Ringen um öffentliche Gottesdienste
Viele Neustarts, einige Blockaden – in Europa gibt es sehr unterschiedliche Schutzmaßnahmen für Messen
Bonn. Religions- und Versammlungsfreiheit contra Schutz der Gesundheit: In diesem Spannungsfeld der Corona-pandemie wird in Europa weiter um Verbot oder Lockerung öffentlicher Gottesdienste gerungen. Die Katholische Nachrichten-agentur (KNA) und ihre Wiener Partneragentur Kathpress haben einige Regelungen zusammengestellt.
Frankreich
Im großen Nachbarland sollten eigentlich bis mindestens Mitte Juni keine öffentlichen Gottesdienste stattfinden. Doch nun kippte zu Wochenbeginn das oberste Verwaltungsgericht, der Staatsrat, das strikte Verbot der Regierung. Weil seit der jüngsten Corona-lockerung andernorts wieder Treffen von bis zu zehn Personen möglich sind, sei das nach wie vor geltende Versammlungsverbot in Gotteshäusern nicht mehr verhältnismäßig, heißt es in der Entscheidung vom Wochenbeginn. Die entsprechenden Regelungen müssten binnen acht Tagen geändert werden. Privatpersonen und Organisationen hatten sich mit der Forderung nach von Schutzmaßnahmen begleiteten öffentlichen Gottesdiensten an den Staatsrat gewandt.
Die Französische Bischofskonferenz nahm die Entscheidung des Staatsrates nüchtern „zur Kenntnis“. Generalsekretär Thierry Magnin erinnerte in einem Interview daran, dass die Bischöfe der Regierung bereits ein Konzept für die Feier von Gottesdiensten unter Einhaltung bestimmter Schutzmaßnahmen vorgelegt hätten. „Wir werden eine intelligente Lösung für das Gemeinwohl und die Achtung der Grundfreiheit finden“, zeigte sich Magnin überzeugt.
Deutschland
In Deutschland war die Frage, wann Gottesdienste wieder erlaubt werden sollten, Sache der 16 Bundesländer. Um eine möglichst einheitliche Vorgehensweise hinzubekommen, fand bereits am 17. April ein Treffen der Chefs der
Staatskanzleien mit Vertretern der Christen, Juden und Muslime im Bundesinnenministerium statt. Dabei wurden Vorschläge und Schutzkonzepte erarbeitet, die am 30. April der Bundeskanzlerin und den Länderchefs vorgelegt wurden. Anfang Mai ließen die Bundesländer daraufhin Gottesdienste wieder zu – jedoch unter Einhaltung von Abstands- und Schutzregeln.
Italien / Vatikan
Hier finden seit Wochenbeginn erstmals seit dem Corona-lockdown am 9. März wieder öffentliche Gottesdienste statt. Durchgängig gelten strikte Hygiene- und Schutzvorschriften wie Maskenpflicht und Abstandhalten. Lange Zeit hatte die Regierung von Ministerpräsident Giuseppe Conte an dem Verbot festgehalten und damit zunehmend Proteste der Religionsgemeinschaften geerntet. Im Petersdom feierte Papst Franziskus am Montag einen Gottesdienst zum 100. Geburtstag seines Vor-vorgängers Papst Johannes Paul II.
Spanien
In Spanien können seit 11. Mai wieder Gottesdienste mit begrenzter Teilnehmerzahl und Mindestabstand stattfinden. Nur 30 Prozent der Platzkapazitäten dürfen genutzt werden. Ab 25. Mai sollen die Kirchen wieder 50 Prozent der Plätze füllen dürfen.
Da die Infektionszahlen je nach Region stark schwanken, sind Gottesdienste etwa auf Ferieninseln wie Mallorca oder Gran Canaria früher erlaubt als in schwer betroffenen Regionen wie Madrid oder Katalonien.
