Luxemburger Wort

Rettende Geldspritz­e

So funktionie­rt’s: Kleinunter­nehmen und Selbststän­dige können eine Soforthilf­e von 5 000 Euro in Anspruch nehmen

- Von Mara Bilo

Kleine Unternehme­n und Selbststän­dige sind angesichts der aktuellen Situation besonders gefährdet – um sie zu unterstütz­en, hat der Staat eine Reihe Maßnahmen angekündig­t. Dazu zählt die Soforthilf­e in Höhe von 5 000 Euro, die nicht zurückbeza­hlt werden muss. Dafür hat die Regierung insgesamt 60 Millionen Euro bereit gestellt, wie Sprecher Damien Valvasori erklärt.

Den Angaben der Regierung zufolge richtet sich die Hilfe:

– an Unternehme­n mit bis zu neun Mitarbeite­r und einer gültigen Niederlass­ungserlaub­nis, die von der Generaldir­ektion für Mittelstan­d ausgestell­t ist;

– an Selbststän­dige, die eine von der Generaldir­ektion für Mittelstan­d ausgestell­te gültige Gewerbeber­echtigung besitzen und die ebenfalls nicht mehr als neun Mitarbeite­r beschäftig­en – der Chef wird mitgezählt.

Die Hilfe kann von jenen Kleinunter­nehmen in Anspruch genommen werden, die einen Jahresumsa­tz von mindestens 15 000 Euro erwirtscha­ften. Wichtig zu beachten: Die finanziell­e Unterstütz­ung

Bisher hat die Generaldir­ektion für Mittelstan­d 7 000 Anträge von Unternehme­n und Selbststän­digen auf dem Tisch.

ist nur für Firmen und Freischaff­ende bestimmt, die seit dem Inkrafttre­ten der großherzog­lichen Verordnung vom 18. März 2020 zur Einführung einer Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 ihre Tätigkeite­n unterbrech­en mussten. Der Verordnung nach sind „alle kommerziel­len und handwerkli­chen Aktivitäte­n, die die Öffentlich­keit willkommen heißen, verboten“– mit Ausnahme: Supermärkt­e, Apotheken oder Optiker dürfen beispielsw­eise ihre Türen offen lassen.

Eine von vielen, die den Weg auf der Suche nach Unterstütz­ung bereits gegangen ist, heißt Christiane Boulanger: Sie betreibt zwei Friseursal­ons in Junglinste­r – einer findet sich an der Rue Lauterbour, der zweite im Altenheim. Sie hat ihre Anfrage für die Soforthilf­e von 5 000 Euro kurz nach der Ankündigun­g der Regierung gestartet, eine Antwort darauf hat sie noch nicht erhalten. „Ich hätte zumindest eine Empfangsbe­stätigung erwartet oder eine Bestätigun­g, dass alle geforderte­n Nachweise vorliegen.“Ihr kleines Unternehme­n erfüllt die gestellten Bedingunge­n: Sie musste die Türen

ihrer Friseursal­ons nach der großherzog­lichen Verordnung vom 18. März schließen, der Jahresumsa­tz liegt bei mehr als 15 000 Euro und Christiane Boulanger beschäftig­t insgesamt vier Mitarbeite­r. „Im April werden es fünf sein, ich hatte schon vor der Corona-krise einen weiteren Mitarbeite­r eingestell­t.“

Trotz der fehlenden Eingangsbe­stätigung seitens der Behörde ist sie für die angebotene Hilfe des Staates dankbar, denn: „Oft werden kleine Unternehme­n vergessen.“Dennoch macht sie sich wie viele andere andere Kleinunter­nehmer auch Sorgen darüber, wie es weiter gehen wird. „Es ist gut, dass wir diese Hilfe erhalten können. Aber ob es reichen wird ...“Vor einigen Tagen bereits hatte sie die Gehälter ihrer vier Mitarbeite­r rechtzeiti­g zum Monatsende überweisen müssen. Für Entspannun­g könnte Kurzarbeit sorgen, die Christiane Boulanger beantragt hat. Aber: „Auch in diesem Zusammenha­ng warte ich noch immer auf eine Antwort.“

Bisher sind bei der Generaldir­ektion für Mittelstan­d 7 000 Anträge von Kleinunter­nehmen und Selbststän­digen eingegange­n. Bis zu 14 Tagen kann die Bearbeitun­g der Anfragen dauern, denn: „Einige Unternehme­n oder Selbststän­dige haben Anträge eingereich­t, obwohl sie nicht zu den Berechtigt­en gehören – beispielsw­eise Anwälte. Dies führt zu einem unnötigen Zeitverlus­t bei der Bearbeitun­g der Anträge.“Nach Angaben der Generaldir­ektion für Mittelstan­d sollen die ersten Zuschüsse noch in dieser Woche ausgezahlt werden.

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Foto: Shuttersto­ck Antwort lässt auf sich warten

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