Lockerung unter Aufsicht
Bei Covid-19-kontrollen gilt von heute an eine Null-toleranz-vorgabe für die Polizei
Luxemburg. Es ist ein schwieriger Schritt: Die Zahl der Corona-neuinfektionen ist deutlich rückläufig und die Menschen zeigen sich bei der Pandemiebekämpfung allgemein diszipliniert. Das hat die Regierung dazu bewegt, die Ausgangsbeschränkungen aufzuheben und auch weitere Lockerungen zuzulassen. Doch das geht auch mit einem großen Risiko für eine erneute Covid-19-infektionswelle einher. Um dies zu verhindern wird nun gleichermaßen auf Eigenverantwortung wie auch auf strenge Polizeikontrollen gesetzt.
Nicht nur, dass von heute an alle Ausgangsbeschränkungen aufgehoben und die meisten Geschäfte wiedereröffnet werden, auch Besuche bei Privatpersonen und Treffen im öffentlichen Raum sind wieder möglich – wenn auch nur unter Auflagen.
Ausdrücklich nicht erwünscht sind etwa Partys, betonten der Minister für Innere Sicherheit, François Bausch, und Polizei-generaldirektor Philippe Schrantz am Freitagnachmittag bei einer Pressekonferenz, bei der dieser Punkt dann auch mit farbenfrohen Fotos und dem Hashtag #Zefréifirparty untermalt wurde.
Letztendlich tat man sich schwer damit zu erklären, wie genau diese Treffen, bei denen sechs Gäste in einer Wohnung und 20 Personen im öffentlichen Raum erlaubt sind, vonstatten gehen sollen. „Mit ein wenig Fantasie kann ich mir schon vorstellen, wie man das machen kann“, erklärte François Bausch, was er auch einfacher erläutern hätte können: Es dürfen sechs Personen eingeladen werden, wenn die sanitären Pandemie-vorschriften eingehalten werden. Das bedeutet, wenn kein Abstand von zwei Metern eingehalten werden kann, müssen Masken
getragen werden. Das heißt dann auch: Wenn die Masken abgenommen werden, etwa zum Trinken oder zum Essen, muss wiederum ein Abstand von zwei Metern zwischen den Personen eingehalten werden.
Das entspricht den allgemeinen Barrieregesten, die noch immer gelten. Ansonsten reicht es nämlich, dass eine Person mit dem Corona-virus infiziert ist, um alle Anwesenden zu kontaminieren.
Eine klare Ansage gab es dann doch: Das Treffen von 20 Personen ist nur im öffentlichen Raum erlaubt, nicht im eigenen Garten. „Gartenpartys sind nicht erlaubt“, bekräftigte François Bausch. „Auch wenn man dort vielleicht mit guten Vorsätzen hinkommt, ist die Versuchung dann doch groß, im Laufe des Abends nachlässig zu werden – bei den Schutzgesten.“
Diese sind auch bei der nun freizügigen Fortbewegung zu wahren: Wenn sich Personen in einem Fahrzeug befinden, die nicht in einem Haushalt wohnen, müssen Masken getragen werden. Ohne
Masken muss ein Abstand von zwei Metern eingehalten werden. Im öffentlichen Transport bleibt die allgemeine Maskenpflicht bestehen.
Damoklesschwert für Gastronomie
Davon, wie diszipliniert die Menschen in den kommenden drei Wochen sind und sich an die Pandemievorgaben halten, will die Regierung die Wiederöffnung der Restaurants und Gaststätten abhängig machen. Im Klartext: Wird festgestellt, dass die Menschen die Lockerung der Bestimmungen auf die leichte Schulter nehmen, bleiben die Lokale zu. „Es geht jetzt darum, Eigenverantwortung zu beweisen“, so François Bausch.
Das zu überprüfen obliegt der Polizei, die sich dann von heute an auch vor allem der Einhaltung der Schutzgesten widmen soll. Dabei soll es im Gegensatz zu den bisherigen Kontrollen nicht mehr vorrangig um Sensibilisierung gehen. Fortan gilt null Toleranz.
„Wir sollten davon ausgehen, dass inzwischen auch der Letzte verstanden hat, worum es geht“, bekräftigte seinerseits Polizeichef Philippe Schrantz bei der Pressekonferenz am Freitag. „Es ist nicht jeder nur für sich selbst verantwortlich, sondern auch für die anderen.“Im Bezug auf die anstehenden Kontrollen meinte er, es sei klar, dass die Polizei sich nicht einfach so Zugang zu Privatwohnungen verschaffe. Man reagiere aber wohl auf Hinweise von Zeugen.
Den Vorwurf, Denunziantentum zu ermutigen, wollte Schrantz indes dabei nicht gelten lassen. „Die Menschen melden uns Dinge, die sie sehen“, unterstrich der Polizeichef. „Wenn sie ein verdächtiges Auto mit Einbrechern sehen, dann melden sie uns das auch. In diesem Fall verstehe ich, wenn jemand, der sich an die Regeln hält, wütend wird, wenn jemand anderes sich einfach nicht daran hält.“
180 derartige Anrufe seien seit Beginn der Pandemie bei der Polizei eingegangen. „Vieles von dem, was gemeldet wurde, war recht harmlos“, so Schrantz. „Es gab aber auch Fälle, wo es regelmäßig zu Verstößen kam oder eine große Party vonstatten ging. In diesen Situationen bin ich persönlich der Meinung, dass es richtig war, dass uns das gemeldet wurde. Es geht schließlich um uns alle.“
Seit Beginn der Pandemie wurden 6 000 Covid-kontrollen durchgeführt, 2 000 Verstöße festgestellt und 80 Berichte an die Staatsanwaltschaft verfasst. Gegen gebührenpflichtige Verwarnungen kann im Übrigen auch Einspruch eingelegt werden. Bei der Polizei gingen bislang 26 derartige Beschwerden ein, fünf beim Ministerium und neun bei der Inspection générale de la police (IGP), wobei in zwei Fällen eine rein administrative Untersuchung eingeleitet wurde und in einem ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren.