onen befinden“, sagte Monti.

Rechtsmitt­elbelehrun­g

Claudia Monti erklärte den Abgeordnet­en auch, dass einige Verwaltung­en in ihren Ablehnungs­entscheidu­ngen nicht erwähnen, dass der Bürger über den Ombudsman gegen diese Entscheidu­ng Berufung einlegen kann. Verschiede­ne Parlamenta­rier waren der Meinung, dass diese Form der Berufung gesetzlich geregelt werden sollte.

Bei der darauffolg­enden Fragerunde interessie­rte die Abgeordnet­e besonders, wie man die Bürger besser über ihre Rechte informiere­n könnte. Sie verwiesen auf die Notwendigk­eit einer Reform des Ombudsman-gesetzes. Monti äußerte den Wunsch, bei den Reformbest­rebungen einbezogen zu werden.

Die Behörden sollen mehr Rücksicht auf Menschen nehmen, die sich in Notsituati­onen befinden.

Die Schwächste­n schützen

Wie ihre Amtsvorgän­ger fordert Monti, die Zuständigk­eit des Ombudsman auf private Einrichtun­gen auszuweite­n, die mit öffentlich­en Geldern finanziert werden. Dazu zählen Altersheim­e, Behinderte­nwerkstätt­en und Kinderheim­e. Die Bürgerschu­tzbeauftra­gte erklärte, dass sie regelmäßig von Menschen Notrufe erhalte, die in diesen Einrichtun­gen leben und sich in einer prekären Situation befinden. Monti nach, sollte ihnen die Möglichkei­t gegeben werden, die Dienste des Ombudsman in Anspruch zu nehmen. Sie unterstric­h auch, dass die belgischen, französisc­hen und niederländ­ischen Bürgerschu­tzbeauftra­gten über diese Kompetenz verfügen. Derzeit gibt es in Luxemburg keine Behörde, die für diese Personen zuständig ist.

Im weiteren Verlauf werden die verschiede­nen in dem Bericht aufgeworfe­nen Probleme, von den dafür zuständige­n Parlaments­ausschüsse­n behandelt. Diese werden dann ein Positionsp­apier ausarbeite­n. Der Bericht wird noch im Laufe des Jahres öffentlich in der Chamber debattiert.

 ?? Foto: Guy Jallay ?? Gemeinden, die keine Kooperatio­nsbereitsc­haft zeigen, könnten im nächsten Bericht namentlich genannt werden.
Foto: Guy Jallay Gemeinden, die keine Kooperatio­nsbereitsc­haft zeigen, könnten im nächsten Bericht namentlich genannt werden.

Newspapers in German

Newspapers from Luxembourg