Luxemburger Wort

Handlungsb­edarf

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Luxemburg verfügt seit 2003 über ein strenges Gesetz zur häuslichen Gewalt. Darauf belassen will man es aber nicht. Ein Kooperatio­nskomitee, in dem Akteure aus den unterschie­dlichsten Bereichen zusammenko­mmen, beschäftig­t sich ständig mit der Thematik, um bestmöglic­h gegen das Phänomen vorgehen zu können. Ziel ist es, den Opfern von häuslicher Gewalt verstärkt helfen zu können.

Auf einige Hürden wurde dabei schon hingewiese­n. Zum einen erschwert das Datenschut­zgesetz es, einen Einblick in Taten zu bekommen, die mehrere Jahre zurücklieg­en.

Wäre dies möglich, könnte Wiederholu­ngstätern unter Umständen schneller das Handwerk gelegt werden.

Zum anderen nimmt die digitale Gewalt immer weiter zu. Juristisch­e Anpassunge­n seien in diesem Bereich durchaus nötig, erklärt Laurent Seck von der Staatsanwa­ltschaft.

Laut Ministerin Taina Bofferding befasse sich eine interminis­terielle Arbeitsgru­ppe zudem damit, wie die Kontrolle nach Wegweisung­en effiziente­r gestaltet werden könnte und ob das Tragen von elektronis­chen Fesseln in diesem Bereich eventuell eine Möglichkei­t wäre.

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