Trennung mit Folgen
Häusliche Gewalt: dreijährige Haftstrafe gegen Angeklagten gefordert
Luxemburg. Drei Jahre Haft, die allerdings unter der Auflage, dass sich der Angeklagte weiterhin von seiner Ex-frau fernhält, zur Bewährung ausgesetzt werden können: So lautete gestern die Forderung der Staatsanwaltschaft zum Abschluss eines Prozesses um häusliche Gewalt.
Der Mann soll seine Frau, von der er mittlerweile geschieden ist, während der 20-jährigen Ehe immer wieder geschlagen und bedroht haben. Zudem soll er versucht haben, sie zu vergewaltigen. Am 24. Januar 2016 eskalierte die Situation in der Wohnung in Schifflingen derart, dass die Frau die Polizei verständigte. Obwohl in dieser Nacht eine Wegweisung ausgesprochen worden war, bekam die Frau erst über ein Jahr später Ruhe. Denn der Beschuldigte nahm nach dem Vorfall vom 24. Januar 2016 immer wieder Kontakt zur Frau – obwohl ihm dies verboten war – auf und verfolgte sie gar mehrmals mit seinem Wagen. Erst nach einem erneuten Polizeieinsatz im Februar 2017 hörte dies auf.
Mehrere Verstöße
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft sprach von einem sehr eifersüchtigen Angeklagten, der die Trennung von seiner Frau einfach nicht verkraften konnte. Diese habe ihrerseits jahrelang unter der Besitzgier ihres mittlerweile Exmannes gelitten. Ein psychiatrischer Gutachter habe bei ihr denn auch eine posttraumatische Störung festgestellt.
Dem Ankläger zufolge sind die Tatbestände der Körperverletzung und der Drohungen in mehreren Fällen denn auch gegeben, ebenso wie die versuchte Vergewaltigung am 24. Januar 2016. Von einer Freiheitsberaubung, wie sie dem Beschuldigten zunächst vorgeworfen worden war, könne man unterdessen nicht sprechen, da es der Frau aus eigenen Mitteln gelungen war, aus dem Schlafzimmer zu flüchten. Zudem könne er nicht zweifelsfrei beweisen, dass es während der Beziehung tatsächlich zu Vergewaltigungen gekommen sei. Die Frau hatte von Vorfällen gesprochen, zu denen es gekommen sei, nachdem sie Beruhigungsmittel eingenommen hatte.
Dennoch kommen weitere Tatbestände hinzu. Denn der Mann habe, so der Ankläger, gegen die Bedingungen, die mit der Wegweisung einhergingen, verstoßen. Zudem habe er der Frau nach der Trennung nachgestellt.
Angeklagter sieht sich als Opfer
Der Beschuldigte hatte seinerseits vor Gericht fast alle Vorwürfe abgestritten und sich selbst als Opfer dargestellt. Seiner Auffassung nach soll die Frau nämlich vorsätzlich gehandelt haben, um ihm Schaden zuzufügen. Er habe ihr unterdessen nichts Schlechtes gewollt.
Der Beschuldigte hatte lediglich zugegeben, dass er nach der Trennung Kontakt zur Frau aufgenommen hatte – allerdings nur, weil er finanzielle Angelegenheiten klären wollte. So soll die Frau die gemeinsame Visakarte genutzt haben, wodurch es bei ihm zu einer Gehaltspfändung gekommen sei. Dass dies tatsächlich aber der Grund gewesen sein soll, warum der Mann der Frau im Februar 2017 hinterherfuhr, wollte der Vertreter der Staatsanwaltschaft nicht glauben. „Um 1 Uhr morgens fährt kein normaler Mensch bei seine
Frau, um über Finanzen zu diskutieren“, erklärte er. Man könne solche Angelegenheiten über Anwälte oder per Post regeln, nicht aber durch eine Verfolgungsjagd.
Die vorsitzende Richterin hatte zuvor bereits angemerkt, dass 1 Uhr nachts für eine solche Aussprache nicht unbedingt der passende Moment sei und die Aussagen des Beschuldigten vor Gericht und bei der Polizei zudem nicht komplett übereinstimmten.
Neben einer Bewährungsstrafe muss der Angeklagte zudem mit finanziellen Folgen rechnen. Die Frau forderte nämlich Schadenersatz in Höhe von insgesamt 32 300 Euro.
Die Richter geben ihr Urteil am 2. Juli bekannt.