Luxemburger Wort

Acht Jahre für den Olympiasie­ger

Schwimmer Sun Yang wird nach dem Zerstören einer Dopingprob­e lange gesperrt

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Mit der Maximalstr­afe gegen den chinesisch­en Schwimmsta­r Sun Yang hat der Internatio­nale Sportgeric­htshof ein deutliches Zeichen im Anti-doping-kampf gesetzt. Der CAS sperrte den dreimalige­n Olympiasie­ger wegen der Verletzung von Anti-doping-regeln für acht Jahre und verbannte den 28Jährigen damit weit über die Olympische­n Spiele in Tokio in diesem Jahr hinaus aus dem Becken.

Da Sun bei Ablauf der Sperre 36 Jahre alt ist, dürfte das Urteil zugleich das Karriereen­de des polarisier­enden Sportlers bedeuten. In dem spektakulä­ren Fall ging es im Kern um eine mit einem Hammer zerstörte Dopingprob­e Suns. Das Umfeld des Chinesen war daran direkt beteiligt. Das am Freitag verkündete Urteil kann auch als Kritik am Umgang des Schwimm-weltverban­des mit der Causa interpreti­ert werden. Die FINA hatte zunächst von einer Sperre abgesehen.

Der Freistil-spezialist hatte sich in seiner Verteidigu­ng darauf berufen, dass die Kontrolleu­re in der Tatnacht vom 4. auf den 5. September 2018 nicht ausreichen­d zu identifizi­eren gewesen seien. Diese Wahrnehmun­g gibt Sun nach Ansicht des CAS allerdings noch lange nicht das Recht, die Dopingprob­e zu zerstören.

Zunächst freigespro­chen

Das Doping-panel der FINA hatte Sun am 3. Januar des vergangene­n Jahres zunächst vom Betrugsver­dacht freigespro­chen. Dagegen legte die Welt-anti-doping-agentur (WADA) Einspruch beim CAS ein – die achtjährig­e Sperre entspricht dem maximal geforderte­n Strafmaß.

Der CAS berücksich­tigte in seiner Entscheidu­ng auch, dass Sun Wiederholu­ngstäter ist: Bereits 2014 war der Schwimmer wegen

Dopings für drei Monate gesperrt gewesen.

Der Fall war im vergangene­n November im schweizeri­schen Montreux neu aufgerollt worden. Die dortige Anhörung war nach einem Antrag des elfmaligen Weltmeiste­rs erst die zweite öffentlich­e in der Geschichte des Internatio­nalen Sportgeric­htshofs. Wegen akuter Übersetzun­gsschwieri­gkeiten nahm sie phasenweis­e groteske Züge an. Die Probleme

„hinsichtli­ch der Qualität der Übersetzun­g von Herrn Yangs Aussage“führten laut CAS sogar zu einer Verzögerun­g des Urteils.

Bei der Weltmeiste­rschaft im vergangene­n Jahr im südkoreani­schen Gwangju hatte Sun heftige Kontrovers­en ausgelöst: Zahlreiche chinesisch­e Fans in der Halle feierten ihn nach seinen Siegen über 200 und 400 Meter lautstark. Von Konkurrent­en bekam Sun dagegen Verachtung und Ausgrenzun­g

zu spüren. Nach Suns Titel über 400 Meter verweigert­e der zweitplatz­ierte Australier Mack Horton seinem Konkurrent­en den Handschlag, ließ bei der Nationalhy­mne seinen Platz auf dem Podium frei und hielt beim Foto der Medailleng­ewinner deutlich Abstand.

Ungeachtet des Cas-urteils, das mit seiner Verkündung in Kraft getreten ist, darf Sun alle seine Weltmeiste­rtitel behalten. dpa

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Foto: AFP Sun Yang wird seine Karriere wohl beenden müssen.

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