Consulting für Gemeinden
Wann der Einsatz von externen Dienstleistern/beratern sinnvoll ist
Ich beziehe mich hier auf die Artikel vom 15. Mai „Plädoyer für einen New Deal“sowie auf den dazugehörigen Leserbrief „Im Zweifel für den lokalen Handwerker“vom 13. Mai. Meine Meinung ist, dass die Diskussion über den Einsatz von externen Dienstleistern/beratern differenzierter betrachtet werden sollte. Grundsätzlich gilt, dass die Beauftragung von Beratern – wie alle anderen Vergaben auch – ein Abwägungsergebnis von Sinnhaftigkeit, dem verfolgten Ziel, dem zu erwartenden Nutzen und der Wirtschaftlichkeit sein muss.
Seit über 20 Jahren habe ich im Bereich der Projektsteuerung von Bauprojekten hautnah erfahren, dass der Beruf eines externen Projektsteuerers eigentlich obsolet wäre, so der Bauherr, der Architekt, die Planer und die ausführenden Firmen ihre Arbeiten korrekt erbringen und die notwendige Kommunikation gewährleisten würden. Die Anzahl der Projekte, welche mit einer Projektsteuerung abgewickelt werden, nehmen jedoch zu.
Da Projekte zusätzlich auch zunehmend komplexer und umfassender werden, ist es häufig berechtigt und sinnvoll auf externe Unterstützung zurückzugreifen. Bei der Auswahl dieser Unterstützung spielt das Thema „Qualität der Beratungsleistung“eine zentrale Rolle. Diese setzt sich aus der Fachkenntnis des Beraters, die berufliche Erfahrung und Referenzen von zufriedenen Kunden zusammen. Die Qualität des Endergebnisses kann häufig im Vorfeld nur schwer abgeschätzt werden. Der Auftraggeber kann und sollte vor Vergabe messbare Ziele definieren. Ein Mindestmaß an Qualität liefern darüber hinaus die Ausbildung des Beraters, die Weiterbildung, Zertifizierungen wie RICS ...
Grundsätzlich handelt es sich bei der Beratung um eine kostenpflichtige Dienstleistung, welche viele Vorteile bietet. Dazu zählen z. B. die unabhängige Moderation von Prozessen und Besprechungen, ein übergeordnetes Reporting, ein unabhängiges Controlling (Kostenüberwachung, Terminsteuerung) sowie die punktuelle Unterstützung der personellen Ressourcen. Darüber hinaus können Fachthemen punktuell erarbeitet werden sowie unabhängige Entscheidungsvorlagen erarbeitet werden, welche dann intern als Diskussionsgrundlage dienen. Der Einsatz von Dritten kann im auch zu einer objektiveren Arbeitsebene
für alle Beteiligten führen. Hinsichtlich dem Ansatzes des antizyklischen Handelns von Gemeinden (Stichwort „New Deal“) ist zu sagen, dass dieser zwar richtig ist. Jedoch bestehen auch bei Gemeinden und dem Staat budgetäre Sachzwänge. Für eine gewisse Zeit wird es möglich sein, das Investitionsniveau der öffentlichen Hand hoch zu halten und so eine zu rasche und radikale Abkühlung der Wirtschaft zu verlangsamen. Jedoch gilt zu hoffen, dass die private Wirtschaft wieder genügend an Fahrt aufnimmt, bevor die öffentliche Hand ihre Ausgaben reduziert, um selber nicht in ein unerwünschtes Ungleichgewicht zu geraten. Ein Lob für die bisherigen öffentlichen Unterstützungen und #Neistartletzebuerg.
Eric Rosin,
Tetingen