Angeklagter gelobt Besserung
Auseinandersetzung zwischen Jugendbanden in Esch: 30-jähriger Mann erklärt sich vor Gericht
Luxemburg. Wegen seiner Verwicklung in eine Schlägerei zwischen zwei Jugendbanden war ein heute 30-jähriger Mann im Juli 2018 zu einer einjährigen Haftstrafe und einer Geldstrafe in Höhe von 1 500 Euro verurteilt worden. Bei dem Vorfall in der Nacht zum 11. Februar 2012 in Esch/alzette waren einem jungen Mann mehrere Stichwunden im Rücken zugefügt worden, wodurch das Opfer eine längere Zeit arbeitsunfähig war.
Während fünf der Beschuldigten zumindest für einen Teil der Haftstrafe eine Bewährung zugesprochen worden war, war dies bei Delson G. nicht der Fall. Er hatte dem Prozess 2018 nämlich nicht beigewohnt, wodurch den Richtern keine andere Möglichkeit blieb, als eine feste Haftstrafe gegen ihn auszusprechen. Nun legte der junge Mann gegen die Entscheidung Einspruch ein.
Er habe vor zwei Jahren keine feste Wohnadresse gehabt, weshalb ihn die Vorladung damals nicht erreicht hatte. Nun wolle er sich zum einen erklären, zum anderen aber auch einer festen Haftstrafe entkommen.
„Ich erinnere mich sehr gut an den Abend“, sagte Delson G. Mitglieder beider Banden seien in jener Nacht in Autos unterwegs gewesen. Das spätere Opfer sei dann
Auf Haft würde der Beschuldigte gerne verzichten. ausgestiegen und habe eine Machete bei sich getragen. Da das Opfer und seine Bande sich allerdings in Unterzahl befanden, habe der Mann die Flucht ergriffen und sei – immer noch mit der Machete in der Hand – gestürzt. Am Boden liegend, habe das Opfer weiterhin mit der Waffe hantiert.
Dass Delson G. dem Mann mit einem Kabel auf die Hand geschlagen hatte, stritt er nicht ab. Er habe dies allerdings nur getan, um den Mann zu entwaffnen und somit zu vermeiden, dass weitere Personen verletzt würden.
Bewährung oder Arbeit
Delson G., der bereits mehrmals verurteilt wurde, versuche mittlerweile, sein Leben in den Griff zu bekommen, und sei beim Arbeitsamt eingeschrieben. Zudem habe er eine Partnerin an seiner Seite, mit der er ein Kind erwarte.
Da der Vorfall aus dem Jahr 2012 vor den weiteren Verurteilungen stattfand, sei eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung möglich, betonte Me Nicky Stoffel, die Anwältin des Beschuldigten. Der Angeklagte zeige sich allerdings auch damit einverstanden, Arbeiten im Dienste der Allgemeinheit zu erledigen.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft betonte, dass man sich eine Bewährung verdienen müsse. Bei seinen bisherigen Verurteilungen habe sich der Angeklagte allerdings nie an die Bedingungen der Bewährung gehalten. Arbeiten im Dienste der Allgemeinheit würden dem Mann allerdings wohl nicht schaden. Dafür müssten die Richter die Strafe allerdings auf maximal sechs Monate herunterbrechen.
Diese werden ihre Entscheidung am 1. Juli bekannt geben. SH