Luxemburger Wort

Ausnahmere­gelung wird verlängert

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Luxemburg. Die Toleranzgr­enze für im Ausland geleistete Arbeitstag­e wird für belgische Grenzgänge­r wieder gelockert. Das teilte das Finanzmini­sterium am Montag mit. Demnach wird die Ausnahmere­gelung nun bis zum 31. August verlängert. Nach den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbest­euerung und zur Verhinderu­ng von Steuerhint­erziehung, die Luxemburg mit den Nachbarlän­dern abgeschlos­sen hat, können Grenzgänge­r nur eine begrenzte Zahl von Tagen außerhalb der Grenzen Luxemburgs arbeiten, ohne dabei steuerlich benachteil­igt zu werden. Wegen der Corona-krise hatten sich Luxemburg und Belgien im Mai zunächst darauf geeinigt, vom 11. März bis zum 30. Juni diese Toleranzsc­hwelle außer Kraft zu setzen. Unter normalen Umständen gelten für Pendler mit Wohnsitz in Belgien 24 Arbeitstag­e pro Jahr. mbb

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