Österreich
Dort sind seit dem 15. Mai wieder öffentliche Gottesdienste möglich. Pro Teilnehmer müssen zehn Quadratmeter der Gesamtfläche des Kirchenraums zur Verfügung stehen – bei einem Mindestabstand von zwei Metern. Verpflichtend ist ein Mund-nasen-schutz, außer für Kinder bis sechs Jahre.
Schweiz
Schweizer Religionsvertreter haben zuletzt gegen die Regierungsentscheidung protestiert, Gotteshäuser erst ab 8. Juni wieder für religiöse Feierlichkeiten zu öffnen. Die katholische Bischofskonferenz wandte sich mit einem Rahmenschutzkonzept an den Bundesrat und forderte eine Wiederaufnahme der öffentlichen Gottesdienste spätestens zu Pfingsten (31. Mai). Zudem veröffentlichten die Kirchen
eine Online-petition „Schluss mit Kirchen-lockdown – Ja zum Menschenrecht der Religionsfreiheit“.
Tschechien
Dort sind seit einer Woche (11. Mai) wieder bis zu 100 Personen pro Gottesdienst erlaubt. Ab 8. Juni sollen die Kirchen laut Regierungsankündigung wieder ganz freigegeben sein.
Slowakei
In der Slowakei werden seit Anfang Mai wieder öffentliche Gottesdienste mit beschränkter Teilnehmerzahl gefeiert.
Der Chef der Hygienebehörde, Jan Mikas, begründete die Sonderregelung für die Kirchen damit, dass „Glaubens- und Gewissensfreiheit im Unterschied zum Recht auf Vergnügungen etwa im Theater verfassungsrechtlich verbürgt“sei. Für Senioren und andere Risikogruppen sind gesonderte Sonntagsgottesdienste vorgesehen.
Ungarn
Auch in Ungarn können seit Anfang Mai wieder öffentliche Gottesdienste, Beerdigungen und Hochzeiten gefeiert werden, sofern die Teilnehmer entsprechende Schutzregeln einhalten. Maßgabe sind unter anderem 1,50 Meter Mindestabstand zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben.
Ausgenommen ist die Hauptstadt Budapest und der angrenzende Verwaltungsbezirk Pest, wo die Kirchen weiter nur für das individuelle Gebet Einzelner geöffnet sind.
Polen
Polen erlaubt bereits seit längerem wieder Gottesdienste mit Teilnehmerbeschränkung. In christlichen Kirchen und in den Gotteshäusern anderer Religionsgemeinschaften darf sich eine Person pro 15 Quadratmeter Fläche befinden. Von der Maskenpflicht sind Geistliche bei Messen und Seelsorge ausgenommen. KNA ► d’éiwegt Liewen: datt si dech, deen Eenzegen, dee wierklech Gott ass, kennen, an deejéinegen, deen s du geschéckt hues – Jesus Christus. Ech hunn dech op dëser Äerd verherrlecht, andeems ech dat Wierk op en Enn bruecht hunn, dat s du mir ze maache ginn has. Verherrlech du mech elo bei dir, Papp, mat där Herrlechkeet, déi ech bei dir hat, nach éier d’welt bestan huet! Ech hunn deene Mënschen, déi s du mir aus der Welt ginn hues, däin Numm bekannt gemaach. Dir hunn si gehéiert, a mir hues du si ginn, a si hunn sech un däi Wuert gehal. Elo hunn si erkannt, datt alles, wat s du mir ginn hues, vun dir kënnt. Déi Wierder, déi s du mir ginn hues, hunn ech hinne ginn. Si hunn se ugeholl, an si hu wierklech erkannt, datt ech vun dir komm sinn, a si hu gegleeft, datt s du mech geschéckt hues. Ech froe fir si. Ech froen net fir d’welt, ma fir déi, déi s du mir ginn hues, well si gehéieren dir, an alles, wat mäint ass, ass och däint, a wat däint ass, ass och mäint. Ech sinn an hinne verherrlecht. Ech sinn net méi an der Welt, si awer sinn an der Welt, an ech komme bei dech.“
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