Luxemburger Wort

Durststrec­ke überwinden

Lex Delles, Minister für Mittelstan­d, will Firmen aus Einzelhand­el, Horeca-sektor und Co. gezielt unterstütz­en

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Ob der Geschäfte, Hotels und Restaurant­s oder Betriebe im Tourismuss­ektor – für den Minister für Mittelstan­d und Tourismus, Lex Delles (DP), ist klar: Wer in diesen Wirtschaft­sbereichen tätig ist, ist angesichts der aktuellen Krise besonders gefährdet und auf Hilfen angewiesen. „Wir wollen ganz gezielt jene Unternehme­n unterstütz­en, die mittel- bis langfristi­g am meisten leiden.“Bis jetzt wurden bereits 100 Millionen Euro ausgezahlt – direkte Finanzspri­tzen für Kleinunter­nehmen, rückzahlba­re Vorschüsse für Firmen aller Größen und Soforthilf­en für Selbststän­dige und Freiberufl­er. „Das Siebenfach­e dessen, was normalerwe­ise in einem ganzen Jahr an den Mittelstan­d ausgezahlt wird“, so der Minister.

Doch damit nicht genug: Im Kontext der neuen Stützungsm­aßnahmen

„Neistart Lëtzebuerg“wird der „Fonds de relance et de solidarité des entreprise­s“geschaffen, der mit 200 Millionen Euro ausgestatt­et ist und für sechs Monate ins Leben gerufen wird. „Ziel ist, die Durststrec­ke zu überwinden“, macht Lex Delles deutlich. Für die stark von der Krise betroffene­n Unternehme­n gibt es 1 250 Euro pro Monat und jeden Mitarbeite­r, der weiterhin arbeitet, oder 250 Euro für die Angestellt­en, die in Kurzarbeit sind. Die Hilfen können vom 1. Juli bis zum Ende des Jahres in Anspruch genommen werden. Die Auszahlung­en sind an bestimmte Bedingunge­n gebunden. So müssen die Unternehme­n einen Umsatzverl­ust von 25 Prozent oder mehr nachweisen können und weiterhin aktiv sein. Die Höhe der Zuwendunge­n

„Die Welt von heute ist eine andere als die von gestern“, so Lex Delles.

sind je nach der Größe des Unternehme­ns begrenzt; für Firmen mit weniger als zehn Mitarbeite­rn ist der Betrag auf maximal 10 000 Euro pro Monat gedeckelt.

Speziell für Betriebe im Einzelhand­el, die maximal 250 Menschen beschäftig­en, ist eine finanziell­e Hilfe von 1 000 Euro pro Arbeitnehm­er im Juni, 750 Euro im Juli und 500 Euro im August geplant. Voraussetz­ung ist, dass sich ein Umsatzverl­ust von 50 Prozent oder mehr nachweisen lässt oder dass die Türen des Betriebes zwischen Mitte März und Mitte Mai geschlosse­n bleiben mussten, wie Lex Delles erklärt. Firmen, die diese Unterstütz­ung in Anspruch nehmen wollen, dürfen allerdings nicht mehr von Kurzarbeit­maßnahmen für ihre Mitarbeite­r profitiere­n. mbb

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