Einigung auf Eu-weite Sammelklagen
Brüssel/luxemburg. Verbraucher in der EU können ihre Rechte künftig besser gegen große Firmen durchsetzen. Unterhändler des Europaparlaments und der Eustaaten einigten sich am späten Montagabend auf die Eu-weite Einführung von Sammelklagen, wie mehrere Beteiligte mitteilten. Die Eu-kommission hatte 2018 im Zuge des Vw-abgasskandals vorgeschlagen, europaweit Kollektivklagen zu erlauben. Dieeu-staaten müssen die neuen Regeln nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Somit sind in Fällen mit vielen Geschädigten in mehreren Eu-staaten künftig Sammelklagen möglich. Qualifizierte Institutionen wie Verbraucherverbände könnten dann stellvertretend für die Geschädigten gegen Unternehmen auf Unterlassung und Schadenersatz klagen. Anders als in anderen Eu-staaten gibt es in Luxemburg noch keine Möglichkeit für Kollektivklagen; das Ministerium für Verbraucherschutz hatte sich für einen einheitlichen europäischen Ansatz ausgesprochen, um die Sammelklagenprozedur europaweit zu harmonisieren. dpa/mbb