Durststrecke überwinden
Lex Delles, Minister für Mittelstand, will Firmen aus Einzelhandel, Horeca-sektor und Co. gezielt unterstützen
Ob der Geschäfte, Hotels und Restaurants oder Betriebe im Tourismussektor – für den Minister für Mittelstand und Tourismus, Lex Delles (DP), ist klar: Wer in diesen Wirtschaftsbereichen tätig ist, ist angesichts der aktuellen Krise besonders gefährdet und auf Hilfen angewiesen. „Wir wollen ganz gezielt jene Unternehmen unterstützen, die mittel- bis langfristig am meisten leiden.“Bis jetzt wurden bereits 100 Millionen Euro ausgezahlt – direkte Finanzspritzen für Kleinunternehmen, rückzahlbare Vorschüsse für Firmen aller Größen und Soforthilfen für Selbstständige und Freiberufler. „Das Siebenfache dessen, was normalerweise in einem ganzen Jahr an den Mittelstand ausgezahlt wird“, so der Minister.
Doch damit nicht genug: Im Kontext der neuen Stützungsmaßnahmen
„Neistart Lëtzebuerg“wird der „Fonds de relance et de solidarité des entreprises“geschaffen, der mit 200 Millionen Euro ausgestattet ist und für sechs Monate ins Leben gerufen wird. „Ziel ist, die Durststrecke zu überwinden“, macht Lex Delles deutlich. Für die stark von der Krise betroffenen Unternehmen gibt es 1 250 Euro pro Monat und jeden Mitarbeiter, der weiterhin arbeitet, oder 250 Euro für die Angestellten, die in Kurzarbeit sind. Die Hilfen können vom 1. Juli bis zum Ende des Jahres in Anspruch genommen werden. Die Auszahlungen sind an bestimmte Bedingungen gebunden. So müssen die Unternehmen einen Umsatzverlust von 25 Prozent oder mehr nachweisen können und weiterhin aktiv sein. Die Höhe der Zuwendungen
„Die Welt von heute ist eine andere als die von gestern“, so Lex Delles.
sind je nach der Größe des Unternehmens begrenzt; für Firmen mit weniger als zehn Mitarbeitern ist der Betrag auf maximal 10 000 Euro pro Monat gedeckelt.
Speziell für Betriebe im Einzelhandel, die maximal 250 Menschen beschäftigen, ist eine finanzielle Hilfe von 1 000 Euro pro Arbeitnehmer im Juni, 750 Euro im Juli und 500 Euro im August geplant. Voraussetzung ist, dass sich ein Umsatzverlust von 50 Prozent oder mehr nachweisen lässt oder dass die Türen des Betriebes zwischen Mitte März und Mitte Mai geschlossen bleiben mussten, wie Lex Delles erklärt. Firmen, die diese Unterstützung in Anspruch nehmen wollen, dürfen allerdings nicht mehr von Kurzarbeitmaßnahmen für ihre Mitarbeiter profitieren. mbb