Handlungsbedarf
Luxemburg verfügt seit 2003 über ein strenges Gesetz zur häuslichen Gewalt. Darauf belassen will man es aber nicht. Ein Kooperationskomitee, in dem Akteure aus den unterschiedlichsten Bereichen zusammenkommen, beschäftigt sich ständig mit der Thematik, um bestmöglich gegen das Phänomen vorgehen zu können. Ziel ist es, den Opfern von häuslicher Gewalt verstärkt helfen zu können.
Auf einige Hürden wurde dabei schon hingewiesen. Zum einen erschwert das Datenschutzgesetz es, einen Einblick in Taten zu bekommen, die mehrere Jahre zurückliegen.
Wäre dies möglich, könnte Wiederholungstätern unter Umständen schneller das Handwerk gelegt werden.
Zum anderen nimmt die digitale Gewalt immer weiter zu. Juristische Anpassungen seien in diesem Bereich durchaus nötig, erklärt Laurent Seck von der Staatsanwaltschaft.
Laut Ministerin Taina Bofferding befasse sich eine interministerielle Arbeitsgruppe zudem damit, wie die Kontrolle nach Wegweisungen effizienter gestaltet werden könnte und ob das Tragen von elektronischen Fesseln in diesem Bereich eventuell eine Möglichkeit wäre.