Facebook-posts mit Folgen
Hasserfüllte Kommentare in sozialen Netzwerken bringen zwei Personen vor Gericht
Luxemburg. Er hatte Staatsminister Xavier Bettel in einem Facebookkommentar als „schwulen Juden“bezeichnet, nun musste sich ein Mann hierfür vor Gericht verantworten. Die Anklage lautet auf Aufruf zum Hass.
Den Kommentar über den Politiker hatte der Beschuldigte als Reaktion über einen Beitrag zum Brexit-treffen zwischen Xavier Bettel und Boris Johnson im vergangenen September in Luxemburg veröffentlicht. In dem Beitrag war der Umgang Bettels mit Johnson kritisiert worden. Der Angeklagte meinte daraufhin: „Hast du dir etwas anderes von einem schwulen Juden erwartet?“Ein Facebook-nutzer hatte den Kommentar gesehen und über die Beesecure-stopline gemeldet.
Im Polizeiverhör gab der Mann zu, den Kommentar verfasst zu haben. Allerdings habe er dies unter Alkoholeinfluss getan und ihn gleich am nächsten Tag wieder gelöscht. Er habe weder etwas gegen homosexuelle Menschen noch gegen Juden und habe auch niemandem schaden wollen.
Allerdings war der Kommentar über den Staatsminister nicht der einzige, mit dem der Mann gegen das Gesetz verstoßen hatte. Im August 2019 hatte er zu einer Nachricht über Flüchtlinge gemeint: „Ein paar gut platzierte
Torpedos und es ist vorbei mit dem Spuk.“Fremdenfeindliche Absichten stritt er im Polizeiverhör ab. Sein Kommentar habe sich nicht auf Boote bezogen, in denen sich Menschen befinden, sondern auf jene, die beschlagnahmt wurden. Durch die Zerstörung der Boote solle bewirkt werden, dass die Schleuser keine weiteren Fahrten mehr durchführen können, so die Aussage des Angeklagten.
Nur ein paar Wochen später hatte sich der Mann dann über ein Video zu einer Massenschlägerei, in die auch afrikanische Bürger verwickelt waren, ausgelassen und erklärt, solche Personen müssten „gezielt abgeschossen werden“.
Während der Verteidiger des Beschuldigten den Tatbestand des Aufrufs zum Hass nur in einem Fall als erfüllt sah, ist er für die Vertreterin der Staatsanwaltschaft in allen Fällen gegeben. Die Kommentare seien ausländerfeindlich respektive diskriminierend. Eine einfache Geldstrafe reiche demnach nicht aus. Sie forderte eine zwölfmonatige Haftstrafe sowie eine angemessene Geldbuße für den Beschuldigten.
Ausbruch der Wut
Mit einer Geldstrafe muss auch eine andere Angeklagte rechnen. Auch sie hatte einen Beitrag in dem sozialen Netzwerk kommentiert und war der Auffassung der Staatsanwaltschaft zufolge damit diskriminierend gegen eine Gruppe von Menschen vorgegangen.
Konkret ging es um einen Zeugenaufruf nach einer Schlägerei in einer Gaststätte. Gesucht wurden daraufhin drei nordafrikanische Männer. Die Beschuldigte meinte auf Facebook: „Dabei wissen wir doch sowieso, dass es meistens keine Weißen sind.“Weiter schrieb sie, dass „all Krätz“ins Land gelassen werde und sich nicht viele „Gute“darunter befinden würden.
Vor Gericht betonte die Frau, dass sie den Zeugenaufruf gelesen habe und daraufhin wütend geworden sei. Man traue sich abends kaum noch in die Stadt, erklärte sie. Vor zehn Jahren sei dies noch anders gewesen. Sie sei kein Rassist, aber leider sei in den vergangenen Jahren viel Kriminalität nach Luxemburg gekommen.
In beiden Fällen ergeht das Urteil am 17. März.