Einheitliche Regelung für Gutscheine
Luxemburg. Die Union Luxembourgeoise des Consommateurs (ULC) gab am Freitag bekannt, dass für Luxemburg eine einheitliche Regelung für den Umgang mit Geschenkgutscheinen gefunden wurde. Unter der Schirmherrschaft des Verbraucherschutzministeriums haben sich ULC, die Confédération Luxembourgeoise du Commerce und der Verband des Restaurantund Gaststättengewerbes auf eine gemeinsame Charta geeinigt. Einer der wichtigsten Punkte ist, dass die Gutscheine mindestens zwei Jahre ihre Gültigkeit behalten. Daneben wurde geregelt, welche Angaben die „Chèques-cadeaux“enthalten müssen. Allerdings funktioniert die Regelung auf freiwilliger Basis, es beteiligen sich also nicht alle Unternehmen in Luxemburg. Im Laufe des Septembers 2021 soll eine Bestandsaufnahme gemacht und über weitere Maßnahmen beraten werden. THK