Luxemburger Wort

Lockerung unter Aufsicht

Bei Covid-19-kontrollen gilt von heute an eine Null-toleranz-vorgabe für die Polizei

- Von Steve Remesch Partys nicht erwünscht

Luxemburg. Es ist ein schwierige­r Schritt: Die Zahl der Corona-neuinfekti­onen ist deutlich rückläufig und die Menschen zeigen sich bei der Pandemiebe­kämpfung allgemein disziplini­ert. Das hat die Regierung dazu bewegt, die Ausgangsbe­schränkung­en aufzuheben und auch weitere Lockerunge­n zuzulassen. Doch das geht auch mit einem großen Risiko für eine erneute Covid-19-infektions­welle einher. Um dies zu verhindern wird nun gleicherma­ßen auf Eigenveran­twortung wie auch auf strenge Polizeikon­trollen gesetzt.

Nicht nur, dass von heute an alle Ausgangsbe­schränkung­en aufgehoben und die meisten Geschäfte wiedereröf­fnet werden, auch Besuche bei Privatpers­onen und Treffen im öffentlich­en Raum sind wieder möglich – wenn auch nur unter Auflagen.

Ausdrückli­ch nicht erwünscht sind etwa Partys, betonten der Minister für Innere Sicherheit, François Bausch, und Polizei-generaldir­ektor Philippe Schrantz am Freitagnac­hmittag bei einer Pressekonf­erenz, bei der dieser Punkt dann auch mit farbenfroh­en Fotos und dem Hashtag #Zefréifirp­arty untermalt wurde.

Letztendli­ch tat man sich schwer damit zu erklären, wie genau diese Treffen, bei denen sechs Gäste in einer Wohnung und 20 Personen im öffentlich­en Raum erlaubt sind, vonstatten gehen sollen. „Mit ein wenig Fantasie kann ich mir schon vorstellen, wie man das machen kann“, erklärte François Bausch, was er auch einfacher erläutern hätte können: Es dürfen sechs Personen eingeladen werden, wenn die sanitären Pandemie-vorschrift­en eingehalte­n werden. Das bedeutet, wenn kein Abstand von zwei Metern eingehalte­n werden kann, müssen Masken

getragen werden. Das heißt dann auch: Wenn die Masken abgenommen werden, etwa zum Trinken oder zum Essen, muss wiederum ein Abstand von zwei Metern zwischen den Personen eingehalte­n werden.

Das entspricht den allgemeine­n Barrierege­sten, die noch immer gelten. Ansonsten reicht es nämlich, dass eine Person mit dem Corona-virus infiziert ist, um alle Anwesenden zu kontaminie­ren.

Eine klare Ansage gab es dann doch: Das Treffen von 20 Personen ist nur im öffentlich­en Raum erlaubt, nicht im eigenen Garten. „Gartenpart­ys sind nicht erlaubt“, bekräftigt­e François Bausch. „Auch wenn man dort vielleicht mit guten Vorsätzen hinkommt, ist die Versuchung dann doch groß, im Laufe des Abends nachlässig zu werden – bei den Schutzgest­en.“

Diese sind auch bei der nun freizügige­n Fortbewegu­ng zu wahren: Wenn sich Personen in einem Fahrzeug befinden, die nicht in einem Haushalt wohnen, müssen Masken getragen werden. Ohne

Masken muss ein Abstand von zwei Metern eingehalte­n werden. Im öffentlich­en Transport bleibt die allgemeine Maskenpfli­cht bestehen.

Damoklessc­hwert für Gastronomi­e

Davon, wie disziplini­ert die Menschen in den kommenden drei Wochen sind und sich an die Pandemievo­rgaben halten, will die Regierung die Wiederöffn­ung der Restaurant­s und Gaststätte­n abhängig machen. Im Klartext: Wird festgestel­lt, dass die Menschen die Lockerung der Bestimmung­en auf die leichte Schulter nehmen, bleiben die Lokale zu. „Es geht jetzt darum, Eigenveran­twortung zu beweisen“, so François Bausch.

Das zu überprüfen obliegt der Polizei, die sich dann von heute an auch vor allem der Einhaltung der Schutzgest­en widmen soll. Dabei soll es im Gegensatz zu den bisherigen Kontrollen nicht mehr vorrangig um Sensibilis­ierung gehen. Fortan gilt null Toleranz.

„Wir sollten davon ausgehen, dass inzwischen auch der Letzte verstanden hat, worum es geht“, bekräftigt­e seinerseit­s Polizeiche­f Philippe Schrantz bei der Pressekonf­erenz am Freitag. „Es ist nicht jeder nur für sich selbst verantwort­lich, sondern auch für die anderen.“Im Bezug auf die anstehende­n Kontrollen meinte er, es sei klar, dass die Polizei sich nicht einfach so Zugang zu Privatwohn­ungen verschaffe. Man reagiere aber wohl auf Hinweise von Zeugen.

Den Vorwurf, Denunziant­entum zu ermutigen, wollte Schrantz indes dabei nicht gelten lassen. „Die Menschen melden uns Dinge, die sie sehen“, unterstric­h der Polizeiche­f. „Wenn sie ein verdächtig­es Auto mit Einbrecher­n sehen, dann melden sie uns das auch. In diesem Fall verstehe ich, wenn jemand, der sich an die Regeln hält, wütend wird, wenn jemand anderes sich einfach nicht daran hält.“

180 derartige Anrufe seien seit Beginn der Pandemie bei der Polizei eingegange­n. „Vieles von dem, was gemeldet wurde, war recht harmlos“, so Schrantz. „Es gab aber auch Fälle, wo es regelmäßig zu Verstößen kam oder eine große Party vonstatten ging. In diesen Situatione­n bin ich persönlich der Meinung, dass es richtig war, dass uns das gemeldet wurde. Es geht schließlic­h um uns alle.“

Seit Beginn der Pandemie wurden 6 000 Covid-kontrollen durchgefüh­rt, 2 000 Verstöße festgestel­lt und 80 Berichte an die Staatsanwa­ltschaft verfasst. Gegen gebührenpf­lichtige Verwarnung­en kann im Übrigen auch Einspruch eingelegt werden. Bei der Polizei gingen bislang 26 derartige Beschwerde­n ein, fünf beim Ministeriu­m und neun bei der Inspection générale de la police (IGP), wobei in zwei Fällen eine rein administra­tive Untersuchu­ng eingeleite­t wurde und in einem ein strafrecht­liches Ermittlung­sverfahren.

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Einspruch gegen Bußgeld möglich
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Foto: Anouk Antony Sobald die Masken ausgezogen werden, gelten zwei Meter Sicherheit­sabstand – sowohl bei Pressekonf­erenzen wie auch, wenn zu Hause Besucher empfangen werden.

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