Baufirma verurteilt
Tödlicher Unfall hat auch Folgen für Geschäftsführer
Luxemburg. Auf einer Baustelle in der Rue de l'avenir in Luxemburg-limpertsberg stirbt im April 2016 ein Arbeiter. Der 39-jährige Mann wird in einer Baugrube von Boden und Betontrümmern erdrückt, nachdem eine Stützmauer abgetragen worden war.
Zwei Baufirmen, deren Geschäftsführer und der zuständige Vorarbeiter mussten sich wegen des tödlichen Unfalls vor Gericht verantworten. Ihnen wurde vorgeworfen, nicht die nötigen Maßnahmen getroffen zu haben, um die Sicherheit des Arbeiters zu gewähren. Zwei Experten waren in ihren Gutachten gar zu dem Schluss gekommen, dass die Methode, mit der die Männer die Stützwand abgebaut hatten, lebensgefährlich war.
Die Richter sahen die Verantwortung nur bei einer der Firmen und verurteilten diese zu einer Geldstrafe von 20 000 Euro. Der Geschäftsführer muss 5 000 Euro zahlen. Gegen ihn wurde zudem eine dreimonatige Bewährungsstrafe ausgesprochen. Zudem müssen er und die Firma jeweils für Verfahrenskosten in Höhe von rund 14 000 Euro aufkommen. Das zweite Unternehmen und der Vorarbeiter wurden freigesprochen. Die Schadenersatzforderungen der Angehörigen des Verstorbenen wurden unterdessen abgewiesen. Die Witwe hatte für sich und ihre Kinder insgesamt 150 000 Euro beantragt.
Alle Parteien haben 40 Tage, um gegen das Urteil aus erster Instanz Berufung einzulegen. SH