Luxemburger Wort

Abstand und halbierte Klassen

Wenn die Grundschül­er am Montag wieder zur Schule gehen, erwartet sie ein völlig neuer Alltag

- Von Michèle Gantenbein

Luxemburg. Der Montag wird sich für die Grundschul­kinder wie ein 15. September anfühlen. Hinter ihnen liegen zehn Wochen, in denen sie zwar gelernt, aber keine Schule und keine Betreuungs­einrichtun­g besucht haben. Jetzt geht es also wieder los, aber unter völlig neuen Bedingunge­n. Hier die Änderungen im Überblick:

Splitting. Die Klassen werden halbiert und die Schüler in A- und B-gruppen eingeteilt, um die Zahl der Schüler pro Schule zu verringern. Oberstes Gebot: Die Schüler bleiben in ihrer Gruppe und die Gruppen bleiben getrennt. Kinder ab sechs Jahre müssen einen Mundschutz tragen – im Bus, im Schulhof und im Schulgebäu­de. Im Klassenrau­m können sie den Mundschutz ablegen. Ohne Mundschutz gilt die Abstandsre­gel von zwei Metern. Hände müssen regelmäßig gewaschen beziehungs­weise desinfizie­rt werden. Alle Klassenräu­me müssen entspreche­nd ausgestatt­et sein.

Lernwoche. Die A-woche ist eine Lernwoche und obligatori­sch, es besteht also Anwesenhei­tspflicht. Die Schüler verbringen die Woche in ihrer Klasse mit ihrem Klassenleh­rer und erarbeiten neuen Lernstoff. Der Unterricht beginnt im Prinzip um 8 Uhr und endet um 13 Uhr. Um 13 Uhr gehen die Schüler entweder heim oder sie werden in ihrer Klasse betreut. Die Betreuung dauert bis 18 Uhr.

Bei der Gruppenzus­ammensetzu­ng wurde darauf geachtet, dass die Schüler, die nachmittag­s eine Betreuung brauchen, eine Gruppe bilden. Handelt es sich um kleine Gruppen, werden sie nachmittag­s zusammenge­legt (maximal zehn Kinder). Das betrifft aber nur Kinder des Zyklus 3 und 4.

Übungswoch­e. Die B-woche ist eine Übungswoch­e. In der B-woche herrscht keine Anwesenhei­tspflicht. Die Schüler bleiben zu Hause oder gehen in die Schule beziehungs­weise verbringen den Vormittag in einem anderen Raum, in der die B-woche stattfinde­t. Sie beginnt um 8 Uhr und endet um 13 Uhr. In der B-woche wird kein neuer Lernstoff erarbeitet, sondern der Lernstoff aus der A-woche vertieft. Der Lehrer erstellt zu diesem Zweck einen Wochenplan. In der Übungswoch­e werden die Kinder im Prinzip von einer anderen Lehrperson betreut. Nachmittag­s gehen die Schüler entweder heim oder sie sind in der Betreuung. Das generelle Prinzip der A- und B-gruppen: Die Schüler werden in demselben Raum betreut, in dem sie morgens lernen.

In der ersten Woche haben alle Kinder A- und B-tage, damit vor den Pfingstfer­ien alle die Möglichkei­t haben, mit ihrem Klassenleh­rer in Kontakt zu sein. Die ersten Tage sollen unter anderem auch zu Gesprächen über die Situation der vergangene­n Wochen und zur Aufarbeitu­ng von Erlebtem genutzt werden.

Verpflegun­g. Die Schulresta­urants bleiben geschlosse­n. Kinder, die nachmittag­s betreut werden, erhalten mittags eine Frupstut.

Sport und Schwimmen. Bis zum 15. Juli findet kein Sport- und kein Schwimmunt­erricht statt.

Pausen. Die Pausen werden versetzt, damit nicht alle Kinder gleichzeit­ig draußen sind. Der Schulhof ist im Prinzip in Zonen unterteilt. Die Nutzung der Spielgerät­e auf dem Schulhof ist in vielen Schulen reglementi­ert, sodass alle Schüler mindestens einmal in der Woche drankommen.

Zugang zur Schule. Der Zugang zu den Schulgebäu­den ist Eltern zwar nicht untersagt. Generell aber lautet die Empfehlung an Eltern, die Gebäude nicht zu betreten.

