Abstand und halbierte Klassen
Wenn die Grundschüler am Montag wieder zur Schule gehen, erwartet sie ein völlig neuer Alltag
Luxemburg. Der Montag wird sich für die Grundschulkinder wie ein 15. September anfühlen. Hinter ihnen liegen zehn Wochen, in denen sie zwar gelernt, aber keine Schule und keine Betreuungseinrichtung besucht haben. Jetzt geht es also wieder los, aber unter völlig neuen Bedingungen. Hier die Änderungen im Überblick:
Splitting. Die Klassen werden halbiert und die Schüler in A- und B-gruppen eingeteilt, um die Zahl der Schüler pro Schule zu verringern. Oberstes Gebot: Die Schüler bleiben in ihrer Gruppe und die Gruppen bleiben getrennt. Kinder ab sechs Jahre müssen einen Mundschutz tragen – im Bus, im Schulhof und im Schulgebäude. Im Klassenraum können sie den Mundschutz ablegen. Ohne Mundschutz gilt die Abstandsregel von zwei Metern. Hände müssen regelmäßig gewaschen beziehungsweise desinfiziert werden. Alle Klassenräume müssen entsprechend ausgestattet sein.
Lernwoche. Die A-woche ist eine Lernwoche und obligatorisch, es besteht also Anwesenheitspflicht. Die Schüler verbringen die Woche in ihrer Klasse mit ihrem Klassenlehrer und erarbeiten neuen Lernstoff. Der Unterricht beginnt im Prinzip um 8 Uhr und endet um 13 Uhr. Um 13 Uhr gehen die Schüler entweder heim oder sie werden in ihrer Klasse betreut. Die Betreuung dauert bis 18 Uhr.
Bei der Gruppenzusammensetzung wurde darauf geachtet, dass die Schüler, die nachmittags eine Betreuung brauchen, eine Gruppe bilden. Handelt es sich um kleine Gruppen, werden sie nachmittags zusammengelegt (maximal zehn Kinder). Das betrifft aber nur Kinder des Zyklus 3 und 4.
Übungswoche. Die B-woche ist eine Übungswoche. In der B-woche herrscht keine Anwesenheitspflicht. Die Schüler bleiben zu Hause oder gehen in die Schule beziehungsweise verbringen den Vormittag in einem anderen Raum, in der die B-woche stattfindet. Sie beginnt um 8 Uhr und endet um 13 Uhr. In der B-woche wird kein neuer Lernstoff erarbeitet, sondern der Lernstoff aus der A-woche vertieft. Der Lehrer erstellt zu diesem Zweck einen Wochenplan. In der Übungswoche werden die Kinder im Prinzip von einer anderen Lehrperson betreut. Nachmittags gehen die Schüler entweder heim oder sie sind in der Betreuung. Das generelle Prinzip der A- und B-gruppen: Die Schüler werden in demselben Raum betreut, in dem sie morgens lernen.
In der ersten Woche haben alle Kinder A- und B-tage, damit vor den Pfingstferien alle die Möglichkeit haben, mit ihrem Klassenlehrer in Kontakt zu sein. Die ersten Tage sollen unter anderem auch zu Gesprächen über die Situation der vergangenen Wochen und zur Aufarbeitung von Erlebtem genutzt werden.
Verpflegung. Die Schulrestaurants bleiben geschlossen. Kinder, die nachmittags betreut werden, erhalten mittags eine Frupstut.
Sport und Schwimmen. Bis zum 15. Juli findet kein Sport- und kein Schwimmunterricht statt.
Pausen. Die Pausen werden versetzt, damit nicht alle Kinder gleichzeitig draußen sind. Der Schulhof ist im Prinzip in Zonen unterteilt. Die Nutzung der Spielgeräte auf dem Schulhof ist in vielen Schulen reglementiert, sodass alle Schüler mindestens einmal in der Woche drankommen.
Zugang zur Schule. Der Zugang zu den Schulgebäuden ist Eltern zwar nicht untersagt. Generell aber lautet die Empfehlung an Eltern, die Gebäude nicht zu betreten.
