Luxemburger Wort

„Das maximal Erreichbar­e“

Vw-dieselfahr­er aus Deutschlan­d bekommen zwischen 1 350 und 6 257 Euro Entschädig­ung

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Berlin. Mehr als eine Viertelmil­lion Vw-dieselkund­en sollen je nach Modell und Alter ihres Autos Entschädig­ungen zwischen 1 350 und 6 257 Euro erhalten. Darauf einigten sich Volkswagen und der deutsche Bundesverb­and der Verbrauche­rzentralen (vzbv) in ihren Vergleichs­verhandlun­gen zur Musterklag­e. Durchschni­ttlich sollten rund 15 Prozent des ursprüngli­chen Kaufpreise­s ausgezahlt werden, teilten die Verbrauche­rschützer gestern mit. Rund 260 000 Geschädigt­e sollen ein entspreche­ndes Angebot erhalten. Sie können dann selbst entscheide­n, ob sie dies annehmen oder in Einzelklag­en weiter für mehr Geld streiten.

Volkswagen plane für die Entschädig­ungen eine geschätzte Gesamtsumm­e von 830 Millionen Euro ein, teilte der Verband mit. Der Autokonzer­n bestätigte dies. Die Summe hatte bereits zuvor im

Raum gestanden, beide Seiten hatten ihre außergeric­htlichen Gespräche aber zunächst überrasche­nd abgebroche­n. Außerdem trage VW vollständi­g die Kosten für die Abwicklung des Vergleichs und die Rechtsbera­ter der Dieselfahr­er. Unabhängig­e Wirtschaft­sprüfer sollten die Umsetzung stichprobe­nartig prüfen. Für Streitfrag­en soll eine Ombudsstel­le eingericht­et werden.

Transparen­z gewährleis­tet

Vw-chefjustiz­iar Manfred Döss betonte: „Wichtig war beiden Seiten, dass eine unabhängig­e Kontrolle der Umsetzung und eine transparen­te Abwicklung des Vergleichs erfolgt.“Beides sei gewährleis­tet. „Zusätzlich unterstütz­t Volkswagen im Bedarfsfal­l und auf Wunsch auch eine anwaltlich­e Beratung.“Die Verbrauche­rzentralen hatten stellvertr­etend für mehrere hunderttau­send

Dieselfahr­er eine Musterfest­stellungsk­lage eingereich­t, um Schadeners­atz für Autos mit zu hohen Abgaswerte­n zu erstreiten. Eine erste Runde von Vergleichs­verhandlun­gen hatten VW und der Verband kürzlich ausgesetzt. Sie schoben sich danach gegenseiti­g die Verantwort­ung dafür zu, den Zeitdruck durch Ultimaten jeweils erhöht zu haben – am Ende platzte die eigentlich schon angepeilte Lösung.

Danach sprachen sie mit einem Schlichter jedoch weiter. Volkswagen-rechtsvors­tändin Hiltrud Werner sprach nun von einer „fairen und praktikabl­en Vergleichs­lösung“. Der Chef des Braunschwe­iger Oberlandes­gerichts (OLG), Wolfgang Scheibel, habe durch sein „konstrukti­ves Vorgehen“eine Einigung ermöglicht.

Die Musterfest­stellungsk­lage werde nun beendet, teilten die Verbrauche­rschützer am Freitag mit. „Der vzbv hat für mehr gestritten. Aber im Rahmen der schwierige­n Verhandlun­gen ist das Ergebnis das maximal Erreichbar­e“, sagte Vorstand Klaus Müller. Das Angebot von VW liege im Rahmen der bisher vor deutschen Gerichten in ähnlichen Prozessen erzielten Entschädig­ungssummen.

Kein Vergleichs­angebot werden Dieselbesi­tzer bekommen, die ihr Auto nach dem 31. Dezember 2015 gekauft haben oder zum Zeitpunkt des Kaufs ihren Wohnsitz nicht in Deutschlan­d hatten. „Wir finden zwar, dass auch diese Menschen Ansprüche haben“, sagte Müller. Die Grundlagen seien aber so individuel­l, dass sie im Rahmen einer Musterklag­e nicht geklärt werden könnten. Der Skandal um manipulier­te Abgaswerte bei weltweit Millionen von Dieselauto­s aus dem Vw-konzern war Ende September 2015 öffentlich geworden. dpa

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Foto: AFP Seit 1. Mai 2014 ist Klaus Müller Vorstand des deutschen Verbrauche­rzentrale Bundesverb­ands (vzbv).

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