Adressen und weitere Unterstützung
Um die Soforthilfe in Höhe von 5 000 Euro zu beantragen, müssen Unternehmen und Selbstständige das dafür vorgesehene Formular ausfüllen, zu finden auf der Website guichet.lu.
Das vom Bevollmächtigten unterschriebene Dokument kann zusammen mit den notwendigen Anhängen per Post – Ministère de l’economie, Direction générale des classes moyennes, Service des aides d’etat, 19-21 boulevard Royal, L-2449 Luxembourg – geschickt werden. Möglich ist aber auch der elektronische Versand: corona.pme@eco.etat.lu.
Zusätzlich können kleine Unternehmen und Selbstständige weitere Unterstützung erhalten. In erster Linie können sie Kurzarbeit für ihre Mitarbeiter beantragen; in diesem Fall werden 80 Prozent des Gehaltes der betroffenen Mitarbeiter bis zu einem Höchstbetrag von 250 Prozent des sozialen Mindestlohns für einen ungelernten Arbeitnehmer vom Staat übernommen. Weiter können Mitarbeiter, der Kinder zu Hause hat, Sonderurlaub – „Congé pour raisons familiales“– beantragen; seit gestern kann dieser Urlaub allerdings nicht mehr von Beschäftigten in Anspruch genommen werden, wenn sie selbst oder der Partner bereits in Kurzarbeit sind. Darüber hinaus kann die Aufhebung der Steuervorauszahlungen für die ersten zwei Quartale 2020 sowie die viermonatige Verlängerung der Zahlungsfrist für die Steuern gestellt werden, die nach dem 29. Februar 2020 fällig sind. Und: Die Frist für Einreichung, Widerruf oder Änderung von Steuererklärungen ist bis zum 30. Juni verlängert. mbb
Finanzspritze für Unternehmen und Selbstständige: Viele sind angesichts der aktuellen Situation auf die Staatshilfen angewiesen.