Ausnahmeregelung wird verlängert
Luxemburg. Die Toleranzgrenze für im Ausland geleistete Arbeitstage wird für belgische Grenzgänger wieder gelockert. Das teilte das Finanzministerium am Montag mit. Demnach wird die Ausnahmeregelung nun bis zum 31. August verlängert. Nach den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung von Steuerhinterziehung, die Luxemburg mit den Nachbarländern abgeschlossen hat, können Grenzgänger nur eine begrenzte Zahl von Tagen außerhalb der Grenzen Luxemburgs arbeiten, ohne dabei steuerlich benachteiligt zu werden. Wegen der Corona-krise hatten sich Luxemburg und Belgien im Mai zunächst darauf geeinigt, vom 11. März bis zum 30. Juni diese Toleranzschwelle außer Kraft zu setzen. Unter normalen Umständen gelten für Pendler mit Wohnsitz in Belgien 24 Arbeitstage pro Jahr. mbb