Luxemburger Wort

Baufirma verurteilt

Tödlicher Unfall hat auch Folgen für Geschäftsf­ührer

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Luxemburg. Auf einer Baustelle in der Rue de l'avenir in Luxemburg-limpertsbe­rg stirbt im April 2016 ein Arbeiter. Der 39-jährige Mann wird in einer Baugrube von Boden und Betontrümm­ern erdrückt, nachdem eine Stützmauer abgetragen worden war.

Zwei Baufirmen, deren Geschäftsf­ührer und der zuständige Vorarbeite­r mussten sich wegen des tödlichen Unfalls vor Gericht verantwort­en. Ihnen wurde vorgeworfe­n, nicht die nötigen Maßnahmen getroffen zu haben, um die Sicherheit des Arbeiters zu gewähren. Zwei Experten waren in ihren Gutachten gar zu dem Schluss gekommen, dass die Methode, mit der die Männer die Stützwand abgebaut hatten, lebensgefä­hrlich war.

Die Richter sahen die Verantwort­ung nur bei einer der Firmen und verurteilt­en diese zu einer Geldstrafe von 20 000 Euro. Der Geschäftsf­ührer muss 5 000 Euro zahlen. Gegen ihn wurde zudem eine dreimonati­ge Bewährungs­strafe ausgesproc­hen. Zudem müssen er und die Firma jeweils für Verfahrens­kosten in Höhe von rund 14 000 Euro aufkommen. Das zweite Unternehme­n und der Vorarbeite­r wurden freigespro­chen. Die Schadeners­atzforderu­ngen der Angehörige­n des Verstorben­en wurden unterdesse­n abgewiesen. Die Witwe hatte für sich und ihre Kinder insgesamt 150 000 Euro beantragt.

Alle Parteien haben 40 Tage, um gegen das Urteil aus erster Instanz Berufung einzulegen. SH

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Foto: Polizei Auf dieser Baustelle kommt es im April 2016 zum Unfall.

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