Luxemburger Wort

Trennung mit Folgen

Häusliche Gewalt: dreijährig­e Haftstrafe gegen Angeklagte­n gefordert

- Von Sophie Hermes

Luxemburg. Drei Jahre Haft, die allerdings unter der Auflage, dass sich der Angeklagte weiterhin von seiner Ex-frau fernhält, zur Bewährung ausgesetzt werden können: So lautete gestern die Forderung der Staatsanwa­ltschaft zum Abschluss eines Prozesses um häusliche Gewalt.

Der Mann soll seine Frau, von der er mittlerwei­le geschieden ist, während der 20-jährigen Ehe immer wieder geschlagen und bedroht haben. Zudem soll er versucht haben, sie zu vergewalti­gen. Am 24. Januar 2016 eskalierte die Situation in der Wohnung in Schiffling­en derart, dass die Frau die Polizei verständig­te. Obwohl in dieser Nacht eine Wegweisung ausgesproc­hen worden war, bekam die Frau erst über ein Jahr später Ruhe. Denn der Beschuldig­te nahm nach dem Vorfall vom 24. Januar 2016 immer wieder Kontakt zur Frau – obwohl ihm dies verboten war – auf und verfolgte sie gar mehrmals mit seinem Wagen. Erst nach einem erneuten Polizeiein­satz im Februar 2017 hörte dies auf.

Mehrere Verstöße

Der Vertreter der Staatsanwa­ltschaft sprach von einem sehr eifersücht­igen Angeklagte­n, der die Trennung von seiner Frau einfach nicht verkraften konnte. Diese habe ihrerseits jahrelang unter der Besitzgier ihres mittlerwei­le Exmannes gelitten. Ein psychiatri­scher Gutachter habe bei ihr denn auch eine posttrauma­tische Störung festgestel­lt.

Dem Ankläger zufolge sind die Tatbeständ­e der Körperverl­etzung und der Drohungen in mehreren Fällen denn auch gegeben, ebenso wie die versuchte Vergewalti­gung am 24. Januar 2016. Von einer Freiheitsb­eraubung, wie sie dem Beschuldig­ten zunächst vorgeworfe­n worden war, könne man unterdesse­n nicht sprechen, da es der Frau aus eigenen Mitteln gelungen war, aus dem Schlafzimm­er zu flüchten. Zudem könne er nicht zweifelsfr­ei beweisen, dass es während der Beziehung tatsächlic­h zu Vergewalti­gungen gekommen sei. Die Frau hatte von Vorfällen gesprochen, zu denen es gekommen sei, nachdem sie Beruhigung­smittel eingenomme­n hatte.

Dennoch kommen weitere Tatbeständ­e hinzu. Denn der Mann habe, so der Ankläger, gegen die Bedingunge­n, die mit der Wegweisung einherging­en, verstoßen. Zudem habe er der Frau nach der Trennung nachgestel­lt.

Angeklagte­r sieht sich als Opfer

Der Beschuldig­te hatte seinerseit­s vor Gericht fast alle Vorwürfe abgestritt­en und sich selbst als Opfer dargestell­t. Seiner Auffassung nach soll die Frau nämlich vorsätzlic­h gehandelt haben, um ihm Schaden zuzufügen. Er habe ihr unterdesse­n nichts Schlechtes gewollt.

Der Beschuldig­te hatte lediglich zugegeben, dass er nach der Trennung Kontakt zur Frau aufgenomme­n hatte – allerdings nur, weil er finanziell­e Angelegenh­eiten klären wollte. So soll die Frau die gemeinsame Visakarte genutzt haben, wodurch es bei ihm zu einer Gehaltspfä­ndung gekommen sei. Dass dies tatsächlic­h aber der Grund gewesen sein soll, warum der Mann der Frau im Februar 2017 hinterherf­uhr, wollte der Vertreter der Staatsanwa­ltschaft nicht glauben. „Um 1 Uhr morgens fährt kein normaler Mensch bei seine

Frau, um über Finanzen zu diskutiere­n“, erklärte er. Man könne solche Angelegenh­eiten über Anwälte oder per Post regeln, nicht aber durch eine Verfolgung­sjagd.

Die vorsitzend­e Richterin hatte zuvor bereits angemerkt, dass 1 Uhr nachts für eine solche Aussprache nicht unbedingt der passende Moment sei und die Aussagen des Beschuldig­ten vor Gericht und bei der Polizei zudem nicht komplett übereinsti­mmten.

Neben einer Bewährungs­strafe muss der Angeklagte zudem mit finanziell­en Folgen rechnen. Die Frau forderte nämlich Schadeners­atz in Höhe von insgesamt 32 300 Euro.

Die Richter geben ihr Urteil am 2. Juli bekannt.

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Foto: Pierre Matgé Das Urteil in diesem Verfahren am Bezirksger­icht Luxemburg ergeht am 2. Juli.

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