Luxemburger Wort

In den Fängen des Partners

Prozesse wegen häuslicher Gewalt: Anklage fordert Haftstrafe­n mit Bewährung

- Von Sophie Hermes

Luxemburg. Wer die Hand gegen seinen Partner erhebt, muss mit Folgen rechnen. So standen gestern zwei Männer vor Gericht, nachdem sie ihrer Partnerin zum wiederholt­en Male Schläge zugeführt hatten. Beide zeigten allerdings nur wenig Einsicht und müssen nun mit einer Bewährungs­strafe rechnen. Während die Beziehung des einen Mannes nach der Tat in die Brüche ging, lebt der andere weiterhin mit seiner Ehefrau zusammen.

„Es war wie eine Explosion“

In einer Wohnung in Niederkorn kommt es am 26. März vergangene­n Jahres zu einer Auseinande­rsetzung zwischen einem Mann und seiner Frau. „Ich nahm an dem Morgen an einem Luxemburgi­schkurs teil“, erklärte das Opfer im ersten Fall vor Gericht. Sie sei gegen 11.30 Uhr nach Hause gekommen – der Ansicht ihres Partners nach zu spät.

Dieser hatte zu dem Zeitpunkt nämlich schon Alkohol getrunken, wurde aggressiv und nahm die Erklärunge­n der Frau nicht an. „Es war wie eine Explosion“, erklärte die Frau weiter. Der Mann habe sie angeschrie­n, sie dann an den Haaren gezogen und mit dem Kopf gegen den Herd gestoßen. Zudem habe er gedroht, er werde sie umbringen. „Ich wollte mich verteidige­n, hatte aber nicht genug Kraft“, so die Frau.

Es war einer von mehreren Vorfällen, der allerdings so heftig war, dass die Frau die Polizei verständig­te. Diese sprach eine Wegweisung aus. Die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft forderte im Prozess nun eine zwölfmonat­ige Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann, sowie eine Geldbuße. Der Mann habe wohl bei der Polizei jegliche Schuld von sich gewiesen, dennoch sei die Version des Opfers kohärent und stimme auch mit jenen Spuren überein, die von der Polizei am Tatort festgestel­lt worden waren.

Porzellan geht zu Bruch

In Bad Mondorf musste die Polizei unterdesse­n am 8. Dezember vergangene­n Jahres wegen häuslicher Gewalt eingreifen. Auch dort war es zu einer Auseinande­rsetzung gekommen, nachdem der Mann Alkohol getrunken hatte. Dabei hatte er nicht nur Porzellan auf den Boden geworfen, sondern seine Frau auch an den Haaren gezogen und ihr Schläge im Kopfbereic­h zugefügt. Den Anruf der Frau bei der Polizei konnte der Angreifer noch unterbinde­n, die Flucht des Opfers zum Nachbarn allerdings nicht.

Sie habe keine schlimmen Verletzung­en davongetra­gen, erklärte die Frau vor Gericht. Sie hatte ihrem Mann nach dem Vorfall eine zweite Chance gegeben und betonte, dass sich die Situation mittlerwei­le gebessert habe. Bei ihrem Mann sei eine Diabetes-erkrankung festgestel­lt worden, weshalb er nicht mehr so viel Alkohol trinke. Der Mann versuchte seinerseit­s, seiner Partnerin die Schuld in die Schuhe zu schieben. Allerdings mit wenig Erfolg, denn die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft schenkte den Aussagen des Opfers Glauben. Sie forderte eine sechsmonat­ige Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann, sowie eine Geldstrafe.

In beiden Fällen ergeht das Urteil am 18. Juni.

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Foto: Pierre Matgé Die Richter geben das Urteil in beiden Fällen am 18. Juni bekannt.

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