Bewegungsablauf in den Schulen. In den Schulen dürfen die Gruppen sich nicht begegnen. Flure und Treppenhäuser werden mit Markierungen versehen und Bändern abgetrennt, Richtungsweiser helfen den Kindern, sich zu orientieren. Am Eingang der Schulen und in jedem Klassenraum stehen Desinfektionsmittel bereit.
Material. In den Schulen und Betreuungseinrichtungen darf nur abwaschbares beziehungsweise Material benutzt werden, das desinfiziert werden kann.
Maskenpflicht. Bei Kindern zwischen zwei und sechs Jahren wird vom Mundschutz abgeraten. Im Zyklus 1 tragen die Kinder somit keinen Mundschutz und auch die Distanzregeln werden in Gruppen des Zyklus 1 aufgehoben, weil sie in dem Alter schlicht nicht umsetzbar sind. Im Umkehrschluss soll streng darauf geachtet werden, dass die Gruppen sich nicht kreuzen und nach außen stark isoliert werden.
Aufsicht. Auf dem Schulhof gibt es täglich eine Aufsicht ab 7.50 Uhr. Ab dem 8. Juni soll es eine Aufsicht ab 7 Uhr morgens geben, aber nur für Ausnahmefälle. Das sind Eltern, die von Berufs wegen ihre Kinder früher abgeben müssen.
Die Gemeinden sorgen, sofern möglich, für eine Aufsicht im Bus, um dafür zu sorgen, dass die Schüler die sanitären Regeln einhalten. Nach der Ankunft vor der Schule beziehungsweise dem Gebäude, in dem die Übungswoche stattfindet, werden die Schüler empfangen und ihren Gruppen zugeteilt.
Vulnerable Kinder. Kinder, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Verfassung gefährdet sind, müssen nicht zur Schule gehen. Sie müssen ein ärztliches Attest vorweisen. Diese Kinder werden wie bisher fernunterrichtet. In manchen Schulen werden sie von Lehrern unterrichtet, die ebenfalls aus gesundheitlichen Gründen zu Hause bleiben. So unterrichtet beispielsweise ein Lehrer alle Kinder des Zyklus 1 und 2, ein anderer alle Kinder des Zyklus 3 und 4 – dies in Absprache mit den jeweiligen Klassenlehrern.
Spezieller Förderbedarf. Bei den Kindern mit spezifischen Bedürfnissen, die in den nationalen Kompetenzzentren beschult werden, ändert sich wenig. Die Gruppen werden aufgrund ihrer geringen Größe nicht halbiert. Die Regel lautet: maximal fünf Schüler pro Lehrer. Größere Gruppen werden mit zusätzlichen Lehrern besetzt. Es gibt nur A-wochen, die normale Unterrichtszeit – je nach Kompetenzzentrum bis 14.30 Uhr – wird beibehalten. Kinder, die den Mundschutz nicht selbstständig an- und ablegen können, dürfen keinen Mundschutz tragen, außer sie stehen unter direkter und permanenter Beobachtung. Die Arbeit in den Werkstätten – sie sind Teil des regulären Unterrichts – finden nicht statt. Die Kinder essen in der Klasse zu Mittag. Sie bekommen wahlweise eine Frupstut oder eine warme Mahlzeit. Die Kinder in den Kompetenzzentren gehen nach dem Unterricht nicht in die Betreuung. Bei Bedarf können Eltern nachmittags auf den Congé pour raisons familiales zurückgreifen. In den Bussen findet keine Aufsicht statt, aber die Anzahl der Busse wird erhöht, um die Zahl der Kinder pro Bus zu verringern.
Kindertagesstätten. In den Kindertagesstätten werden maximal fünf Kinder pro Gruppe betreut. Bei Kindern unter zwei Jahren ist der Mundschutz untersagt, bei Kindern zwischen zwei und sechs Jahren wird davon abgeraten. Da die Distanzregeln bei kleinen Kindern schwer bis gar nicht einzuhalten sind, werden die Gruppen nach außen streng isoliert. Die Kinder sollen möglichst viel Zeit draußen verbringen.
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In den Kindertagesstätten werden maximal fünf Kinder pro Gruppe betreut.