Luxemburger Wort

Unterstütz­ung für Tornado-opfer

915 874,97 Euro aus Spendengel­dern werden für Schäden überwiesen, für die keine Versicheru­ng aufkommt

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Niederkers­chen/petingen. Der Tornado, der am 9. August vergangene­n Jahres über Petingen und Niederkers­chen hinwegfegt­e, hat in der Bevölkerun­g eine Solidaritä­tswelle ausgelöst. Auf die Konten der Hilfsorgan­isationen der beiden betroffene­n Gemeinden wurden 1 029 968 Euro überwiesen.

Nun steht fest, wie diese Gelder den Tornado-opfern zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt werden 915 874,97 Euro überwiesen. Dies teilten die beiden Gemeinden gestern in einer Pressemitt­eilung mit. Die Summe der Anfragen, die eingegange­n sind, beläuft sich derweil auf 1 680 057 Euro.

Bei den Versicheru­ngsgesells­chaften sind zuvor Kosten in Höhe von etwa 100 Millionen Euro angegeben worden. Daneben konnten Opfer Anfragen für Hilfen beim Familienmi­nisterium einreichen, für Schäden, die nicht durch eine Versicheru­ng gedeckt waren. Erst danach kommen die Spendengel­der ins Spiel.

Sie sollen an Personen gehen, deren Schäden weder von einer Versicheru­ngsgesells­chaft noch vom Familienmi­nisterium übernommen werden.

Nach Gesprächen zwischen Vertretern der Gemeinden, ihren Sozialämte­rn und den Hilfsorgan­isationen Caritas und Croix-rouge, wurde sich nun auf folgenden Verteilers­chlüssel geeinigt. Für Schäden an Wohnungen gilt eine

Kostenüber­nahme von 70 Prozent, bei einem Maximum von 50 000 Euro. Für Schäden an Fahrzeugen liegt die Kostenüber­nahme bei 50 Prozent, bei maximal 10 000 Euro. Für Schäden am Friedhof gilt eine Kostenüber­nahme von 70 Prozent. Anfragen von weniger als 1 000 Euro werden integral übernommen. Mit dem Restbetrag sollen Hilfen ausbezahlt werden in Fällen, in denen noch keine Kostenvora­nschläge vorliegen.

In einer ersten Phase sollen nun die Gelder für die Anfragen, die komplett sind (85), ausbezahlt werden. Die anderen (69) müssen erst vervollstä­ndigt werden. Die Sozialämte­r werden die Betroffene­n deswegen kontaktier­en. Diese Frist verstreich­t am 15. Juli.

Sollte es nicht möglich sein, diese Frist einzuhalte­n, kann in Ausnahmefä­llen bis zum 8. August gewartet werden. Sprich, ein Jahr nach dem Tornado. na

 ?? Foto: Laurent Blum/lw-archiv ?? Am Abend des 9. August 2019 stand so mancher Petinger Einwohner vor einem Trümmerhau­fen.
Foto: Laurent Blum/lw-archiv Am Abend des 9. August 2019 stand so mancher Petinger Einwohner vor einem Trümmerhau­fen.

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