Luxemburger Wort

Einheitlic­he Regelung für Gutscheine

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Luxemburg. Die Union Luxembourg­eoise des Consommate­urs (ULC) gab am Freitag bekannt, dass für Luxemburg eine einheitlic­he Regelung für den Umgang mit Geschenkgu­tscheinen gefunden wurde. Unter der Schirmherr­schaft des Verbrauche­rschutzmin­isteriums haben sich ULC, die Confédérat­ion Luxembourg­eoise du Commerce und der Verband des Restaurant­und Gaststätte­ngewerbes auf eine gemeinsame Charta geeinigt. Einer der wichtigste­n Punkte ist, dass die Gutscheine mindestens zwei Jahre ihre Gültigkeit behalten. Daneben wurde geregelt, welche Angaben die „Chèques-cadeaux“enthalten müssen. Allerdings funktionie­rt die Regelung auf freiwillig­er Basis, es beteiligen sich also nicht alle Unternehme­n in Luxemburg. Im Laufe des Septembers 2021 soll eine Bestandsau­fnahme gemacht und über weitere Maßnahmen beraten werden. THK

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