Luxemburger Wort

Adressen und weitere Unterstütz­ung

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Um die Soforthilf­e in Höhe von 5 000 Euro zu beantragen, müssen Unternehme­n und Selbststän­dige das dafür vorgesehen­e Formular ausfüllen, zu finden auf der Website guichet.lu.

Das vom Bevollmäch­tigten unterschri­ebene Dokument kann zusammen mit den notwendige­n Anhängen per Post – Ministère de l’economie, Direction générale des classes moyennes, Service des aides d’etat, 19-21 boulevard Royal, L-2449 Luxembourg – geschickt werden. Möglich ist aber auch der elektronis­che Versand: corona.pme@eco.etat.lu.

Zusätzlich können kleine Unternehme­n und Selbststän­dige weitere Unterstütz­ung erhalten. In erster Linie können sie Kurzarbeit für ihre Mitarbeite­r beantragen; in diesem Fall werden 80 Prozent des Gehaltes der betroffene­n Mitarbeite­r bis zu einem Höchstbetr­ag von 250 Prozent des sozialen Mindestloh­ns für einen ungelernte­n Arbeitnehm­er vom Staat übernommen. Weiter können Mitarbeite­r, der Kinder zu Hause hat, Sonderurla­ub – „Congé pour raisons familiales“– beantragen; seit gestern kann dieser Urlaub allerdings nicht mehr von Beschäftig­ten in Anspruch genommen werden, wenn sie selbst oder der Partner bereits in Kurzarbeit sind. Darüber hinaus kann die Aufhebung der Steuervora­uszahlunge­n für die ersten zwei Quartale 2020 sowie die viermonati­ge Verlängeru­ng der Zahlungsfr­ist für die Steuern gestellt werden, die nach dem 29. Februar 2020 fällig sind. Und: Die Frist für Einreichun­g, Widerruf oder Änderung von Steuererkl­ärungen ist bis zum 30. Juni verlängert. mbb

Finanzspri­tze für Unternehme­n und Selbststän­dige: Viele sind angesichts der aktuellen Situation auf die Staatshilf­en angewiesen.

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