Im Clinch mit dem Basketballverband
Nach der Entscheidung der FLBB prüfen einige Vereine rechtliche Schritte
Bereits Minuten, nachdem die FLBB am Donnerstagabend verkündet hatte, dass die vorzeitig beendete Basketballsaison gewertet wird, meldeten sich die ersten Kritiker. Auf Facebook äußerten zahlreiche Spieler, Verantwortliche sowie Fans ihren Unmut. „Viele Kommentare waren deutlich unter der Gürtellinie“, sagt Flbbpräsident Henri Pleimling.
Viele Clubs fühlen sich durch die Entscheidung benachteiligt. Contern hat bereits einen Brief an den Verband geschickt. „Erst wurde kommuniziert, dass die FLBB mit den Vereinsverantwortlichen diskutieren würde, jetzt wurde über unsere Köpfe hinweg entschieden“, sagt Amicales Vizepräsident Guy Schiltz. Steinsel und Contern müssen nächste Saison in der Nationale 2 antreten, weil sie sich beim Abbruch auf Abstiegsplätzen befanden. „Wir werden diese Entscheidung nicht einfach hinnehmen und auf jeden Fall Berufung einlegen“, so Schiltz.
Zu früh
Laut Anwalt und Ex-cosl-präsident Marc Theisen könnten die Clubs damit Erfolg haben. Denn bereits die Entscheidung, die Meisterschaft vorzeitig zu beenden, sei anfechtbar. „Der nationale Notstand wurde erst danach ausgerufen, deswegen bezweifle ich, dass der Basketballverband dazu berechtigt war.“
Auch wenn andere nationale Sportverbände öffentlich viel Kritik hinnehmen mussten, weil sie ihre Meisterschaften noch nicht annulliert haben, ist dies laut Theisen der rechtlich sicherere
Weg. „Die Verbände müssen sehr durchdacht agieren. Der Notstand ist nur so definiert, dass er maximal drei Monate andauern wird. Es könnte aber sein, dass er in einem Monat aufgehoben wird. Dann könnte wieder gespielt werden. Deswegen muss ich als Jurist sagen, dass die Entscheidung des Basketballverbandes zu früh fiel.“
Zudem könnte es bei der Entscheidung, die der Verwaltungsrat der FLBB traf, einen Interessenkonflikt gegeben haben. Von den 14 stimmberechtigten Personen sind nur fünf vereinslos. „Niemand darf sich an einer Abstimmung beteiligen, wenn er einen direkten Nutzen daraus zieht. Deshalb ist es für mich ganz klar, dass die Personen, die in den betroffenen Vereinen aktiv sind, nicht abstimmen durften. Wenn Rechtsprinzipien nicht respektiert werden, können die Clubs das anfechten“, erklärt Theisen. Flbb-präsident Pleimling erwidert: „Das sehe ich ganz anders.
Anwalt Marc Theisen sieht viele Streitpunkte. Es ist klar festgehalten, dass dies nur bei strittigen Entscheidungen der Fall sein muss. Es handelte sich jedoch um eine Tatsachenfeststellung.“
Ein weiterer Streitpunkt könnte Artikel SR-6.2 der Flbb-statuten werden: „Der Modus für den Aufund Abstieg kann nach Beginn der Meisterschaft zum Nachteil einer oder mehrerer Mannschaften nicht geändert werden“, heißt es. „Durch die Entscheidung sind die beiden
Tabellenletzten abgestiegen und die zwei Ersten der zweiten Liga aufgestiegen, deshalb ist der Modus nicht geändert worden“, erklärt Theisen, doch er fügt hinzu: „Die Frage ist allerdings, ob es ein Gericht überhaupt bis zu diesem Punkt kommen lässt, weil sich die wesentlichen Fragen bereits davor stellen.“
Die Vereine haben jetzt die Möglichkeit, vor das Verbandsgericht zu ziehen, anschließend können sie vor das Berufungsgericht. Die letzte nationale Instanz wäre die CLAS (Commission luxembourgeoise d'arbitrage pour le sport).
Frage des Geldes
Pleimling hat kein Verständnis dafür, dass die Vereine rechtliche Schritte einleiten wollen: „Wenn wir jetzt bei allen Entscheidungen im nationalen Basketball die rechtlichen Aspekte berücksichtigen wollen, müssen wir mehr Geld in die Hand nehmen, um hauptberufliche Entscheidungsträger zu finden. Der Verwaltungsrat besteht zu 100 Prozent aus Freiwilligen. Wenn wir das ändern wollen, reicht es nicht mehr, dass wir von den Clubs 500 Euro pro Saison bekommen, dann benötigen wir insgesamt bis zu 15 000 Euro monatlich, um das zu finanzieren.“
Laut dem Flbb-präsidenten sei die Entscheidung, die abgebrochene Saison zu werten, alternativlos gewesen. „In dem Rahmen, den wir hatten, war das die einzige Möglichkeit. Wir können nicht einfach den Modus verändern, und vor der Bekanntgabe hat kein Verein einen Vorschlag gemacht. Egal, was wir gemacht hätten, wir wären nie allen gerecht geworden.“
Pleimling verteidigt den Flbbbeschluss, räumt aber Fehler ein. „Es gab einige Kommunikationsprobleme. Es stimmt beispielsweise nicht, dass die Pokalendspiele ganz sicher in Kayl stattfinden werden. Das ist eine Option, allerdings ist dies längst noch nicht entschieden.“
Niemand darf sich an einer Abstimmung beteiligen, wenn er einen direkten Nutzen daraus zieht.
Anwalt Marc Theisen