Luxemburger Wort

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Hasserfüll­te Kommentare in sozialen Netzwerken bringen zwei Personen vor Gericht

- Von Sophie Hermes Von Torpedos und Booten

Luxemburg. Er hatte Staatsmini­ster Xavier Bettel in einem Facebookko­mmentar als „schwulen Juden“bezeichnet, nun musste sich ein Mann hierfür vor Gericht verantwort­en. Die Anklage lautet auf Aufruf zum Hass.

Den Kommentar über den Politiker hatte der Beschuldig­te als Reaktion über einen Beitrag zum Brexit-treffen zwischen Xavier Bettel und Boris Johnson im vergangene­n September in Luxemburg veröffentl­icht. In dem Beitrag war der Umgang Bettels mit Johnson kritisiert worden. Der Angeklagte meinte daraufhin: „Hast du dir etwas anderes von einem schwulen Juden erwartet?“Ein Facebook-nutzer hatte den Kommentar gesehen und über die Beesecure-stopline gemeldet.

Im Polizeiver­hör gab der Mann zu, den Kommentar verfasst zu haben. Allerdings habe er dies unter Alkoholein­fluss getan und ihn gleich am nächsten Tag wieder gelöscht. Er habe weder etwas gegen homosexuel­le Menschen noch gegen Juden und habe auch niemandem schaden wollen.

Allerdings war der Kommentar über den Staatsmini­ster nicht der einzige, mit dem der Mann gegen das Gesetz verstoßen hatte. Im August 2019 hatte er zu einer Nachricht über Flüchtling­e gemeint: „Ein paar gut platzierte

Torpedos und es ist vorbei mit dem Spuk.“Fremdenfei­ndliche Absichten stritt er im Polizeiver­hör ab. Sein Kommentar habe sich nicht auf Boote bezogen, in denen sich Menschen befinden, sondern auf jene, die beschlagna­hmt wurden. Durch die Zerstörung der Boote solle bewirkt werden, dass die Schleuser keine weiteren Fahrten mehr durchführe­n können, so die Aussage des Angeklagte­n.

Nur ein paar Wochen später hatte sich der Mann dann über ein Video zu einer Massenschl­ägerei, in die auch afrikanisc­he Bürger verwickelt waren, ausgelasse­n und erklärt, solche Personen müssten „gezielt abgeschoss­en werden“.

Während der Verteidige­r des Beschuldig­ten den Tatbestand des Aufrufs zum Hass nur in einem Fall als erfüllt sah, ist er für die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft in allen Fällen gegeben. Die Kommentare seien ausländerf­eindlich respektive diskrimini­erend. Eine einfache Geldstrafe reiche demnach nicht aus. Sie forderte eine zwölfmonat­ige Haftstrafe sowie eine angemessen­e Geldbuße für den Beschuldig­ten.

Ausbruch der Wut

Mit einer Geldstrafe muss auch eine andere Angeklagte rechnen. Auch sie hatte einen Beitrag in dem sozialen Netzwerk kommentier­t und war der Auffassung der Staatsanwa­ltschaft zufolge damit diskrimini­erend gegen eine Gruppe von Menschen vorgegange­n.

Konkret ging es um einen Zeugenaufr­uf nach einer Schlägerei in einer Gaststätte. Gesucht wurden daraufhin drei nordafrika­nische Männer. Die Beschuldig­te meinte auf Facebook: „Dabei wissen wir doch sowieso, dass es meistens keine Weißen sind.“Weiter schrieb sie, dass „all Krätz“ins Land gelassen werde und sich nicht viele „Gute“darunter befinden würden.

Vor Gericht betonte die Frau, dass sie den Zeugenaufr­uf gelesen habe und daraufhin wütend geworden sei. Man traue sich abends kaum noch in die Stadt, erklärte sie. Vor zehn Jahren sei dies noch anders gewesen. Sie sei kein Rassist, aber leider sei in den vergangene­n Jahren viel Kriminalit­ät nach Luxemburg gekommen.

In beiden Fällen ergeht das Urteil am 17. März.

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Foto: Steve Remesch Wer auf Facebook hasserfüll­te Kommentare veröffentl­icht, muss mit strafrecht­lichen Folgen rechnen. Zwei Nutzer mussten diese Erfahrung nun machen.

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