Luxemburger Wort

Der Schutz im Mittelpunk­t

Was Gläubige beim Besuch von Gottesdien­sten nun beachten müssen

- Von Michael Merten

Auf diesen Tag haben viele Gläubige seit Mitte März gewartet: Ab heute und damit rechtzeiti­g zum Pfingstfes­t ist es in Luxemburg wieder erlaubt, öffentlich­e Gottesdien­ste zu feiern. Die Zeit, in der man Messen nur im Fernsehen, Radio oder Internet verfolgen konnte, ist damit vorbei. Doch nicht in allen Kirchen des Landes wird es in den kommenden Monaten Messen, Andachten, Rosenkränz­e oder eucharisti­sche Anbetungen geben; einige Kirchen sind nicht geeignet, um die strengen Sicherheit­svorgaben umsetzen zu können. Wie genau diese aussehen, regelt ein Schutzkonz­ept des Erzbistums, das von den zuständige­n staatliche­n Behörden geprüft wurde.

„Unser Dienst besteht in der jetzigen Situation auch darin, den an der Liturgie Beteiligte­n und den Mitfeiernd­en den größtmögli­chen Schutz zukommen zu lassen“, heißt es in dem Papier, das auf www.cathol.lu abrufbar ist. In den vergangene­n Tagen haben die Pfarreien gemäß dem Konzept Maßnahmen ergriffen.

Nur mit Anmeldung zur Kirche

Die wichtigste Neuerung: „Aufgrund der beschränkt­en Verfügbark­eit von Sitzplätze­n, ist eine Voranmeldu­ng zum Gottesdien­st erforderli­ch“, heißt es. Dies ist nur auf einem einzigen Weg möglich: per Telefon und für jeden Gottesdien­st neu. Das Erzbistum versichert, dass ausschließ­lich Name und Vorname der Besucher notiert werden und die Daten nach der Messe umgehend vernichtet werden.

Die Pfarreien müssen dafür Sorge tragen, dass die Türgriffe zur Sakristei und zur Kirche vor und nach dem Gottesdien­st mit Desinfekti­onsmitteln behandelt werden. Zudem müssen an den Eingängen Desinfekti­onsmittel bereitgest­ellt werden, damit sich die

Teilnehmer beim Betreten der Kirche die Hände desinfizie­ren können.

Schon beim Betreten der Kirche sollen die Gläubigen darauf achten, dass sie einen Mindestabs­tand von zwei Metern zu anderen Besuchern oder Angehörige­n eines anderen Haushalts einhalten. Um die Abstände einschätze­n zu können, helfen entspreche­nde Markierung­en auf dem Fußboden. Wo dies möglich ist, werden in den Kirchen Einbahnweg­e gekennzeic­hnet.

Wenn man in die Kirche kommt, muss man eine Maske zumindest bis zur Ankunft auf dem Sitzplatz tragen. „Es wird empfohlen, dass der Mundschutz auch während des Gottesdien­stes getragen wird“, schreibt das Erzbistum.

In den Kirchen kennzeichn­en farbliche Markierung­en, auf welche Plätze man sich setzen darf. So soll sichergest­ellt werden, dass zwischen den Teilnehmer­n zwei Meter Abstand nach rechts, links, vorne und hinten gegeben ist. Menschen, die in einer Hausgemein­schaft wohnen, werden jedoch nicht voneinande­r getrennt. Stehplätze sind nicht erlaubt.

Anders als vor Corona dürfen keine Liederbüch­er ausgelegt werden. Auch müssen die Weihwasser­becken leer bleiben und der Friedensgr­uß durch Händedruck entfällt.

Die Kommunion wird jedoch ausgeteilt. Dafür muss sich der Priester die Hände desinfizie­ren und eine Schutzmask­e tragen. Hostien dürfen in den kommenden Monaten nur auf die Hand gereicht werden. Dabei sollen Priester

und Gläubige still sein; der sonst übliche Dialog „Der Leib Christi“, auf den die Gläubigen mit „Amen“antworten, wird stattdesse­n vor dem Kommuniong­ang gemeinsam gesprochen.

Ein Kollektenk­örbchen darf während des Gottesdien­stes nicht rundgereic­ht werden. Besucher können jedoch am Ausgang eine Opfergabe abgeben.

Keine Prozession­en und Trauungen Ostern, Weißer Sonntag, Christi Himmelfahr­t, die Oktave: Die Liste an Festen, die nicht in der üblichen Form stattfinde­n konnten, ist lang. Zwar sind ab sofort wieder Messen erlaubt, doch das Erzbistum hat Prozession­en vorerst bis zum Beginn der Sommerferi­en untersagt. Das betrifft die beliebten Fronleichn­amsprozess­ionen. Ob es an Mariä Himmelfahr­t (15. August) wieder Umzüge geben kann, ist noch nicht absehbar.

Auch Taufen und Trauungen sollen nach den Vorgaben nicht vor Mitte September gefeiert werden. Jedoch sind Begräbnism­essen wieder möglich – wenn auch unter den geltenden Vorgaben samt vorheriger Anmeldung. Die Angehörige­n sollen von den Pfarreien über die maximale Anzahl der Sitzplätze und die geltenden Schutzbest­immungen vorab informiert werden.

Menschen, die Corona-symptome aufweisen, sind nicht zur Feier zugelassen. Darüber hinaus gilt, dass alle aktiv Mitwirkend­en an der Liturgie mit verdächtig­en Symptomen erst dann zum Gottesdien­st zugelassen sind, wenn ein Test mit negativem Coronabefu­nd vorliegt oder der Betroffene vollständi­g genesen ist. Bei Ministrant­en, die noch zur Schule gehen, sind nur ein einziger pro Gottesdien­st zugelassen.

Wer trotz der Sicherheit­svorkehrun­gen noch nicht wieder zur Kirche gehen möchte, für den gilt: Der Erzbischof entbindet weiterhin von der Sonntagspf­licht.

Zwischen den Teilnehmer­n gelten zwei Meter Abstand in alle Richtungen.

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Foto: Michael Merten In den Luxemburge­r Kirchen wurden Sitzreihen und einzelne Plätze gesperrt.

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