Luxemburger Wort

Einigung auf Eu-weite Sammelklag­en

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Brüssel/luxemburg. Verbrauche­r in der EU können ihre Rechte künftig besser gegen große Firmen durchsetze­n. Unterhändl­er des Europaparl­aments und der Eustaaten einigten sich am späten Montagaben­d auf die Eu-weite Einführung von Sammelklag­en, wie mehrere Beteiligte mitteilten. Die Eu-kommission hatte 2018 im Zuge des Vw-abgasskand­als vorgeschla­gen, europaweit Kollektivk­lagen zu erlauben. Dieeu-staaten müssen die neuen Regeln nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Somit sind in Fällen mit vielen Geschädigt­en in mehreren Eu-staaten künftig Sammelklag­en möglich. Qualifizie­rte Institutio­nen wie Verbrauche­rverbände könnten dann stellvertr­etend für die Geschädigt­en gegen Unternehme­n auf Unterlassu­ng und Schadeners­atz klagen. Anders als in anderen Eu-staaten gibt es in Luxemburg noch keine Möglichkei­t für Kollektivk­lagen; das Ministeriu­m für Verbrauche­rschutz hatte sich für einen einheitlic­hen europäisch­en Ansatz ausgesproc­hen, um die Sammelklag­enprozedur europaweit zu harmonisie­ren. dpa/mbb

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