Der Schutz im Mittelpunkt
Was Gläubige beim Besuch von Gottesdiensten nun beachten müssen
Auf diesen Tag haben viele Gläubige seit Mitte März gewartet: Ab heute und damit rechtzeitig zum Pfingstfest ist es in Luxemburg wieder erlaubt, öffentliche Gottesdienste zu feiern. Die Zeit, in der man Messen nur im Fernsehen, Radio oder Internet verfolgen konnte, ist damit vorbei. Doch nicht in allen Kirchen des Landes wird es in den kommenden Monaten Messen, Andachten, Rosenkränze oder eucharistische Anbetungen geben; einige Kirchen sind nicht geeignet, um die strengen Sicherheitsvorgaben umsetzen zu können. Wie genau diese aussehen, regelt ein Schutzkonzept des Erzbistums, das von den zuständigen staatlichen Behörden geprüft wurde.
„Unser Dienst besteht in der jetzigen Situation auch darin, den an der Liturgie Beteiligten und den Mitfeiernden den größtmöglichen Schutz zukommen zu lassen“, heißt es in dem Papier, das auf www.cathol.lu abrufbar ist. In den vergangenen Tagen haben die Pfarreien gemäß dem Konzept Maßnahmen ergriffen.
Nur mit Anmeldung zur Kirche
Die wichtigste Neuerung: „Aufgrund der beschränkten Verfügbarkeit von Sitzplätzen, ist eine Voranmeldung zum Gottesdienst erforderlich“, heißt es. Dies ist nur auf einem einzigen Weg möglich: per Telefon und für jeden Gottesdienst neu. Das Erzbistum versichert, dass ausschließlich Name und Vorname der Besucher notiert werden und die Daten nach der Messe umgehend vernichtet werden.
Die Pfarreien müssen dafür Sorge tragen, dass die Türgriffe zur Sakristei und zur Kirche vor und nach dem Gottesdienst mit Desinfektionsmitteln behandelt werden. Zudem müssen an den Eingängen Desinfektionsmittel bereitgestellt werden, damit sich die
Teilnehmer beim Betreten der Kirche die Hände desinfizieren können.
Schon beim Betreten der Kirche sollen die Gläubigen darauf achten, dass sie einen Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Besuchern oder Angehörigen eines anderen Haushalts einhalten. Um die Abstände einschätzen zu können, helfen entsprechende Markierungen auf dem Fußboden. Wo dies möglich ist, werden in den Kirchen Einbahnwege gekennzeichnet.
Wenn man in die Kirche kommt, muss man eine Maske zumindest bis zur Ankunft auf dem Sitzplatz tragen. „Es wird empfohlen, dass der Mundschutz auch während des Gottesdienstes getragen wird“, schreibt das Erzbistum.
In den Kirchen kennzeichnen farbliche Markierungen, auf welche Plätze man sich setzen darf. So soll sichergestellt werden, dass zwischen den Teilnehmern zwei Meter Abstand nach rechts, links, vorne und hinten gegeben ist. Menschen, die in einer Hausgemeinschaft wohnen, werden jedoch nicht voneinander getrennt. Stehplätze sind nicht erlaubt.
Anders als vor Corona dürfen keine Liederbücher ausgelegt werden. Auch müssen die Weihwasserbecken leer bleiben und der Friedensgruß durch Händedruck entfällt.
Die Kommunion wird jedoch ausgeteilt. Dafür muss sich der Priester die Hände desinfizieren und eine Schutzmaske tragen. Hostien dürfen in den kommenden Monaten nur auf die Hand gereicht werden. Dabei sollen Priester
und Gläubige still sein; der sonst übliche Dialog „Der Leib Christi“, auf den die Gläubigen mit „Amen“antworten, wird stattdessen vor dem Kommuniongang gemeinsam gesprochen.
Ein Kollektenkörbchen darf während des Gottesdienstes nicht rundgereicht werden. Besucher können jedoch am Ausgang eine Opfergabe abgeben.
Keine Prozessionen und Trauungen Ostern, Weißer Sonntag, Christi Himmelfahrt, die Oktave: Die Liste an Festen, die nicht in der üblichen Form stattfinden konnten, ist lang. Zwar sind ab sofort wieder Messen erlaubt, doch das Erzbistum hat Prozessionen vorerst bis zum Beginn der Sommerferien untersagt. Das betrifft die beliebten Fronleichnamsprozessionen. Ob es an Mariä Himmelfahrt (15. August) wieder Umzüge geben kann, ist noch nicht absehbar.
Auch Taufen und Trauungen sollen nach den Vorgaben nicht vor Mitte September gefeiert werden. Jedoch sind Begräbnismessen wieder möglich – wenn auch unter den geltenden Vorgaben samt vorheriger Anmeldung. Die Angehörigen sollen von den Pfarreien über die maximale Anzahl der Sitzplätze und die geltenden Schutzbestimmungen vorab informiert werden.
Menschen, die Corona-symptome aufweisen, sind nicht zur Feier zugelassen. Darüber hinaus gilt, dass alle aktiv Mitwirkenden an der Liturgie mit verdächtigen Symptomen erst dann zum Gottesdienst zugelassen sind, wenn ein Test mit negativem Coronabefund vorliegt oder der Betroffene vollständig genesen ist. Bei Ministranten, die noch zur Schule gehen, sind nur ein einziger pro Gottesdienst zugelassen.
Wer trotz der Sicherheitsvorkehrungen noch nicht wieder zur Kirche gehen möchte, für den gilt: Der Erzbischof entbindet weiterhin von der Sonntagspflicht.
Zwischen den Teilnehmern gelten zwei Meter Abstand in alle Richtungen.