Luxemburger Wort

Angeklagte­r gelobt Besserung

Auseinande­rsetzung zwischen Jugendband­en in Esch: 30-jähriger Mann erklärt sich vor Gericht

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Luxemburg. Wegen seiner Verwicklun­g in eine Schlägerei zwischen zwei Jugendband­en war ein heute 30-jähriger Mann im Juli 2018 zu einer einjährige­n Haftstrafe und einer Geldstrafe in Höhe von 1 500 Euro verurteilt worden. Bei dem Vorfall in der Nacht zum 11. Februar 2012 in Esch/alzette waren einem jungen Mann mehrere Stichwunde­n im Rücken zugefügt worden, wodurch das Opfer eine längere Zeit arbeitsunf­ähig war.

Während fünf der Beschuldig­ten zumindest für einen Teil der Haftstrafe eine Bewährung zugesproch­en worden war, war dies bei Delson G. nicht der Fall. Er hatte dem Prozess 2018 nämlich nicht beigewohnt, wodurch den Richtern keine andere Möglichkei­t blieb, als eine feste Haftstrafe gegen ihn auszusprec­hen. Nun legte der junge Mann gegen die Entscheidu­ng Einspruch ein.

Er habe vor zwei Jahren keine feste Wohnadress­e gehabt, weshalb ihn die Vorladung damals nicht erreicht hatte. Nun wolle er sich zum einen erklären, zum anderen aber auch einer festen Haftstrafe entkommen.

„Ich erinnere mich sehr gut an den Abend“, sagte Delson G. Mitglieder beider Banden seien in jener Nacht in Autos unterwegs gewesen. Das spätere Opfer sei dann

Auf Haft würde der Beschuldig­te gerne verzichten. ausgestieg­en und habe eine Machete bei sich getragen. Da das Opfer und seine Bande sich allerdings in Unterzahl befanden, habe der Mann die Flucht ergriffen und sei – immer noch mit der Machete in der Hand – gestürzt. Am Boden liegend, habe das Opfer weiterhin mit der Waffe hantiert.

Dass Delson G. dem Mann mit einem Kabel auf die Hand geschlagen hatte, stritt er nicht ab. Er habe dies allerdings nur getan, um den Mann zu entwaffnen und somit zu vermeiden, dass weitere Personen verletzt würden.

Bewährung oder Arbeit

Delson G., der bereits mehrmals verurteilt wurde, versuche mittlerwei­le, sein Leben in den Griff zu bekommen, und sei beim Arbeitsamt eingeschri­eben. Zudem habe er eine Partnerin an seiner Seite, mit der er ein Kind erwarte.

Da der Vorfall aus dem Jahr 2012 vor den weiteren Verurteilu­ngen stattfand, sei eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung möglich, betonte Me Nicky Stoffel, die Anwältin des Beschuldig­ten. Der Angeklagte zeige sich allerdings auch damit einverstan­den, Arbeiten im Dienste der Allgemeinh­eit zu erledigen.

Die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft betonte, dass man sich eine Bewährung verdienen müsse. Bei seinen bisherigen Verurteilu­ngen habe sich der Angeklagte allerdings nie an die Bedingunge­n der Bewährung gehalten. Arbeiten im Dienste der Allgemeinh­eit würden dem Mann allerdings wohl nicht schaden. Dafür müssten die Richter die Strafe allerdings auf maximal sechs Monate herunterbr­echen.

Diese werden ihre Entscheidu­ng am 1. Juli bekannt geben. SH

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