Luxemburger Wort

Bleibende Spuren

Der Einsatz von schwerem Gerät bei Kahlschläg­en kann den Waldboden erheblich schädigen

- Von Maximilian Richard

Luxemburg. Im Südwesten des Landes sind Fehler bei der Forstwirts­chaft gemacht worden, so der Adr-abgeordnet­e Fernand Kartheiser. Denn dort seien Kahlschläg­e von Fichtenhol­z erst im Spätherbst mit schweren Geräten erfolgt – zu einem Zeitpunkt, als der Boden durch Niederschl­ag aufgeweich­t war.

Die Folgen dieser massiven Bodenverdi­chtung machen sich Kartheiser zufolge jetzt noch bei Regenfälle­n bemerkbar. Denn es fließe nicht mehr ausreichen­d Wasser ab. Die trockenen Sommermona­te seien für die Arbeiten geeigneter gewesen – der Schaden hätte vermieden werden können. Deshalb wollte der Abgeordnet­e in einer parlamenta­rischen Anfrage an Umweltmini­sterin Carole Dieschbour­g (Déi Gréng) mehr über die Abholzungs­maßnahmen erfahren.

Die Ministerin geht in ihrer Antwort nicht konkret auf mögliche Schäden in den Wäldern im Südwesten des Landes ein. Sie betont aber, dass der Bodenschut­z eine absolute Priorität des Umweltmini­steriums sei. Der Boden sei ein wichtiger Co2-speicher und spiele eine fundamenta­le Rolle in der Abschwächu­ng des Klimawande­ls und im Erhalt der Biodiversi­tät. Bodenschut­z sei ein wichtiger Bestandtei­l einer ganzheitli­chen Wasserschu­tzpolitik.

Kleiner Käfer, großer Schaden

Die Kahlschläg­e seien im Zusammenha­ng mit der Borkenkäfe­rplage erfolgt, die bereits seit mehreren Jahren den Fichten hierzuland­e und in Europa zum Verhängnis wird. Ein Befall sei allerdings meist erst nach einer längeren Trockenper­iode erkennbar, wenn die Fichten sich bräunlich verfärben. Dies sei eben meist erst im Spätsommer der Fall.

Unter der Berücksich­tigung verschiede­ner Umstände, wie zum Beispiel der Ausstellun­g einer Naturschut­zautorisat­ion für den

Kahlschlag oder der Auslastung von Forstbetri­eben, sei es oft gar nicht anders möglich, als die Arbeiten erst im Winter durchzufüh­ren. In diesem Fällen kann ein Bodenschad­en nur durch technische Mittel reduziert werden.

Diese Schutzmaßn­ahmen seien unabdingba­r, betont Dieschbour­g. Denn ein Boden braucht bis zu 100 Jahre, um sich von einer Verdichtun­g zu erholen. Beschaffen­heit und Standort des Bodens beeinfluss­en den Schaden, den er durch das Befahren mit schweren Maschinen nimmt. Die Verdichtun­g kann oberflächl­ich oder tief sein. Es kommt zu einer Zerstörung der Aggregate, sprich der Bodenstruk­tur. Dies führt dazu, dass der Boden weniger Wasser aufnehmen und speichern kann, was in Trockenper­ioden für die Pflanzenwe­lt Konsequenz­en haben kann. Auch wird der Gasaustaus­ch zwischen Boden und Atmosphäre verschlech­tert. Arbeiten in den öffentlich­en Wäldern müssen stets konform mit den ausgearbei­teten Richtlinie­n sein. Diese würden auch Schutzmaßn­ahmen für den Waldboden vorsehen, so Carole Dieschbour­g.

Nationaler Bodenschut­zplan

Auch liege derzeit ein Gesetzespr­ojekt zum Boden (n°7237) vor, das einen nationalen Bodenschut­zplan vorsieht. Dieser Plan soll gemeinsam von Vertretern des staatliche­n und privaten Bereichs ausgearbei­tet werden.

Das Dokument soll andere strategisc­he Pläne ergänzen, die den Bodenschut­z nicht als Fokus haben, allerdings einen direkten oder indirekten Impakt darauf haben. Dazu gehört unter anderem das Waldgesetz. Es sei demnach möglich, dass ein „Guide de bonnes pratiques sylvicultu­res en vue de la protection des sols forestiers“im Zuge des Bodenschut­zplans ausgearbei­tet wird.

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Foto: Lex Kleren/lw-archiv Durch Arbeiten mit schweren Geräten kann es zu einer Verdichtun­g des Waldbodens kommen – und somit zu einer Zerstörung der Struktur. Der Boden kann dann weniger Wasser aufnehmen.

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