Rettende Geldspritze
So funktioniert’s: Kleinunternehmen und Selbstständige können eine Soforthilfe von 5 000 Euro in Anspruch nehmen
Kleine Unternehmen und Selbstständige sind angesichts der aktuellen Situation besonders gefährdet – um sie zu unterstützen, hat der Staat eine Reihe Maßnahmen angekündigt. Dazu zählt die Soforthilfe in Höhe von 5 000 Euro, die nicht zurückbezahlt werden muss. Dafür hat die Regierung insgesamt 60 Millionen Euro bereit gestellt, wie Sprecher Damien Valvasori erklärt.
Den Angaben der Regierung zufolge richtet sich die Hilfe:
– an Unternehmen mit bis zu neun Mitarbeiter und einer gültigen Niederlassungserlaubnis, die von der Generaldirektion für Mittelstand ausgestellt ist;
– an Selbstständige, die eine von der Generaldirektion für Mittelstand ausgestellte gültige Gewerbeberechtigung besitzen und die ebenfalls nicht mehr als neun Mitarbeiter beschäftigen – der Chef wird mitgezählt.
Die Hilfe kann von jenen Kleinunternehmen in Anspruch genommen werden, die einen Jahresumsatz von mindestens 15 000 Euro erwirtschaften. Wichtig zu beachten: Die finanzielle Unterstützung
Bisher hat die Generaldirektion für Mittelstand 7 000 Anträge von Unternehmen und Selbstständigen auf dem Tisch.
ist nur für Firmen und Freischaffende bestimmt, die seit dem Inkrafttreten der großherzoglichen Verordnung vom 18. März 2020 zur Einführung einer Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 ihre Tätigkeiten unterbrechen mussten. Der Verordnung nach sind „alle kommerziellen und handwerklichen Aktivitäten, die die Öffentlichkeit willkommen heißen, verboten“– mit Ausnahme: Supermärkte, Apotheken oder Optiker dürfen beispielsweise ihre Türen offen lassen.
Eine von vielen, die den Weg auf der Suche nach Unterstützung bereits gegangen ist, heißt Christiane Boulanger: Sie betreibt zwei Friseursalons in Junglinster – einer findet sich an der Rue Lauterbour, der zweite im Altenheim. Sie hat ihre Anfrage für die Soforthilfe von 5 000 Euro kurz nach der Ankündigung der Regierung gestartet, eine Antwort darauf hat sie noch nicht erhalten. „Ich hätte zumindest eine Empfangsbestätigung erwartet oder eine Bestätigung, dass alle geforderten Nachweise vorliegen.“Ihr kleines Unternehmen erfüllt die gestellten Bedingungen: Sie musste die Türen
ihrer Friseursalons nach der großherzoglichen Verordnung vom 18. März schließen, der Jahresumsatz liegt bei mehr als 15 000 Euro und Christiane Boulanger beschäftigt insgesamt vier Mitarbeiter. „Im April werden es fünf sein, ich hatte schon vor der Corona-krise einen weiteren Mitarbeiter eingestellt.“
Trotz der fehlenden Eingangsbestätigung seitens der Behörde ist sie für die angebotene Hilfe des Staates dankbar, denn: „Oft werden kleine Unternehmen vergessen.“Dennoch macht sie sich wie viele andere andere Kleinunternehmer auch Sorgen darüber, wie es weiter gehen wird. „Es ist gut, dass wir diese Hilfe erhalten können. Aber ob es reichen wird ...“Vor einigen Tagen bereits hatte sie die Gehälter ihrer vier Mitarbeiter rechtzeitig zum Monatsende überweisen müssen. Für Entspannung könnte Kurzarbeit sorgen, die Christiane Boulanger beantragt hat. Aber: „Auch in diesem Zusammenhang warte ich noch immer auf eine Antwort.“
Bisher sind bei der Generaldirektion für Mittelstand 7 000 Anträge von Kleinunternehmen und Selbstständigen eingegangen. Bis zu 14 Tagen kann die Bearbeitung der Anfragen dauern, denn: „Einige Unternehmen oder Selbstständige haben Anträge eingereicht, obwohl sie nicht zu den Berechtigten gehören – beispielsweise Anwälte. Dies führt zu einem unnötigen Zeitverlust bei der Bearbeitung der Anträge.“Nach Angaben der Generaldirektion für Mittelstand sollen die ersten Zuschüsse noch in dieser Woche ausgezahlt werden.