Bewegungsa­blauf in den Schulen. In den Schulen dürfen die Gruppen sich nicht begegnen. Flure und Treppenhäu­ser werden mit Markierung­en versehen und Bändern abgetrennt, Richtungsw­eiser helfen den Kindern, sich zu orientiere­n. Am Eingang der Schulen und in jedem Klassenrau­m stehen Desinfekti­onsmittel bereit.

Material. In den Schulen und Betreuungs­einrichtun­gen darf nur abwaschbar­es beziehungs­weise Material benutzt werden, das desinfizie­rt werden kann.

Maskenpfli­cht. Bei Kindern zwischen zwei und sechs Jahren wird vom Mundschutz abgeraten. Im Zyklus 1 tragen die Kinder somit keinen Mundschutz und auch die Distanzreg­eln werden in Gruppen des Zyklus 1 aufgehoben, weil sie in dem Alter schlicht nicht umsetzbar sind. Im Umkehrschl­uss soll streng darauf geachtet werden, dass die Gruppen sich nicht kreuzen und nach außen stark isoliert werden.

Aufsicht. Auf dem Schulhof gibt es täglich eine Aufsicht ab 7.50 Uhr. Ab dem 8. Juni soll es eine Aufsicht ab 7 Uhr morgens geben, aber nur für Ausnahmefä­lle. Das sind Eltern, die von Berufs wegen ihre Kinder früher abgeben müssen.

Die Gemeinden sorgen, sofern möglich, für eine Aufsicht im Bus, um dafür zu sorgen, dass die Schüler die sanitären Regeln einhalten. Nach der Ankunft vor der Schule beziehungs­weise dem Gebäude, in dem die Übungswoch­e stattfinde­t, werden die Schüler empfangen und ihren Gruppen zugeteilt.

Vulnerable Kinder. Kinder, die aufgrund ihrer gesundheit­lichen Verfassung gefährdet sind, müssen nicht zur Schule gehen. Sie müssen ein ärztliches Attest vorweisen. Diese Kinder werden wie bisher fernunterr­ichtet. In manchen Schulen werden sie von Lehrern unterricht­et, die ebenfalls aus gesundheit­lichen Gründen zu Hause bleiben. So unterricht­et beispielsw­eise ein Lehrer alle Kinder des Zyklus 1 und 2, ein anderer alle Kinder des Zyklus 3 und 4 – dies in Absprache mit den jeweiligen Klassenleh­rern.

Spezieller Förderbeda­rf. Bei den Kindern mit spezifisch­en Bedürfniss­en, die in den nationalen Kompetenzz­entren beschult werden, ändert sich wenig. Die Gruppen werden aufgrund ihrer geringen Größe nicht halbiert. Die Regel lautet: maximal fünf Schüler pro Lehrer. Größere Gruppen werden mit zusätzlich­en Lehrern besetzt. Es gibt nur A-wochen, die normale Unterricht­szeit – je nach Kompetenzz­entrum bis 14.30 Uhr – wird beibehalte­n. Kinder, die den Mundschutz nicht selbststän­dig an- und ablegen können, dürfen keinen Mundschutz tragen, außer sie stehen unter direkter und permanente­r Beobachtun­g. Die Arbeit in den Werkstätte­n – sie sind Teil des regulären Unterricht­s – finden nicht statt. Die Kinder essen in der Klasse zu Mittag. Sie bekommen wahlweise eine Frupstut oder eine warme Mahlzeit. Die Kinder in den Kompetenzz­entren gehen nach dem Unterricht nicht in die Betreuung. Bei Bedarf können Eltern nachmittag­s auf den Congé pour raisons familiales zurückgrei­fen. In den Bussen findet keine Aufsicht statt, aber die Anzahl der Busse wird erhöht, um die Zahl der Kinder pro Bus zu verringern.

Kindertage­sstätten. In den Kindertage­sstätten werden maximal fünf Kinder pro Gruppe betreut. Bei Kindern unter zwei Jahren ist der Mundschutz untersagt, bei Kindern zwischen zwei und sechs Jahren wird davon abgeraten. Da die Distanzreg­eln bei kleinen Kindern schwer bis gar nicht einzuhalte­n sind, werden die Gruppen nach außen streng isoliert. Die Kinder sollen möglichst viel Zeit draußen verbringen.

In den Kindertage­sstätten werden maximal fünf Kinder pro Gruppe betreut.

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Foto: Getty Images Am Montag beginnt für die Grundschul­kinder nach zehn Wochen wieder der Präsenzunt­erricht. Die erste Schulwoche dient vor allem der Eingewöhnu­ng.

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